Tiefflug im Rheintal

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • urbansoldier schrieb:

     wurde/wird eigentlich der  seitl. abstand zu einem anderen flugzeug auf gleichem kurs, also zwei auf dem weg z.b. zum Forumstreffen :)  auch neu geregelt?

    Ja, teilweise.
    Wirklich neu ist SERA.3135 Verbandsflüge

    Dagegen unterscheidt sich
             SERA.3205 Annäherung
             "Ein Luftfahrzeug darf nicht so nah an anderen Luftfahrzeugen betrieben werden,
              dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht."
    nur geringfügig vom jetzigen LuftVO §12: Vermeidung
    von Zusammenstößen:

    (1) Der Luftfahrzeugführer
    hat zur Vermeidung von Zusammenstößen zu Luftfahrzeugen sowie anderen
    Fahrzeugen und sonstigen Hindernissen einen ausreichenden Abstand einzuhalten.
  • ColaBear schrieb:
    es gelingt mir einfach nicht, die entsprechende Stelle zu finden. Der Flexibilisierungsartikel 14 der VO 216/2008 gibt das meines Erachtens nicht her. Hilf mir mal einer bitte.

    Indirekt in SERA.5005c5 und SERA.5015b
    "... einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht unterhalb der von dem Staat, dessen Hoheitsgebiet überflogen wird, festgelegten Mindestflughöhe liegt, oder, wenn keine solche Mindestflughöhe festgelegt wurde ..."


    Chris_EDNC schrieb:
    Ich frage mich grad, wen das interessiert...

    Die Überwachungsorgane, die Versicherungen und jeden anderen, der aus diesen Vorschriften einen Vorteil ziehen kann, bzw. Dir dadurch einen Nachteil verschafft.
    Es ist naiv zu glauben, dass man das nicht überwachen könnte ...


    ca-max schrieb:
    Jetzt aber (SERA) ist ein horizontaler(!) Umkreis von 150 m definiert, innerhalb dessen auf jeden Fall 150 m höher geflogen werden muß, als die Hindernishöhe. (...aus der Käseglocke ist eine Hutschachtel geworden!) 

    Schon richtig, aber bisher wurde diese "Käseglocke" virtuell um das Hindernis angelegt (s. 1. Abbildung). Jetzt fliegt der neue Abstandszylinder aber immer mit und macht alles was von der Erdoberfläche hineinragt zum Hindernis. Dadurch ändern sich die Mindestabstände doch erheblich. So gesehen müsste z.B. ein Segelflieger in den Alpen immer einen Abstand von mehr als 150 m zur Felswand halten, wo er bisher quasi auf Kontakt den Aufwind genutzt hat.




    ca-max schrieb:
    Genauso übrigens, wie es vorher schon über Städten etc. war, da hieß es nämlich schon immer (und heißt es noch) "im Umkreis von 600 Metern". Merkst du, worauf ich hinaus will?

    Ja schon, aber eben 600 m vom Hindernis aus (schwarzer Zylinder in der Abbildung). Jetzt wird auch hier vom Luftfahrzeug aus beurteilt (roter Zylinder, wobei sich das LFZ im Zentrum des Deckels befindet!). Im Gegensatz zur Situation am oben beschriebenen Hindernis, wo sich deutlich andere und bisher nicht definierte Mindestabstände ergeben, ändert sich hier die Position der maximal möglichen Annäherung nicht.


     


    Michael


    Anmerkung: Die Abbildungen wurde mit GoogleEarth erstellt

  • FlyingDentist schrieb: anderen, der aus diesen Vorschriften einen Vorteil ziehen kann, bzw. Dir dadurch einen Nachteil verschafft.

    Es ist naiv zu glauben, dass man das nicht überwachen könnte ...

    Ob ich in 150, 140 oder 100m am irgendwas vorbeifliege, wird niemanden interessieren und nein, das kann man ohne weiteres nicht gerichtsverwertbar ueberwachen, dazu braeuchte es sehr gute Messmittel vor Ort. Neuschwanstein scheint sowas zu sein, da sollte man sich dran halten. Aber sonst, nein das ueberwacht niemand. Hier leiden wohl einige an Verfolgungswahn. ;)

    Und nochmal: Wie soll ich als Pilot derart genau schaetzen? In 10m vorbei, ok das merkt man. Aber ob nun 150 oder 100m, das kann NIEMAND sicher schaetzen.


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    Wie soll ich als Pilot derart genau schaetzen? In 10m vorbei, ok das merkt man. Aber ob nun 150 oder 100m, das kann NIEMAND sicher schaetzen.

    Da hast Du selbstverständlich recht, das ändert aber doch nichts an den Vorschriften.


