Tiefflug im Rheintal

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  • Irgendwie hat mich das mit der Loreley doch nicht in Ruhe gelassen.
    Bei meinen weiteren Überlegungen habe ich den FlightPlanner mit seiner Schnittstelle zu GoogleEarth bemüht und daraus dieses Bild hochgeladen.
    Erstaunlicherweise hat das Rheintal an dieser Stelle ein lichte Weite von nur wenig mehr als 600 m.
    Nach geltendem Recht muss man unterscheiden, ob sich auf der Loreley eine Menschenansammlung im Freien aufhält oder es sich um ein dicht besiedeltes Gebiet* handelt oder eben beides nicht.
    Wäre eine der beiden ersten Bedingungen erfüllt, wäre über dem Rheintal ein Unterschreiten der Höhe von 1000 ft über der Loreley bzw. über dem höchsten Hindernis an dieser Stelle nicht möglich, denn in knapp 600 m Entfernung hat die linksrheinische Böschung schon fast wieder ihren Gipfel erreicht (s. Bild , der Abstand zwischen den senkrechten weißen Linien beträgt ca. 600 m).
    Trifft keine der beiden ersten Bedingungen zu, müsste man immer noch 500 ft über dem höchsten Hindernis mit einem horizontalen Abstand von mindestens 150 m fliegen. Das bedeutet, dass ein Luftfahrzeug beim Befliegen eines Bergabhangs immer einen horizontalen wie vertikalen Mindestabstand von 150 m halten muss.
    Dessen ungeachtet gilt aber:


    "Außer soweit es bei Start oder Landung notwendig ist oder sofern es durch die zuständige Behörde zugelassen ist, dürfen Luftfahrzeuge über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien nur in einer Höhe geflogen werden, die im Fall einer Notlage eine Landung ohne ungebührende Gefährdung von Personen oder Sachen am Boden erlaubt."


    Michael


    *)""dicht besiedeltes Gebiet" (congested area): im Zusammenhang mit einer Stadt oder Siedlung ein Bereich, der im Wesentlichen für Wohn-, gewerbliche oder Erholungszwecke genutzt wird."

  • so schlecht ist das Wetter doch garnicht?

    Ulf
  • ranger22 schrieb:
    so schlecht ist das Wetter doch garnicht?

    Ich finde diese Aussage überhaupt nicht belanglos, oder war Dir etwa schon geläufig, dass man zu jedem Hindernis und auf jeden Fall horizontal  u n d  vertikal mindestens 150 m Abstand halten muss?


    Michael

  • Moin Michael,

    hmm, ich sehe schon, wie du die LuftVO §6 (1) auslegst, aber kann man sich dem anschließen? Wie vermutlich die Mehrzahl der Flieger verstehe ich die Regel so, dass mit "über Grund oder Wasser" wirklich die Vektorrichtung vom Flieger zum Erdmittelpunkt gemeint ist, nicht die vom Flieger zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. ( Oder war dein Beitrag ironisch gemeint und ich habs nicht kapiert? *kopfkratz* )

    Wie auch immer, ich beharre in meiner infantilen Art darauf, dass die Vorschrift sogar mehr als 500ft bzw. 1000ft verlangt, wenn eine unnötige Lärmbelästigung zu befürchten ist. Das halte ich an der Lorelei für gegeben. (Es mag ja schon Dekaden her sein, dass ich dort war. Damals jedenfalls war das ein super romantisches Plätzchen. Zartes, unschuldiges Händchenhalten im Sonnenschein, bei Grillenzirpen in schwüler Hitze und so. Einem Motorflieger im Tiefflug hätte ich in dem Moment trotz aller damals schon angelegten Flugbegeisterung die Krätze an den Hals gewünscht.)

    Uups, ich war ja eigentlich schon durch mit dem Thema. Achwassolls. :)

    Gruß
    ColaBear

  • ColaBear schrieb:
     ich habs nicht kapiert?

    Stimmt, Du hast offenbar die wahren, seit einiger Zeit herrschende Zusammenhänge, wie übrigens die meisten anderen auch (noch) nicht verstanden.
    Das geltende Recht verlangt in der Tat, dass ein Luftfahrzeug*, abgesehen von Start und Landung immer einen vertikalen und horizontalen Mindestabstand zu Boden oder Wasser und zu allen Hindernissen von 500 ft einhalten muss, wobei natürlich vom Luftfahrzeug gemessen wird!


    Michael


    *) „Luftfahrzeug“: jede Maschine, die sich in der Atmosphäre zufolge von Reaktionen der Luft, ausgenommen solchen gegen die Erdoberfläche, halten kann


    EDIT 14.06.13 11:15 Fehlerkorrektur: Entfernungsangabe in m statt in ft.

  • Das geltende Recht verlangt in der Tat, dass ein Luftfahrzeug*, abgesehen von Start und Landung immer einen vertikalen und horizontalen Mindestabstand zu Boden oder Wasser und zu allen Hindernissen von 500 m einhalten muss, wobei natürlich vom Luftfahrzeug gemessen wird!
    aha... habe ich trotz vorhandenem Fleis auch noch nicht gelesen. Wo steht das?
  • FlyingDentist schrieb:
    (...)

    *) „Luftfahrzeug“: jede Maschine, die sich in der Atmosphäre zufolge von Reaktionen der Luft, ausgenommen solchen gegen die Erdoberfläche, halten kann

    Okay. Also, wer bist du? Und was hast du mit Michael gemacht?! 

    *zwinker*

    Gruß,
    ColaBear
  • ... ich glaube, ich muss euch noch ein bisschen zappeln lassen! Obwohl, ihr wisst doch, wo das zu suchen sein sollte?!

    Michael

    PS: ... gilt ja auch erst seit September 2012


  • Das geltende Recht verlangt in der Tat, dass ein Luftfahrzeug*, abgesehen von Start und Landung immer einen vertikalen und horizontalen Mindestabstand zu Boden oder Wasser und zu allen Hindernissen von 500 m einhalten muss, wobei natürlich vom Luftfahrzeug gemessen wird!

    Ich bin zwar noch in der Ausbildung, aber 500 METER sind ′ne Menge Platz ...
    Bye Thomas
  • Hein Mueck schrieb:
    , aber 500 METER sind ′ne Menge Platz ...

    Da hast Du recht! Es muss natürlich 500 ft (150m) heißen! Sorry, war schon spät...


    Michael

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