Lärmzeugnis nicht anerkannt

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  • Hallo Leute

    Ich war diese Woche in Stuttgart EDDS gelandet. Zuerst hatte
    ich tel. angefragt und bekam nach einem ersten zurückhaltenden " UL ääm, mmm..
    was für′n  Typ mmm..." nach nennen
    des Typs und Reisegeschwindigkeit dann die Aussage ".. naja, doch fast
    eine richtiger Flieger. Machen Sie das mal schriftlich".

    Also PPR-Anfrage schriftlich gemacht und kurz darauf kam die
    Genehmigung und es konnte los gehen.

    Anflug über ECHO direkt zur Schwelle 07 ohne Warteschleifen
    obwohl recht viel Verkehr war.

    Ich muß sagen, alles sehr professionell und nett am Funk.

    Nachdem ich selbstständig zum GA2 rollen musste, ein
    Follow-Me hätte ich schon erwartet, musste ich mir auch noch selber eine
    Abstellplatz suchen, da auf der GA Frequenz keiner hörte.



    Naja, also mein Luftsportgerät zwischen den ganzen Sekundärrohstoffhäufen
    abgestellt. Also Atomkraftwerke werden abgeschaltet, aber die Geräte wurden ja
    noch vorher gebaut...

    Beim bezahlen der Landegebühr ging das Drama los. Ich hatte
    den Eindruck, der erste mit einem UL an dem Platz gewesen zu sein. Jedenfalls
    war die Dame an der Kasse vollkommen überfordert und auch nach tel. Rücksprache
    mit Ihrem Vorgesetzten, wurde mein vorgelegtes Lärmzeugnis nicht als "erhöhter
    Lärmschutz" akzeptiert. Also belief sich dann die Landegebühr anstelle
    69,-€ mit erhöhten Lärmschutz, auf 89,-€ ohne.

    Ich hatte keine Bock da zu Diskutieren, man gönnt sich ja
    sonst kaum etwas.

    Dazu jetzt meine Frage:

    So wie ich die gute Frau verstanden habe, hätte ich nur Lärmschutz-Kategorie
    8 (normaler Lärmschutz) und nicht Lärmschutz-Kategorie 10 (erhöhter Lärmschutz)

    - kann das jemand aufklären was diese Lärmschutz-Kategorien sind
    ?

    - gibt es ähnliche Erfahrungen ?



    - welchen Nachweis oder Argumente braucht man um den erhöhten
    Lärmschutz glaubhaft zu machen ?

    Ich muss sagen, ein schöner Tag, eine neue Erfahrung aber
    Leipzig und Dresden sind weit aus preiswerter und interessanter.

    centurianer



  • Das sind ja  mal Neuigkeiten. Ich hatte für STR auch mal angefragt und bei mir hieß es ULs sind generell nicht in STR zugelassen.
    Darf ich fragen an wer dein Ansprechpartner war ? Gerne auch via PN.
  • was diese Lärmschutz-Kategorien
    Guckst Du hier.
    Ich hatte für STR auch mal angefragt und bei mir hieß es ULs sind generell nicht in STR zugelassen.
    War vielleicht mal so. Das aktuelle, schriftlich PPR-Antragsverfahren in EDDS steht in der AIP VFR im Teil AD 3.


    Michael
  • @jofo Einfach Verkehrsleiter wie im AIP veröffentlicht angerufen.

