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Kasko Versicherung

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26Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • DMSSS schrieb:
    Es ist klar das ein Motorschaden nicht versichert ist

    Das ist natürlich nicht richtig. Alle nicht betriebsbedingten Schäden sind natürlich versichert.

    Ein Beispiel gefällig?
    Landung -Bugfahrwerk weg - Propeller Bodenberührung - shock loading
    Vogelschlag
    "Auffahrunfall"
    etc.

    Michael

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  • FlyingDentist schrieb:
    DMSSS schrieb:
    Es ist klar das ein Motorschaden nicht versichert ist

    Das ist natürlich nicht richtig. Alle nicht betriebsbedingten Schäden sind natürlich versichert.

    Ein Beispiel gefällig?
    Landung -Bugfahrwerk weg - Propeller Bodenberührung - shock loading
    Vogelschlag
    "Auffahrunfall"
    etc.

    Michael


    Hallo Miachael

    eine Propeller Bodenberührung wodurch das shock-loading enstehet ist ein  Riiiichtig  "von Aussen einwirkendes Ereigniss"

    Ein Aufschlagen des Motors auf dem Acker ist ein                      Riiiichtig.

    Ein Kolbenfresser oder ein Lagerschaden etc. ist ein Betriebsschaden der während des Betriebes ohne Einwirkung von aussen entsteht, das meinte ich unter dem Begriff Motorschaden.

    Selbst ein Lagerschaden, dadurch Leistungsverlust und Notlandung mit noch drehender Latte ergäbe shock loading, würde nur dann reguliert (der Motorschaden) wenn der Sachverständige und der Sachbearbeiter schlafen, aber denkbar ist alles.

    Gruss

    Peter

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  • Zwischen diesen Beiträgen liegen mehr als 10 Monate.
  • Zitat Kasko Bedingungen:
    §3 Ausschlüsse:

    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden:

    1.5 die unmittelbar durch Fehlbedienung oder unmittelbar durch innere Betriebsvorgänge verursacht sind oder die Folge von betriebsbedingt unvermeidbaren, notwendigen oder in Kauf genommenen Einwirkungen sind (Betriebsschaden)

    Verstehe ich das richtig - wenn durch unangemessene Steuerung bei einer harten Landung das Flugzeug beschädigt wird, besteht kein Versicherungsschutz? Oder - wenn bei einer Notlandung wegen Motorschaden das Flugzeug beschädigt wird, besteht kein Versicherungsschutz? (Klar ist, dass der ursprüngliche Motorschaden nicht bezahlt wird) Wäre das ein innerer Betriebsvorgang?

    Ich würde mich über Tipps freuen...

    Viele Grüße

    Claus

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  • wenn durch unangemessene Steuerung
    bei einer harten Landung das Flugzeug beschädigt wird, besteht kein
    Versicherungsschutz?
    Nein, es besteht Versicherungsschutz in der Kasko, es sei denn es ist nachweisbar, dass das Schadensereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

    wenn bei einer Notlandung wegen Motorschaden das
    Flugzeug beschädigt wird, besteht kein Versicherungsschutz
    Nein, es besteht Versicherungsschutz in der Kasko, s.o.

    Michael
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  • Halo Claus,

    die Kolumne von diesem Dr. Winkler im fliegermagazin gefällt mir immer mehr. Schau Dir bitte dieses Beispiel hierzu an, hier weigert sich die Versicherung zu zahlen weil eine LTA nicht erfolgt ist und das Gerät somit als luftuntüchtig galt. Für den Halter in diesem Falle besonders ärgerlich: Sowohl Verkäufer, als auch ein Prüfer haben eine Lufttüchtigkeit zugesichert.

    http://www.fliegermagazin.de/recht/....=2012%2F04+Schadensersatz
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  • Ich habe hier eine andere Sichtweise der Kasko gegenüber eines Vereins. Die Versicherung verweigert die Zahlung weil diese behauptet:

    Bereits die "verunglückte" Landung sei als grob fahrlässig anzusehen.


    und wäre womöglich damit durchgekommen, wenn der Beklagte nicht Vereinsmitglied und somit Mithalter der Maschine gewesen wäre. Ein Charterer hätte wohl schlechte Karten...

    Alles Nachzulesen unter:

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/paderborn/lg_paderborn/j2011/2_O_99_11urteil20110802.html
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