aus beruflichen Gründen werde ich meinen UL-3-Achser dieses Jahr nicht fliegen können.
Um gewisse Kosten (z.B. Versicherung, Nachprüfung usw.) zu sparen, stellt sich für mich die Frage, ob analog zu den KFZ′s eine vorübergehende Stilllegung eines UL möglich ist ?
Falls ja, hat das jemand schon gemacht und weiß darüber zu berichten, was da gemacht werden muss (Antrag ?) , wie lange darf das Flugzeug max. ′abgemeldet′ sein und vor allem was zur ′Wiederzulassung′ alles gemacht werden muss.
Schonmal vielen Dank für Eure Beiträge !
Gruss
Hans