    @FD Da ist nichts.
  • @centurianer
    Sorry, jetzt müsste es gehen.
    Interessant dabei ist, dass die Lärmschutzbedingungen zur Musterzulassung und der erhöhte Lärmschutz identisch sind, nämlich 60 dB(A).*
    Buche also weitere € 20,- auf das Konto "Erfahrung".
    Auf der anderen Seite dürfte ein Brief mit den entsprechenden Nachweisen reichen, um die Kohle zurückzubekommen. Also wenn Du mal Zeit hast ... :-))

    Michael

    *) Gilt nur für ULs Baujahr < 01.01.2000, insofern könntes Du doch korrekt abgerechnet worden sein, denn für ULs > Baujahr 01.01.2000 gelten nun nur noch 58 dB(A).
  • Wenn ich das richtig versanden habe bezieht sich das auf die "Landeplatz-LärmschutzV vom 5. Januar 1999 (BGBl. I S. 35)"

    (3) Propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler mit einem Baujahr ab 2000 entsprechen erhöhten Schallschutzanforderungen, wenn sie die in Anlage 2 festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6 - Flugzeugen um mindestens 6 dB(A) und bei Kapitel 10 - Flugzeugen um mindestens 7 dB(A) unterschreiten.
    Anlage 2(zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 und 3)Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 38

    Kapitel 6 - Flugzeuge:Höchstzulässige Startmasse 600 kg -->Lärmgrenzwert 64dB - 6dB = 58dB (fehlen uns 2dB !!!)

    Kapitel 10 - Flugzeuge:Höchstzulässige Startmasse 500 kg -->Lärmgrenzwert 68 dB -7db = 61dB (habe wir 1dB gut, nützt aber nichts.)

    Als Ergebnis kein erhöter Lärmschutz für ULs (generell, Baumuster bedingt), wenn 58 bis 60 dB auf dem Lärmzeugnis stehen.

    Aber bei mir stehen 55,8 dB(A) als gemessen drauf.
  • centurianer schrieb:
    Aber bei mir stehen 55,8 dB(A) als gemessen drauf.
    Da liegst Du ja in jedem Fall drunter!
    Na dann schreib doch mal ein Briefchen nach Stuttgart ...
    centurianer schrieb:
    Als Ergebnis kein erhöter Lärmschutz für ULs
    wenn mehr als 58 dB(A) im Lärmzeugnis stehen und die Stückprüfung nach dem 01.01.2000 erfolgte.


    Michael

    PS: Die Lärmmessung bei der UL-Zulassung erfolgt nach Kapitel 6, d.h. Überflug in 1000 ft. Insofern ist Kapitel 10 für UL generell irrelevant.
    Da mein UL vor dem 01.01.2000 stückgeprüft ist, reichen die bescheinigten 60 dB(A) für den erhöhten Schallschutz aus.
  • EDDS  scheinen mit UL Gebühren total überfordert. 
    Ich habe von Fliegerfreunden gehört die haben für eine C42 Landung über 100 € gezahlt. In sofern hat centurianer noch Glück gehabt. 
    Vor lauter Vorschriften und Anweisungen blicken die Behörden bei Ihnen eigenen Regeln nicht mehr durch. 
    Gebühren gibt es dann je nach Qualifikation des Sachbearbeiters.
    Ist mir auch schon in FFM Hahn passiert.  
    Peter  

  • Man lernt nie aus.

    Noch mal passiert mir das nicht. Ich habe mir eine Seite mit Lärmzeugnis und
    auf der Rückseite den Gesetzestext mit der Berechnung gemacht. Das bekommt der
    Nächste dann unter die Nase gehalten.



    Die 20,-€ zurückzuholen ist den Aufwand nicht Wert. Aber eigentlich sollte man so
    was prinzipiell nicht durchgehen lassen.

    Ich werde mal drüber schlafen.

    Danke für die sachlichen Antworten.


  • centurianer schrieb:
    Noch mal passiert mir das nicht. Das bekommt der Nächste dann unter die Nase gehalten.
    Sehr gut!!!
    centurianer schrieb:
    Die 20,-€ zurückzuholen ist den Aufwand nicht Wert.
    Die meiste Arbeit hast Du doch schon gemacht, indem Du die Kopien angefertigt hast.
    € 20,- als mögliche Rendite für den Einsatz einer Briefmarke und etwas Zeit ist doch nicht zu verachten, ganz abgesehen von der innerlichen Genugtuung, wenn dann EDDS klein beigeben muss!!

    Michael
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