LuftBO geändert - darf es sich jetzt jeder selbst machen?!

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  • Moin,

    mit Staunen stelle ich fest, dass die Paragraphen 5-9, 11-13 und einige andere der LuftBO ersatzlos weggefallen sind. Öhm, bedeutet das, dass jetzt jeder an seinem UL auch große Reparaturen und Änderungen nach Belieben vornehmen kann?! Ist das gewollt? Das sind hier ja bald Zustände wie auf gewissen unsäglichen französischen Inseln ...  ;)

    EDIT: Nee, Moment, genau das Gegenteil könnte der Fall sein, wenn dadurch die Regeln der LuftGerPV greifen - alles nur noch in der Werft?! Häh?!

    EDIT2: Ich gebs auf. Jetzt hab ich mich zwei Stunden lang durch LuftBO und LuftGerPV gehangelt und immer noch nicht kapiert, was ich nun selber weiter schrauben darf und was nicht.

    Ich bin platt, Gruß
    ColaBear
  • Das wird wohl mit der Meldung vom DULV zusammenhängen...
  • hm... seltsame Sache! So auf die Schnelle landet man bei LuftGerPV §13 Satz 1.
    http://www.buzer.de/gesetz/10513/a179699.htm
    Bevor sich da nicht einer unserer Interessensvertreter äußert, kann man damit nichts anfangen.
  • Nur keine Panik. Nachdem vor geraumer Zeit der Part M (Instandhaltung/Wartung) der EASA-Regulations in Kraft getreten ist, muss natürlich die LuftBO und die dazugehörigen Verordnungen über Luftfahrtgerät angepasst werden.


    Für ANNEX II Luftfahrzeuge dürfte sich auch dadurch nichts ändern.


    Michael

  • Moin,

    so, jetzt, endlich. Konnte vom Eipäd aus den Beitrag weder vernünftig erstellen noch bearbeiten.

    Tja, was wollte ich also eigentlich noch gleich sagen? Achja, genau:

    Die LuftBO gilt doch aber gerade auch für Annex-II-Flieger, oder? Bisher wussten wir zumindest, was eine kleine und was eine große Reparatur ist. Alles weg. Haben die uns einfach vergessen?

    Beruhigend sind die Übergangsbestimmungen, siehe §17 LuftGerPV.

    Rätselhaft, Gruß
    ColaBear
  • ColaBear schrieb:
    Alles weg. Haben die uns einfach vergessen?

    "Für ANNEX II Luftfahrzeuge dürfte sich auch dadurch nichts ändern."


    Tja dürfte wäre natürlich logisch und folgerichtig. Doch Irrtum!!! Zwar gibt keinen keinen zwingenden Grund, hier Anpassungen vorzunehmen, man ergreift aber offenbar die Gelegenheit beim Schopf, die Regularien weiter denen der höheren Klassen anzupassen.


    Gemäß dem EU-Motto "mehr Macht den Behörden" sind wir UL-Halter in freudiger Erwartung eines verpflichtenden Instandhaltungsprogramms, gerade wie es die Großen mit Inkrafttreten des Part M einführen mussten (Stichwort CAMO und CAMO+). Die Rolle des LABs übernehmen dann natürlich unsere lieben Beauftragten.
    In dem oder den Instandhaltungsprogrammen wird dann alles das und noch viel, viel mehr geregelt werden, was jetzt aus der LuftBO herausgefallen ist.
    Erfahrungsgemäß wird's dadurch nicht einfacher. (LuftGerPV § 13).


    Michael


    PS: Hat jemand vielleicht schon einen Entwurf eines solchen oder gar das fertige Instandhaltungsprogramm gesehen???


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