Fox schrieb:
Dann rein ins Gesetz. Auslegungsbedarf ist zu unser aller Nachteil.
Das ist definitiv falsch. Nur ein nicht zu eng gefasstes Gesetzt ermöglicht eine adäquate Rechtsprechung. In diesem Fall wären also alle nur möglichen Leistungen des Piloten (entgeltliches wie geldwerte) heranzuziehen, wogegen bei konkreter Benennung wie z.B. "Mitgliedsbeitrag" eben nur dieser und nichts anderes mehr zulässig wäre.
Fox schrieb:
Die müssen aber immer noch in nationales Recht umgewandelt werden.
Auch das ist definitiv falsch. EU-Recht gilt sofort und direkt für alle Mitgliedsstatten gleich! Ein nationale Umsetzung ist nicht nötig!!
Fox schrieb:
dabei schiessen die deutschen Behörden halt gern übers Ziel hinaus (siehe Spracheintrag "Deutsch" im Schein).
Auch die Franzosen brauchen das für Französich, die Italiener für Italienisch usw, wenn diese jeweilige Sprache im Flugfunkdienst verwendet werden soll. Da ist niemand, nicht einmal die Deutschen, über's Ziel hinausgeschossen! Steht exakt so im Part FCL.
Michael
FlyingDentist schrieb:@FOX Obwohl ich nicht immer FDs Meinung bin, meine ich er beschreibt das hier vollkommen richtig. Die Auslegung des Gesetzgebers ist zu Recht äusserst variabel da die Rahmenbedingungen der Flüge meist so individuell sind wie die Flüge selbst. Dein Wunsch zur Festschreibung der von dir gewünschten Parameter würde zwar zu deinen Rahmenbedingungen passen, wie sieht es dann aber aus wenn der Flieger ein privater ist, und der Pilot sich von den Passagieren den Sprit zahlen lässt? Die aktuelle Regelung deckelt das problemlos, da das beisteuern der Maschine natürlich eine Kostenbeteiligung darstellt. In einer von dir gewünschten Regelung musste auch solch ein Fall explizit im Gesetzt herausgearbeitet sein, wie unzählige weitere auch. Das ist sicher nicht zielführend.Das ist definitiv falsch. Nur ein nicht zu eng gefasstes Gesetzt ermöglicht eine adäquate Rechtsprechung. In diesem Fall wären also alle nur möglichen Leistungen des Piloten (entgeltliches wie geldwerte) heranzuziehen, wogegen bei konkreter Benennung wie z.B. "Mitgliedsbeitrag" eben nur dieser und nichts anderes mehr zulässig wäre.
mike.romeo schrieb:Hehe, hier denke ich exakt wie Du, aber FD hat es absolut treffend beschrieben. Daumen hoch.
@FOX Obwohl ich nicht immer FDs Meinung bin, meine ich er beschreibt das hier vollkommen richtig.
Fox schrieb:Nee, hinausgeschossen sind die Deutschen in der Umsetzung von wegen Sprachnachweis, denn das man Deutscher ist, heisst ja noch lange nicht, dass man ausreichend Deutsch spricht...dabei schiessen die deutschen Behörden halt gern übers Ziel hinaus (siehe Spracheintrag "Deutsch" im Schein).Auch die Franzosen brauchen das für Französich, die Italiener für
Italienisch usw, wenn diese jeweilige Sprache im Flugfunkdienst
verwendet werden soll. Da ist niemand, nicht einmal die
Deutschen, über's Ziel hinausgeschossen! Steht exakt so im Part FCL.
Fox schrieb:Das hat FD ja auch schon richtig kommentiert. Dieses Schreiben vom BMVBS ist im Grunde genommen nur beschriebenes Papier zur Beruhigung der Volksseele ohne Konsequenzen.
Wg. Zuständigkeit verstehe ich nur nicht warum das BMVBS dann noch konkretisierende Regelungen vornimmt, wenn sie nach FDs Meinung gar keine Kompetenz dafür haben. Das passt imho irgendwie nicht zusammen.
Fox
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