@Mowa warum machst du nicht gleich die CVFR berechtigung nach dem PPL(N)? Dann sparst du dir die Berechtigung für 2T und hast gleich den Jar-Fcl PPL(A)...
Schlicht - Ich wusste einfach nicht, dass das geht. :-))) Danke für den Tipp. Die Theorieprüfung ist doch die gleiche wie zum PPL(N), oder? Muss ich die dann zweimal machen?
Beste Grüße, Da Mowa
@Mowa sorry... mein fehler. Man muss erst den PPL(N) machen, dann die 2T berechtigung und erst dann kann man die CVFR Berechtigung machen. D.h. 3 Praxisprüfungen und 2 Theorieprüfung... :(
Zweite Möglichkeit ist, direkt den Jar-Fcl PPL(A) zu machen. Dann ist es eine Theorieprüfung und eine Praxis Prüfung. Ich glaube man bekommt 10 Stunden nachlass, aber da müsst ich dann erst nachlesen.
Hab das in meinem Artikel voll vergessen das man die 2T Berechtigung vor der CVFR Prüfung benötigt. Der Artikel ist aktualisiert: http://pingu-air.de/index.php?option=com_content&view=article&id=55:kann-ich-einen-spl-de-in-einen-jar-fcl-ppla-upgraden&catid=39:lizenz-erweiterung&Itemid=44
Wenn man den Jar-Fcl PPL(A) direkt macht ist man etwas teurer, jedoch erspart man sich eine Theorieprüfung und 2 Praxisprüfungen.
Empfehle Dir, mit dem SPL einzusteigen, ein Upgrading ist immer kostengünstiger... am Günstigsten wäre es, mit Segelfliegen anzufangen... im Verein natürlich.... viel Erfolg, Andi P.S.: Bei mir hat es mit Fallschirmspringen angefangen grins...
Ähhhm, ich hab den SPL Schein bereits, will halt nur weiter machen. Ok Pinguair. Dann eben wie gehabt. 1x Theorie und 2x Praxis und später dann JarFCL vielleicht, wobei ich mir nich wirklich sicher bin, ob ich den überhaupt brauche. Im Ausland gibts genügend D zugelassene Flieger zum Chartern. ;-)
Die LPL steht auch noch vor der Tür.
Gibt es da eigentlich schon was neues?
@Mowa du darfst mit einem PPL(N) die Landesgrenzen von de nicht verlassen. D.h. du darfst auch kein D reg Flugzeug im Ausland fliegen. Alles was außerhalb de ist benötigst du eine Jar-Fcl Lizenz.
Hallo Mowa, in meinem PPL (A-nat.) mit SEP 2to Berechtigung steht ... deutsch registrierte Luftfahrzeuge im deutschen Hoheitsgebiet ... Daraus ergibt sich, das ich im Ausland immer den JAR brauchte. Die "alten" PPL-A Scheine haben den Bestandsschutz den du meinst. Damit darf man deutsch registrierte Flieger in allen Länder fliegen. Für mich bedeutet das ...im Ausland nur UL fliegen Gruß, DeSa
Jepp, so war mir das auch in Erinnerung. Allerdings, nur weiß ich nicht mehr wo ich das gelesen habe, dachte ich, dass man die PPL A Scheine noch bis 2012 in eine JARFCL Lizenz umschreiben lassen kann. Ich meine immerhin ist der deutsche PPL nach den Richtlinien der ICAO gebastelt, und die ist nu ma international.