    Was machst Du denn in der nähe einer CTR wenn Du kein verlässliches GPS an Bord hast und Du Dich nur auf die Karte und die Bodenbeobachtung verlassen kannst? Na klar, da bleibt man einfach ein bisschen weiter weg, um keine ungewollte LR-Verletzung zu begehen.
    Das und der offensichtliche Umstand, dass es keine generelle Ausnahmeregelung für Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel zu geben scheint, zumindest ist darüber nicht einmal der DAeC informiert, bedeutet eine weitere drastische Einschränkung des Luftsports in Europa. Mit Verfolgungswahn hat das nix zu tun!!


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    ColaBear schrieb:
    es gelingt mir einfach nicht, die entsprechende Stelle zu finden. Der Flexibilisierungsartikel 14 der VO 216/2008 gibt das meines Erachtens nicht her. Hilf mir mal einer bitte.

    Indirekt in SERA.5005c5 und SERA.5015b
    "... einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht unterhalb der von dem Staat, dessen Hoheitsgebiet überflogen wird, festgelegten Mindestflughöhe liegt, oder, wenn keine solche Mindestflughöhe festgelegt wurde ..."


    Moin allerseits,

    Einspruch, euer Ehren: Die eine Stelle bezieht sich auf N-VFR, die andere auf IFR. Bei Allerwelts-Tag-VFR fehlt dieser Halbsatz. Zu ca-max, die Einschränkung in SERA.5005 f) "Außer wenn dies ... von der zuständigen Behörde genehmigt wurde" wiederum bezieht sich doch offenbar auf Ausnahmen zur Unterschreitung der Mindesthöhen, z.B. für genehmigte Fotoflüge. Eine Möglichkeit zur generellen Heraufsetzung der Mindesthöhe gemäß des jetzigen Regelung auf 2000ft bei Überlandflügen kann daraus unmöglich abgeleitet werden.

    Da muss ich als braver, rechtstreuer ULer davon ausgehen, dass ich am 4. Dezember 2014 legal in 1000ft AGL über Dinslaken brezeln darf. Mal davon abgesehen, dass erstens an einem 4. Dezember in unserer Gegend nie VFR-Bedingungen herrschen, und zweitens ich das nicht tun würde, es sei denn ich wäre sicher, damit niemanden am Boden ungebührlich zu nerven.

    Gruß
    ColaBear
  • FlyingDentist schrieb:
    Chris_EDNC schrieb:
    Wie soll ich als Pilot derart genau schaetzen? In 10m vorbei, ok das merkt man. Aber ob nun 150 oder 100m, das kann NIEMAND sicher schaetzen.

    Da hast Du selbstverständlich recht, das ändert aber doch nichts an den Vorschriften.


    Was machst Du denn in der nähe einer CTR wenn Du kein verlässliches GPS an Bord hast und Du Dich nur auf die Karte und die Bodenbeobachtung verlassen kannst? Na klar, da bleibt man einfach ein bisschen weiter weg, um keine ungewollte LR-Verletzung zu begehen.

    Erstmal: Ja, so ist es.
    Nur hat eine per Radar ueberwachter Luftraum wenig mit der Hindernisfreiheit irgendwo in der Landschaft zu tun und noch viel weniger damit, ob ein Segelflieger irgendwo in den Alpen 150 oder 50m von einer Felswand fliegt. Denn beides interessiert in der Praxis genau niemanden. Und noch viel viel weniger interessiert es in der Praxis, ob sich da nun eine imaginaere Kaeseglocke oder Zylinder ueber dem Hinternis oder und das Flugzeug aufspannt.
    Und selbst bei dem Luftraumbeispiel wird Dich niemand verklagen, weil Du 50m reingeflogen bist, so genau misst kein handelsuebliches Radar.

    Du liebst es offenbar, alles supergenau in irgendwelchen Gesetzen zu recherchieren und in Dein Alltagsleben einzubauen und das tut mir wirklich leid. Ich dagegen gehe bei meinem Handeln von der gelebten Praxis aus. Und wie wahrscheinlich ist es, dass wer auf einem Kirchturm oder in einem Alpental steht und mittels hochgenauer Messmittel gerichtsverwertbar dokumentiert, ob vielleicht doch mal wer vorbeikommt und den Abstand zum Turm oder Felswand nicht einhaelt? Wenn ich sage 0,01% wird mich ein mit der Materie vertrauter Mensch vermutlich als unverbesserlichen Pessimisten, der besser gleich zu Hause bleibt, hinstellen.


    Chris
  • FlyingDentist schrieb:
    Das bedeutet, dass ein Luftfahrzeug beim Befliegen eines Bergabhangs
    immer einen horizontalen wie vertikalen Mindestabstand von 150 m halten
    muss.

