ich mache aus den gleichen Gründen wie seboel doppelte Buchführung. Allerdings verwende ich dafür Excel (ist bei mir eh installiert).
Wie ist denn das rechtlich, wenn mein Flugbuch verloren ginge / geklaut würde? Worin liegt der Sinn des Flugbuchs? Zum Nachweis der für (Passagier-) Flüge nötigen Flüge? Aber da ich die Eintragungen ja selber vornehme ist es sachlich doch identisch, ob ich sage, ich hätte die erforderlichen Flugstunden / Starts oder ob ich es aufschreibe. Aber vermutlich ist es juristisch ein großer Unterschied, ob ich fälschlich etwas sage oder fälschlich etwas in ein Flugbuch eintrage?
Grüße Maik
Bei Verlust meines Flugbuches würde ich ein neues beginnen und als Vortrag die Summe der bisher geflogenen Starts und Flugzeiten eintragen. Habe ich die nicht präzise im Kopf, schreibe ich “ca.” davor. Dieser wahrheitsgemäße Eintrag hat sicherlich den gleichen Stellenwert wie meine Einzeleinträge. Sollte dieser Sammeleintrag einem “Luftpolizisten” zu “weich” sein und der auf Detailinformationen bestehen, dann muss man sich vermutlich an die Vögel erinnern, mit denen man in den letzten Jahren geflogen ist, mühsam deren Bordbücher wälzen und fleissig abschreiben.
Also: ich habe zwar wie oben beschreiben “automatisch” eine doppelte Buchführung, aber der Verlust meines Flugbuches wäre auch ohne diese backup für mich nichts, das mir Sorgen bereiten würde. Vielleicht würde ich einen exotischen Stempel vermissen oder den Kaffee-Fleck von der turbulenten Tour auf Seite 11....
@ Maik Ich denke schon, dass sagen und schreiben ein Unterschied ist. Falsch schreiben ist m.E. Urkundenfälschung und damit eine Straftat. Bei falsch sagen wird i.d.R. nicht so eng gesehen.
Der Nachweis der 90-Tage-Regelung ist sicherlich nicht das Problem. Sollte das Buch tatsächlich mal weg sein, dann macht man einfach 3 Landungen alleine, trägt diese in ein neues Flugbuch ein und kann dann den PX völlig legal mitnehmen.
Interessanter wird es bei Scheinverlängerung. Ich weiss nicht, ob man das Flugbuch (Original oder Kopie) einschicken muss. Und wenn man nicht immer beim Gleichen chartert bzw. vom gleichen Platz fliegt ist die Bestätigung der notwendigen Flugstunden sicher auch nicht so einfach. Aber da fehlt mir die Erfahrung.
Eine andere Frage beschäftigt mich aber: Das führen eines (alleinigen) elektronischen Flugbuches ist ja seit einiger Zeit erlaubt. Allerding muss man ja das Flugbuch bei Streckenflügen mitführen. Was mache ich, wenn ich kein PALM oder Lappi habe?
Hallo Fliegers!
-> Wäre es da vielleicht sinnvoll, ein zweites Flugbuch -> nebenher als Backup zu führen...
Geht in Minuten:
Einfach ab und zu die aktuellen Flugbuchseiten mit der Digitalkamera abknipsen und die Bilder irgendwo wegspeichern! :-)
So bleibt immer alles nachvollziehbar: Eintragungen, Stempel, Unterschriften ect.
BlueSky9
@seboel
Wieviel Flüge machst Du? Lohnt es sich für die wenigen Zeilen (auch wenn es hunderte pro Jahr sind) wirklich einen Schlepptop mitzunehmen? Bei den knappen Kilos im UL?
Scheinverlängerung: Du musst weder eine Kopie noch das Original Deines Flugbuches zur Verlängerung einreichen.
Immer einen Kugelschreiber und einen Bierdeckel in der Nähe wünscht Cumulus
(Weil das laut Rechtsprechung zur Aufzeichnung reicht)
Die Frage nach dem elektronischen Flugbuch war nur mal aus Interesse. Ich habe ja ein handgeschriebenes. Aber Bierdeckel kommt bei mir nicht in Frage, da würde der Verlust bei mir tatsächlich eintreten.
ach ja.. auch wenn hier jeder scheinbar seine eigene Lösung hat (von excel-sheet bis standalone-programm fuer den PC), wollte ich mal kurz drauf hinweisen, dass sukram mit der "Mein Flugbuch"-Funktion hier im ulForum eigentlich genau das anbietet, was einige von euch vielleicht noch suchen: eine einfache Möglichkeit, Flugbucheinträge nicht nur auf totem Holz, sondern als "Backup" auch online zu speichern.