urbansoldier schrieb:Ja, teilweise.wurde/wird eigentlich der seitl. abstand zu einem anderen flugzeug auf gleichem kurs, also zwei auf dem weg z.b. zum Forumstreffen :) auch neu geregelt?
ColaBear schrieb:
es gelingt mir einfach nicht, die entsprechende Stelle zu finden. Der Flexibilisierungsartikel 14 der VO 216/2008 gibt das meines Erachtens nicht her. Hilf mir mal einer bitte.
Indirekt in SERA.5005c5 und SERA.5015b
"... einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht unterhalb der von dem Staat, dessen Hoheitsgebiet überflogen wird, festgelegten Mindestflughöhe liegt, oder, wenn keine solche Mindestflughöhe festgelegt wurde ..."
Chris_EDNC schrieb:
Ich frage mich grad, wen das interessiert...
Die Überwachungsorgane, die Versicherungen und jeden anderen, der aus diesen Vorschriften einen Vorteil ziehen kann, bzw. Dir dadurch einen Nachteil verschafft.
Es ist naiv zu glauben, dass man das nicht überwachen könnte ...
ca-max schrieb:
Jetzt aber (SERA) ist ein horizontaler(!) Umkreis von 150 m definiert, innerhalb dessen auf jeden Fall 150 m höher geflogen werden muß, als die Hindernishöhe. (...aus der Käseglocke ist eine Hutschachtel geworden!)
Schon richtig, aber bisher wurde diese "Käseglocke" virtuell um das Hindernis angelegt (s. 1. Abbildung). Jetzt fliegt der neue Abstandszylinder aber immer mit und macht alles was von der Erdoberfläche hineinragt zum Hindernis. Dadurch ändern sich die Mindestabstände doch erheblich. So gesehen müsste z.B. ein Segelflieger in den Alpen immer einen Abstand von mehr als 150 m zur Felswand halten, wo er bisher quasi auf Kontakt den Aufwind genutzt hat.
ca-max schrieb:
Genauso übrigens, wie es vorher schon über Städten etc. war, da hieß es nämlich schon immer (und heißt es noch) "im Umkreis von 600 Metern". Merkst du, worauf ich hinaus will?
Ja schon, aber eben 600 m vom Hindernis aus (schwarzer Zylinder in der Abbildung). Jetzt wird auch hier vom Luftfahrzeug aus beurteilt (roter Zylinder, wobei sich das LFZ im Zentrum des Deckels befindet!). Im Gegensatz zur Situation am oben beschriebenen Hindernis, wo sich deutlich andere und bisher nicht definierte Mindestabstände ergeben, ändert sich hier die Position der maximal möglichen Annäherung nicht.
Michael
Anmerkung: Die Abbildungen wurde mit GoogleEarth erstellt
FlyingDentist schrieb: anderen, der aus diesen Vorschriften einen Vorteil ziehen kann, bzw. Dir dadurch einen Nachteil verschafft.Ob ich in 150, 140 oder 100m am irgendwas vorbeifliege, wird niemanden interessieren und nein, das kann man ohne weiteres nicht gerichtsverwertbar ueberwachen, dazu braeuchte es sehr gute Messmittel vor Ort. Neuschwanstein scheint sowas zu sein, da sollte man sich dran halten. Aber sonst, nein das ueberwacht niemand. Hier leiden wohl einige an Verfolgungswahn. ;)Es ist naiv zu glauben, dass man das nicht überwachen könnte ...
Chris_EDNC schrieb:
Wie soll ich als Pilot derart genau schaetzen? In 10m vorbei, ok das merkt man. Aber ob nun 150 oder 100m, das kann NIEMAND sicher schaetzen.
Da hast Du selbstverständlich recht, das ändert aber doch nichts an den Vorschriften.
Was machst Du denn in der nähe einer CTR wenn Du kein verlässliches GPS an Bord hast und Du Dich nur auf die Karte und die Bodenbeobachtung verlassen kannst? Na klar, da bleibt man einfach ein bisschen weiter weg, um keine ungewollte LR-Verletzung zu begehen.
