Nur keine Panik. Nachdem vor geraumer Zeit der Part M (Instandhaltung/Wartung) der EASA-Regulations in Kraft getreten ist, muss natürlich die LuftBO und die dazugehörigen Verordnungen über Luftfahrtgerät angepasst werden.
Für ANNEX II Luftfahrzeuge dürfte sich auch dadurch nichts ändern.
Michael
ColaBear schrieb:
Alles weg. Haben die uns einfach vergessen?
"Für ANNEX II Luftfahrzeuge dürfte sich auch dadurch nichts ändern."
Tja dürfte wäre natürlich logisch und folgerichtig. Doch Irrtum!!! Zwar gibt keinen keinen zwingenden Grund, hier Anpassungen vorzunehmen, man ergreift aber offenbar die Gelegenheit beim Schopf, die Regularien weiter denen der höheren Klassen anzupassen.
Gemäß dem EU-Motto "mehr Macht den Behörden" sind wir UL-Halter in freudiger Erwartung eines verpflichtenden Instandhaltungsprogramms, gerade wie es die Großen mit Inkrafttreten des Part M einführen mussten (Stichwort CAMO und CAMO+). Die Rolle des LABs übernehmen dann natürlich unsere lieben Beauftragten.
In dem oder den Instandhaltungsprogrammen wird dann alles das und noch viel, viel mehr geregelt werden, was jetzt aus der LuftBO herausgefallen ist.
Erfahrungsgemäß wird's dadurch nicht einfacher. (LuftGerPV § 13).
Michael
PS: Hat jemand vielleicht schon einen Entwurf eines solchen oder gar das fertige Instandhaltungsprogramm gesehen???
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