Fragen zu Flugzeugen

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo Menix,
    Ich habe bereits zusammen mit Ako 2 Flieger über die OUV gebaut und alles was zu Kosten und Bauzeit eines Selbstbauprojektes geschrieben wurde, ist richtig. Ich würde dir raten, erst mal den Flugschein zu machen und dann Erfahrung sammeln. Nach 30 Stunden Flugausbildung und und erfolgreicher Prüfung, kann man sich noch lange nicht in jedes beliebiges Flugzeug oder UL setzen und losfliegen. Das kann man nicht mit Auto-, Motorrad- oder Bootsschein vergleichen.
    Bevor Du dann anfängst zu bauen macht es Sinn, vorher eine Spornradeinweisung zu machen und einige Stunden mit Fluglehrer Doppeldecker zu fliegen und zu landen. Danach kannst du einschätzen ob du mit deinem selbst gebauten einsitzigen Dreidecker, ohne Unterstützung, zurecht kommst.
    Aber nicht den Mut verlieren, wir haben es auch geschafft.

    Komm doch einfach mal zum OUV- Sommer- oder Wintertreffen da werden in Gesprächen, viele Fragen zum Selbstbau beantwortet.

    Gruß Hajo
  • Nee, Michael,

    funtioniert leider derzeit nicht. Wir haben genau diesen Antrag auf Erleichterung haben wir für einen SPL-Inhaber, der in unserer ATO den LAPL machen will, gestellt. Ist seitens des Luftamtes erst mal abgelehnt worden.

    Als Begründung wurde angeführt, alles, was mit den UL's zu tun habe, sei durch die Basic-Regulation in den weiteren Parts nicht zu berücksichtigen. Leider hat unser Jurist dem Amt da wenig widersprechen können.

    Grüsse
    Thomas
  • GTi schrieb:
    Wir haben genau diesen Antrag auf Erleichterung haben wir für einen SPL-Inhaber, der in unserer ATO den LAPL machen will, gestellt.
    Was für ein Antrag???

    "Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt ..."

    Dieser Satz ist selten klar formuliert und bedarf keiner weiteren Interpretation, oder?

    Die ATO legt fest und niemand muss das absegnen. Sonst hieße es ja, die ATO schlägt vor und der Obermufti entscheidet.

    GTi schrieb:
    Leider hat unser Jurist dem Amt da wenig widersprechen können.
    Das ist bedauerlich ...

    Letzten Endes geht es ja um die fliegerischen Fertigkeiten des Aspiranten, die er bei diesen Testflug mit dem Ausbildungsmuster unter Beweis stellen kann. Niemand muss lernen, was jemand schon kann. Bis zu 15 PIC-Stunden können angerechnet werden, von LFZ-Kategorie und -Klasse ist bewusst keine Rede.

    Wenn sich eine ATO diese Beurteilung und Festlegung nicht zutraut und stattdessen diese Entscheidung (hasenfüßig) den Behörden überlässt, kann es mit dem Vertrauen in die eigene Kompetenz wohl nicht weit her sein ...

    Michael
  • Hallo Michael,

    der Begriff "Antrag" war wohl etwas Missverständlich gewählt. Die Voraussetzungen für Erleichterungen werden vom Amt
    in  Rahmen der Überprüfung der Ausbildung vor der praktischen Prüfung überprüft, sie werden von der ATO in der Empfehlung zur praktischen Prüfung bescheinigt.

    Lehnt das Luftamt daraufhin die Abnahme der praktischen Prüfung ab, haben sowohl Schüler als auch ATO irgendwie ein Problem......

    Lt. Artikel 4 der Basic-Regulation (EU-VO 216/2008) treffen die auf dieser Regelation basierenden Verordnungen für Annex II-Geräte weder in technischer noch in personeller hinsich zu. Also brauch der Verordnungsgeber auch nicht in den einzelnen Teilen, hier Teil FCL, explizit die UL'ler nocheinmal ausschliessen.

    An unserer kompetenz zu zweifeln ist natürlich wider ein schönes Ablenkungsmanöver, um von Deiner eigenen Unkenntnis der europäischen Gesetzgebung abzulenken.

    Jedenfalls vertraue ich deutlich mehr der Kompetenz unseres beratenden Juristen, der zudem noch Verwaltungsrechtspezialist ist, als der juristischen Laienmeinung eines Zahnarztes.

    Grüsse
    Thomas

    Grüsse
    Thomas
  • Irgendwie komme ich jetzt total durcheinander.
    Mal sehen ob ich das so richtig verstanden habe

    1. Mit UL Schein (SPL)  nur 300kg Einsitzer   oder 472,5 kg 2-Sitzer
    2. mit LAPL  UL Flugzeug  bis 600kg  (keine Ahnung ob 1 sitzer ode 2 sitzer oder egal)
    3. Mit PPL-A  bis 2t  jedoch kein UL.

    Schliesst der PPL-A den LAPL  mit ein?

