DMSSS schrieb: Es ist klar das ein Motorschaden nicht versichert ist
Das ist natürlich nicht richtig. Alle nicht betriebsbedingten Schäden sind natürlich versichert.
Ein Beispiel gefällig? Landung -Bugfahrwerk weg - Propeller Bodenberührung - shock loading Vogelschlag "Auffahrunfall" etc.
Michael
Hallo Miachael
eine Propeller Bodenberührung wodurch das shock-loading enstehet ist ein Riiiichtig "von Aussen einwirkendes Ereigniss"
Ein Aufschlagen des Motors auf dem Acker ist ein Riiiichtig.
Ein Kolbenfresser oder ein Lagerschaden etc. ist ein Betriebsschaden der während des Betriebes ohne Einwirkung von aussen entsteht, das meinte ich unter dem Begriff Motorschaden.
Selbst ein Lagerschaden, dadurch Leistungsverlust und Notlandung mit noch drehender Latte ergäbe shock loading, würde nur dann reguliert (der Motorschaden) wenn der Sachverständige und der Sachbearbeiter schlafen, aber denkbar ist alles.
Gruss
Peter
Zwischen diesen Beiträgen liegen mehr als 10 Monate.
1.5 die
unmittelbar durch Fehlbedienung oder unmittelbar durch innere Betriebsvorgänge
verursacht sind oder die Folge von betriebsbedingt unvermeidbaren, notwendigen
oder in Kauf genommenen Einwirkungen sind (Betriebsschaden)
Verstehe ich das richtig - wenn durch unangemessene Steuerung
bei einer harten Landung das Flugzeug beschädigt wird, besteht kein
Versicherungsschutz? Oder - wenn bei einer Notlandung wegen Motorschaden das
Flugzeug beschädigt wird, besteht kein Versicherungsschutz? (Klar ist, dass der
ursprüngliche Motorschaden nicht bezahlt wird) Wäre das ein innerer
Betriebsvorgang?
Ich würde mich über Tipps freuen...
Viele Grüße
Claus
gelöschter User am 31.07.2014 um 11:36 Uhr
wenn durch unangemessene Steuerung bei einer harten Landung das Flugzeug beschädigt wird, besteht kein Versicherungsschutz?
Nein, es besteht Versicherungsschutz in der Kasko, es sei denn es ist nachweisbar, dass das Schadensereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
wenn bei einer Notlandung wegen Motorschaden das Flugzeug beschädigt wird, besteht kein Versicherungsschutz
Nein, es besteht Versicherungsschutz in der Kasko, s.o.
Michael
gesperrter User am 31.07.2014 um 11:44 Uhr
Halo Claus,
die Kolumne von diesem Dr. Winkler im fliegermagazin gefällt mir immer mehr. Schau Dir bitte dieses Beispiel hierzu an, hier weigert sich die Versicherung zu zahlen weil eine LTA nicht erfolgt ist und das Gerät somit als luftuntüchtig galt. Für den Halter in diesem Falle besonders ärgerlich: Sowohl Verkäufer, als auch ein Prüfer haben eine Lufttüchtigkeit zugesichert.
Ich habe hier eine andere Sichtweise der Kasko gegenüber eines Vereins. Die Versicherung verweigert die Zahlung weil diese behauptet:
Bereits die "verunglückte" Landung sei als grob fahrlässig anzusehen.
und wäre womöglich damit durchgekommen, wenn der Beklagte nicht Vereinsmitglied und somit Mithalter der Maschine gewesen wäre. Ein Charterer hätte wohl schlechte Karten...
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