Nehmen wir mal an, es beantragt jemand eine Außenstart- und -landegenehmigung auf einem Segelflugplatz. In der Woche und außerhalb der Segelflugsaison befindet sich kein Flugleiter am Platz. Dann ist nur eine Sicherheitsperson verfügbar. Dieses wird der Behörde auch so übermittelt. Dann kommt einige Wochen später diese Genehmigung, und auf dieser ist eine Flugleiterpflicht ausgewiesen. Sehr ärgerlich, weil dann nur innerhalb der Segelflugsaison am Wochenende geflogen werden kann.
Nun meine Frage: Weiß jemand, ob irgendwo etwas festgeschrieben steht ( vielleicht sogar Paragraphen ), wann eine Flugleiterpflicht zwingend notwendig ist? Ab wann gibt es überhaupt eine Flugleiterpflicht und warum?
Ich freue mich auf eure zahlreichen Antworten! :-)
Viele Grüße
Vielen Dank für deine Antwort, Herr-K !
In der Betriebsgenehmigung ist keine Flugleiterpflicht ausgewiesen. Ein freundlicher Mitarbeiter der Behörde hat aber gestern zugesagt, dass die Flugleiterpflicht wieder aus der Genehmigung herausgenommen wird! :-)
Viele Grüße
becki schrieb:Vielen Dank für deine Antwort, Herr-K !
In der Betriebsgenehmigung ist keine Flugleiterpflicht ausgewiesen. Ein freundlicher Mitarbeiter der Behörde hat aber gestern zugesagt, dass die Flugleiterpflicht wieder aus der Genehmigung herausgenommen wird! :-)
Viele Grüße
>dass die Flugleiterpflicht wieder aus der Genehmigung herausgenommen wird! :-)<
Na klar, weil ein Zitat von hobbypilot38 lautet:
Wer glaubt, daß der Flugleiter den Flug leitet,
glaubt auch, daß der Zitronenfalter Zitronen faltet.
Gruß hob
Aktuell sind 36 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 33 Gäste.