ulrichx schrieb:Naja dann überleg einfach mal, wer einzig und allein davon profitiert, dass wenig oder besser keine Stunden angerechnet werden - die Flugschule bzw. der Fluglehrer natürlich!! Dem Luftamt kann das letzlich völlig egal sein, solange die Skills der Prüflinge stimmen.
Ich bin absolut überzeugt, dass diese Vorgehensweise vor Gericht nicht haltbar wäre.
GTi schrieb:Wenn das so ist, musst Du das auch nicht. Nur hat sich das alles bisher etwas anders angehört.
Da unsere ATO allerdings an mittlerweile allen Fronten für diese Anerkennung der UL-Stunden kämpft, ziehe ich mir den von dir hingeworfenen Schuh nicht an.
2. mit LAPL UL Flugzeug bis 600kg (keine Ahnung ob 1 sitzer ode 2 sitzer oder egal)Mit dem LAPL darfst du Flugzeuge (nicht UL) bis 2t und maximal 3 Passagieren fliegen (also 4-sitzig)
3. Mit PPL-A bis 2t jedoch kein UL.Mit dem PPL darfst du dann auch Flugzeuge >2to und auch >3 Passagieren, also >4 Sitze fliegen
Schliesst der PPL-A den LAPL mit ein?Ja, der PPL schließt quasi den LAPL mit ein. Vielmehr ist es der LAPL mit einer CVFR Zusatzqualifikation zur Funk-Navigation. Deshalb kannst du zunächst auch nur den LAPL machen, das hat eigentlich mehr Vorteile, und später wenn wirklich als nötig erachtet kann man die Ausbildung zur Funknavigation anhängen.
Wie hoch sind die Kosten für LAPL?Die Kostendifferenz zwischen LAPL und PPL errechnet sich theoretisch aus den notwendigen Plichtstunden, PPL(45h) zu LAPL(30h). Vom LAPL zum PPL sind dann, wenn gewünscht, eben die 15h CVFR-Training + Prüfung anzuhängen.
Wäre es da nicht sinnvoller gleich den PPL zu machen?Nein, keine PPL, eher zuerst den LAPL. wegen erleichtetem Medical, wegfall der 2-jährigen Aufrechterhaltung der Klassenberechtigung und Musterberechtigung, günstigerer Scheinerhalt da nur Hälfte der PIC Stunden nötig. etc.
Irgendwie komme ich jetzt total durcheinander.Ich hoffe ich konnte etwas Licht in die Materie bringen
c) Anrechnung. Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine...Ich hab mich zwar auch zunächst an deren Auslegung geärgert, eben dass keine Anrechnung von PIC-Stunden von UL′s erfolgen kann obwohl nicht explizit ausgeschlossen, aber was wäre denn bestmöglich für eine Ersparnis möglich: Laut ′FCL.110.A LAPL(A) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung′ müssen trotzdem dann die 15h mit Lehrer und 6 Stunden Alleinflug zwingend erfolgen, also im bestenmöglichen Fall könnten 9h durch die ATO aufgrund der UL-Erfahrung erlassen werden.
Fall könnten 9h durch die ATO aufgrund der UL-Erfahrung erlassen werden.Das ist falsch!
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