    Welcher Schein wäre für mich der sinnvollste?
    Ich will keine Reisen etc. machen und auch nicht unbedingt Passagiere mitnehmen.
    Nur just4fun fliegen.
    Der Aeroclub bei mir bietet nur PPL-A oder SPL an
    Wie hoch sind die Kosten für LAPL?
    Wäre es da nicht sinnvoller gleich den PPL zu machen?

    Fragen über Fragen

    Reiner
  • Ich will keine Reisen etc. machen und auch nicht unbedingt Passagiere mitnehmen.
    Nur just4fun fliegen.
    Dann reicht Ultraleicht alias Luftsportgerät.

    Das hat auch den Vorteil, man kann die Wartung selber machen. Wenn das dir Spaß macht, allerdings.
  • Hallo Reiner

    Lass dich durch die in diesem Forum üblichen Grabenkämpfe nicht verwirren oder gar abschrecken. Nachdem dein vorrangiger Plan offensichtlich vernünftigerweise darin besteht als erstes fliegen zu lernen, kann ich dir nur empfehlen, dir eine Flugschule in deiner Nähe zu suchen und das alles "face to face" zu klären. Dann hast du sehr schnell den Überblick, wobei deinen Ambitionen "alleine und just4fun" der UL-Schein (="Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer", engl.: "Sport Pilot Licence", kurz: "SPL") sicher am nächsten kommt. Ob du, und wann du, und wie viele Stunden du irgendwann bei irgendetwas anerkannt bekommst ist im Moment das unwichtigste überhaupt. Fliegen ist Fliegen, und das will gelernt und geübt sein. Dazu ein UL, erst mal egal welches, ist für dein Vorhaben sicher nicht verkehrt.

    Nebenbei empfehle ich dir als Lektüre noch die "Welt-Index" Ausgabe der Zeitschrift "Flügel".  Beim Durchblättern bekommst du einen ersten Eindruck über die Vielfalt an Fluggeräten.

    Rüdiger

  • GTi schrieb:
    Also brauch der Verordnungsgeber auch nicht in den einzelnen Teilen, hier Teil FCL, explizit die UL'ler nocheinmal ausschliessen.
    Naja, wenn dem so wäre, werden ja alle PIC-Stunden als Segelflugzeug-, Hubschrauber-, Luftschiff- und Heißluftballonführer uneingeschränkt angerechnet, ohne dass die Behörde was dagegen haben könnte. Im Übrigen sollte sich die Behörde schon darauf verlassen können, ob ein Flugschüler prüfungsreif ist oder nicht. Offenbar zieht die Behörde bei Eurer ATO die vermeintliche Aktenlage als Kriterium vor.

    GTi schrieb:
    Jedenfalls vertraue ich deutlich mehr der Kompetenz unseres beratenden Juristen, der zudem noch Verwaltungsrechtspezialist ist, als der juristischen Laienmeinung eines Zahnarztes.
    Tja das könnte man so sehen. Nur habe ich mittlerweile schon einige gerichtliche Auseinandersetzungen ohne Anwalt mit fast immer positiven Ausgang hinter mich gebracht, wogegen Euer Verwaltungsrechtler bestimmt noch niemanden von seinen Zahnschmerzen erlöst oder einem geplagten Menschenkind erfolgreich den quälenden Zahn gezogen hätte. Insofern sind Qualifikationen eben doch sehr unterschiedlich zu bewerten. Lesen und schreiben - die Kernkompetenz eine Anwalts - können wir mehr oder weniger alle, wenn's auch hin und wieder - an erster Stelle bei mir selbst -  mit dem Verstehen hapert.

    Michael
  • @GTi: Ich glaube Michael wollte Dir nicht auf die Füße treten, aber offensichtlich hast Du darauf gewartet.
    Ich vertrete nach Lesen der Texte auch die Meinung, daß die ATO berechtigt ist einen SPL-Inhaber die Stunden zu reduzieren, da es nur um die Erfahrung als PIC geht. Es ist aber, wie Michael auch ausführte, Sitte bei den deutschen Behörden Minenfelder anzulegen wo eigentlich keine hingehören. Und das nicht nur in der Fliegerei.
    Also locker bleiben, wir wollen doch alle nur fliegen.
    bb
    hei
  • Das Thema mit der Anerkennung der Erfahrung auf UL wegen LAPL habe ich auch gerade. SPL=Fussgänger! Ich bin absolut überzeugt, dass diese Vorgehensweise vor Gericht nicht haltbar wäre. Es wird schließlich Erfahrung als PIC im algemeinen gefordert... ohne irgendeine Einschränkung. Egal.. ich habe mich dem hingegeben.

    Warum selbst oder gerade Juristen das einfach akzeptieren verstehe ich nicht. Wenn man sich mit den Verordnungen beschäftigt und sich den Umkehrschluss aus der Regelung überlegt... also alles europäische gilt nicht für UL und Annex II!!!

    Evtl. sollte ich einfach nur froh sein, dass ich kein Jurist bin!
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