Hallo!
> Die DFS interessiert das überhaupt nicht.
Das könnte sich evtl. als nicht richtig herausstellen...
> Spielt sich alles in G ab und
ist elektrobetrieben unter 5 kg MTOW im
> Abstand von 1,5 km zu einem
Flugplatz bzw. einer CTR völlig anmelde-
> und genehmigungsfrei.
Richtig.
Das gilt nach §16 LuftVO jedoch nach (1) 1. nur für Flugmodelle.
unter (1) 7. findet man jedoch:
(Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:)
der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen.
Ich denke, das der erste Richter, der sich mit dem Thema zu befassen hat,
eine "Automatische Paket Auslieferungs-Drohne" als alles Andere als ein
"Flugmodell" ansehen wird.
Damit wird sie als unbemanntes Luftfahrtsystem Erlaubnispflichtig.
> Das dauert auch nicht mehr sehr lange. Wird in wenigen Jahren
> anfangen und in 10 Jahren völlig normal sein.
Das sehe ich genau so.
Und mit dem Anstieg der Akkukapazitäten wird auch dieses Argument von Jahr zu Jahr schwächer...
Die Dinger werden problemlos in 40-50 Metern Höhe rumfliegen und
irgendwelche Waren transportieren. Die Umgebung von Flugplätzen wird
aus der Bewegungskarte "herausprogramiert" und gut ist es.
Was sollte uns daran stören?
Wenn ich in 2000ft mit meinem UL fliege, dann ist es mir reichlich egal,
ob in 140ft eine Drohne fliegt oder in 3ft ein Auto fährt. ;-))
Ob das eine gute Entwicklung für unsere Gesellschaft ist oder
nicht, das ist ein Sozial-Politisches Thema - aber Luft- und Flugtechnisch
sollte es keines sein.
BlueSky9