    FlyingDentist schrieb:
     ...macht
    alles was von der Erdoberfläche hineinragt zum Hindernis. Dadurch
    ändern sich die Mindestabstände doch erheblich. So gesehen müsste z.B.
    ein Segelflieger in den Alpen immer einen Abstand von mehr als 150 m zur
    Felswand halten, wo er bisher quasi auf Kontakt den Aufwind genutzt
    hat.

    FD, erstmal danke für die Mühe mit den Grafiken, sie zeigen gut, wie′s gemeint ist.
    Nur mit der anderen Sache, da verrennst du dich. Seit wann ist denn  ein Berghang ein Hindernis?? Berge sind Erdoberfläche, weiter nichts! Orografie, Geomorphologie meinetwegen, aber keine Hindernisse! Oder seit wann tragen alle Hügel, die höher als 100 Meter sind, eine Hindernisbefeuerung??

    In den SERA ist definiert, was ein
    Hindernis  ist:





    „Hindernisse sind alle festen (...) und alle beweglichen Objekte oder Teile davon, die a) sich auf einer für die Bodenbewegungen von Luftfahrzeugen
    bestimmten Fläche befinden oder  b) über  eine  festgelegte 
    Fläche  hinausragen,  die 
    zum Schutz von Luftfahrzeugen im Flug bestimmt ist oder c) die sich außerhalb dieser Flächen befinden und als Gefahr
    für die Luftfahrt eingestuft wurden.“

    Also, wenn dich dein Winglet juckt, dürftest du es weiterhin an der Felswand entlangschubbern lassen, horizontaler Abstand zählt nicht. (Aber nicht immer so weiße Striche an die Berge machen, die Schweizer sind da sehr empfindlich!)

  • ColaBear schrieb:
     Zu ca-max, die Einschränkung in SERA.5005 f) "Außer wenn dies ... von der zuständigen Behörde genehmigt wurde" wiederum bezieht sich doch offenbar auf Ausnahmen zur Unterschreitung der Mindesthöhen, z.B. für genehmigte Fotoflüge.
    Ja, das stimmt natürlich.
    Ebenso eröffnet die Formulierug aber auch die Möglichkeit zu einer (nationalen) Allgemeinverfügung, mit der die Ausnahmen für Segel- und andere Motorlos-Flieger wieder eingeführt werden können.

    Die Problematik mit den 2000 ft sehe ich so: Es war auch bisher eine weiche Regel. Man flog 2000 ft,  aber wenn Wetter, Luftraum oder ATC-Freigabe das nicht hergaben, dann eben nicht. Andererseits, wenn die Umstände es verlangen, darf sich eh′ keiner auf die Mindesthöhen berufen, er muß dann ohnehin höher als 1000 ft fliegen.

    Eingeführt wurden die 2000 ft ja vorgeblich aus Lärmschutzgründen und wohl auch, um das mlitärische Tiefflugband zwische 1000 und 2000 ft möglichst freizuhalten.

    Dabei fällt mir auf, daß SERA sich vollständig auf den Flugbetrieb konzentriert und "Beimengungen" aus anderen Rechtsgebieten peinlich zu vermeiden scheint. So werden z.B. die Worte "Lärm", "Lärmschutz" oder "Belästigungen" an keiner Stelle erwähnt . So etwas Philosophisches wie der §1 der Luftverkehrsordnung kommt irgendwie garnicht vor. Wirkt etwas blutleer dadurch, geradezu steril.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Monate.
  • gelöschter User schrieb:
    ....

    An Sonntagen wie dem gestrigen gibt′s oft Motorrad, Auto- oder Fahhradunfälle im Rheintal. Dann geht in Koblenz der Rettungs-Heli raus und kommt solchen Chaoten entgegen.....

    Grüße an alle

    Gut, dann kann man am Rhein an Tagen mit Motorradwetter wegen Heli-Haufen im vorauseilenden UL-Gehorsam gleich zu Hause bleiben. Freuen tut sich nur das Herz- und Diabetes-Zentrum in Bad Oeynhausen u.a.; dann gibts nämlich frische Herzen zum Transplantieren - die von Fliegern sind eh zu versaut, medical-gedopt oder crashbedingt angekohlt.

    Gruß hob

  • Es wird aber noch komplexer in D, denn die dt. Flugsicherung wirkt lt. lokaler Presse-Veröffentlichung auf zu versagende Windmühlenpark-Genehmigungen ein, weil sie argumentiert, daß alles, was näher als 500m zu einem VOR steht, wegen Reflexionen an den Windmühlen-Flügeln die Flugsicherheit durch ungenaue Anzeigen gefährdet und also die Genehmigung versagt werden muß. Wer navigiert denn noch nach diesen Dingern - ach sooo, dt. Kreuzpeilungs-Fetischisten und Fluglehrer wegen der Prüfungsfragen.

    Gruß hob

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