Petition zu Rechtssicherheit bei Gastflügen

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  • Hallo an Alle!



    Wie einige von Euch ja sicher mitbekommen haben, hat die EASA mit ihren Vorgaben zum Thema Kostenbeteiligung bei Gastflügen für erhebliche Unsicherheit gesorgt.

    Daher bitte ich Euch, folgende Petition beim Bundestag mitzuzeichenen (nicht von mir ins Leben gerufen):
    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_05/_26/Petition_42847.nc.$$$.a.u.html


    Klar betrifft es die ULer jetzt nicht so direkt, aber ich glaube, dass es wichtig ist hier solidarisch zu sein. Toll wäre es, wenn Ihr diese Petition überall bekannt machen würdet wo mit Unterstützung zu rechnen ist.



    Ich sage schon mal vielen Dank fürs Lesen, egal ob Ihr zeichnet oder nicht.



    Viele Grüße



    Fox

    EDIT: Format
  • Das Thema ist durch, die EASA/EU hat klärende Änderung beschlossen.
  • Hi Thomas,



    das Thema mag zwar geklärt sein, aber nicht befriedigend.

    Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 16.Juli 2013 folgendes verfügt:
    „Gastflüge können von Inhabern von Privatpilotenlinzenzen gegen
    Entgelt durchgeführt werden und zwar in folgendem Umfang:
    - Selbstkostenflüge durch Privatpersonen mit Luftfahrzeugen, die für bis zu 6 Personen zugelassen sind, wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden (anteilig auch durch den Piloten)
    - ...

    Das der Pilot sich immer anteilig beteiligen soll ist eine Verschlechterung der Situation. Insbesondere dann, wenn der Gastflug für einen Verein erfolgen soll, da hat nicht jeder Lust, sich mit 50% zu beteiligen.


    Viele Grüße



    Fox
  • Aber von einer Höhe des Anteils steht da nichts! Naja, wenn jetzt genug Leute beim Ministerium nachfragen, wie hoch er denn sein muss, werden sie irgendwann eine Antwort bekommen...

    Ich kann nur raten, hier mal etwas, nun ja, weniger deutsch zu denken.
  • Moin,
    ich interpretiere das so:

    Neben Absetzen von Fallschirmspringern und Segelflugschlepp ist auch bei (verkürzt) "Einweisungsflügen durch Vereine deren Ziel die Förderung des Luftsports ist" nicht vom Pilotenanteil die Rede.

    Somit sind Rundflüge in Vereinen eben "Förderung des Luftsports". Der Verein bekommt die Unkosten ersetzt und der Pilot wird nicht für seine Tätigkeit bezahlt. Aber (einer von 10) der Rundflugpassagier tritt nach dem überwältigenden Erlebniss in den Verein ein und macht die Privatpilotenausbildung. Ergo: Förderng des Luftsports.

    Achim
  • Seh ich genauso.
  • Fox schrieb:
    das Thema mag zwar geklärt sein, aber nicht befriedigend.

    Ich denke schon. Man kann es nun relativ frei gestalten. Die EASA ist also doch faehig, mal etwas im positiven Sinne zu aendern.


     


    Chris

  • Thomas Borchert schrieb:
    Aber von einer Höhe des Anteils steht da nichts

    ... und was noch viel wichtiger ist, auch die Form der Kostenbeteiligung ist nicht vorgegegben! Diese kan also schon im Vorhinein durch den Mitgliedsbeitrag, eine Flugkostenvorauszahlung oder dergleichen erfolgt sein!!


    Michael


    PS: Diese Petition an den Bundestag zu richten ist zudem völlig falsch. Die Europäische Legislative ist nun mal das EU-Parlament.

  • Bisher gab es ja anscheinend nur Ablehnung zur Petition, und zwar im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

    1. Ist je bereits umgesetzt und die naheliegende Interpretation ist...
    2. Falscher Adressat (Bundestag)

    Dazu möchte ich noch folgendes anmerken.

    Zu 1.: Bei Anwendung gesunden Menschenverstandes ist Eure Interpretation durchaus richtig. Problem: Eine Interpretation der Regelung ist notwendig. Und wer schonmal ein Zivilverfahren über mehrere Instanzen führen durfte, weiss das die jeweils gültige Interpretation von der Tagesform des Richters abhängt.

    Allein schon aus diesem Grund befürworte ich eine eindeutige Regelung. Wenn das bedeutet, dass ein Anteil bestehend z.B. aus Vereinsbeitrag/-arbeit ausreicht: Dann rein ins Gesetz. Auslegungsbedarf ist zu unser aller Nachteil.

    2. Die EASA macht die Regeln. Die müssen aber immer noch in nationales Recht umgewandelt werden. Und gerade dabei schiessen die deutschen Behörden halt gern übers Ziel hinaus (siehe Spracheintrag "Deutsch" im Schein).
    In diesem Fall muss die Umsetzung also über das "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" erfolgen, das EU-Parlament hat mit der deutschen Umsetzung von EU-Richtlinien nichts zu tun.

    Viele Grüße

    Fox
  • Hallo,

    zu 1. habe ich meine Meinung ja bereits gesagt. Wenn Du zu viel fragst, wird Dir die Antwort nicht gefallen. Es muss nicht alles bis ins i-Tüpfelchen geregelt sein. Dieser Drang hat uns IMHO genau dahin gebracht, wo wir jetzt leider sind.

    zu 2.: Das ist falsch. EU-Verordnungen sind unmittelbar in allen EU-Staaten geltendes Recht. Was Du beschreibst, gilt für EU-Richtlinien. JAR-FCL war eine. EASA-FCL ist eine Verordnung. Da wird nichts umgesetzt.
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