Das und der offensichtliche Umstand, dass es keine generelle Ausnahmeregelung für Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel zu geben scheint, zumindest ist darüber nicht einmal der DAeC informiert, bedeutet eine weitere drastische Einschränkung des Luftsports in Europa. Mit Verfolgungswahn hat das nix zu tun!!
Michael
FlyingDentist schrieb:Moin allerseits,ColaBear schrieb:
es gelingt mir einfach nicht, die entsprechende Stelle zu finden. Der Flexibilisierungsartikel 14 der VO 216/2008 gibt das meines Erachtens nicht her. Hilf mir mal einer bitte.Indirekt in SERA.5005c5 und SERA.5015b
"... einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht unterhalb der von dem Staat, dessen Hoheitsgebiet überflogen wird, festgelegten Mindestflughöhe liegt, oder, wenn keine solche Mindestflughöhe festgelegt wurde ..."
FlyingDentist schrieb:Erstmal: Ja, so ist es.Chris_EDNC schrieb:
Wie soll ich als Pilot derart genau schaetzen? In 10m vorbei, ok das merkt man. Aber ob nun 150 oder 100m, das kann NIEMAND sicher schaetzen.Da hast Du selbstverständlich recht, das ändert aber doch nichts an den Vorschriften.
Was machst Du denn in der nähe einer CTR wenn Du kein verlässliches GPS an Bord hast und Du Dich nur auf die Karte und die Bodenbeobachtung verlassen kannst? Na klar, da bleibt man einfach ein bisschen weiter weg, um keine ungewollte LR-Verletzung zu begehen.
In den SERA ist definiert, was ein
Hindernis ist:
„Hindernisse sind alle festen (...) und alle beweglichen Objekte oder Teile davon, die a) sich auf einer für die Bodenbewegungen von Luftfahrzeugen
bestimmten Fläche befinden oder b) über eine festgelegte
Fläche hinausragen, die
zum Schutz von Luftfahrzeugen im Flug bestimmt ist oder c) die sich außerhalb dieser Flächen befinden und als Gefahr
für die Luftfahrt eingestuft wurden.“
Also, wenn dich dein Winglet juckt, dürftest du es weiterhin an der Felswand entlangschubbern lassen, horizontaler Abstand zählt nicht. (Aber nicht immer so weiße Striche an die Berge machen, die Schweizer sind da sehr empfindlich!)
ColaBear schrieb:Ja, das stimmt natürlich.
Zu ca-max, die Einschränkung in SERA.5005 f) "Außer wenn dies ... von der zuständigen Behörde genehmigt wurde" wiederum bezieht sich doch offenbar auf Ausnahmen zur Unterschreitung der Mindesthöhen, z.B. für genehmigte Fotoflüge.
Gut, dann kann man am Rhein an Tagen mit Motorradwetter wegen Heli-Haufen im vorauseilenden UL-Gehorsam gleich zu Hause bleiben. Freuen tut sich nur das Herz- und Diabetes-Zentrum in Bad Oeynhausen u.a.; dann gibts nämlich frische Herzen zum Transplantieren - die von Fliegern sind eh zu versaut, medical-gedopt oder crashbedingt angekohlt.gelöschter User schrieb:
....An Sonntagen wie dem gestrigen gibt′s oft Motorrad, Auto- oder Fahhradunfälle im Rheintal. Dann geht in Koblenz der Rettungs-Heli raus und kommt solchen Chaoten entgegen.....
Grüße an alle
Gruß hob
Es wird aber noch komplexer in D, denn die dt. Flugsicherung wirkt lt. lokaler Presse-Veröffentlichung auf zu versagende Windmühlenpark-Genehmigungen ein, weil sie argumentiert, daß alles, was näher als 500m zu einem VOR steht, wegen Reflexionen an den Windmühlen-Flügeln die Flugsicherheit durch ungenaue Anzeigen gefährdet und also die Genehmigung versagt werden muß. Wer navigiert denn noch nach diesen Dingern - ach sooo, dt. Kreuzpeilungs-Fetischisten und Fluglehrer wegen der Prüfungsfragen.
Gruß hob