Dick M. schrieb:Ja wenn du die Regelungen laut eigener Ausage nicht kennst, dann urteile nicht darüber! Ich fass es nicht!Rteissen schrieb: .... Offensichtlich kennst du die Regelungen an verschiedenen Flugplätzen in Deutschland(!!!!!) nicht. ....Sehe ich genau so ;-)
Rteissen schrieb: .... Ja wenn du die Regelungen laut eigener Ausage nicht kennst, dann urteile nicht darüber! Ich fass es nicht!Ist auch nicht nötig, dass Du da irgendwas "fassen" kannst. Wichtig ist doch viel mehr, dass wenigstens Du die Regelungen an den verschiedenen Flugplätzen in Deutschland begründen kannst ;-)
Dick M. schrieb:
Allerdings könntest Du mir (und nicht nur mir) dann vielleicht doch gütigst erläutern, warum in unserem Beispiel z.B. Fluglehrer für ihre Schulungsflüge nicht zu "wir" gehören können?
Da in der Bundesrepublik Flugleiterpflicht herrscht, bedarf es zur Befreiung von eben dieser auch eines behördlichen Bescheids, der, wie in unserem Fall auch, mit gewissen Auflagen versehen ist.
Damit Du nun endlich wieder ruhig schlafen kannst - als schweizer Rentner, Pensionär oder quasi emeritierter Seniorchef allein schon schwierig genug und mit dieser Wissenslücke wahrscheinlich schier unmöglich -, kannst Du hier endlich den Bescheid einsehen.
Michael
ranger22 schrieb: ..... Für 99,99% der Erdenbevölkerung schlicht unvorstellbar. Selbst für 99% meiner Arbeitskollegen und Freunde."Selbst für 99 % meiner Arbeitskollegen und Freunde ..."