quetzalcoatl schrieb:Das sehe ich anders. Es geht um die klaren, unzweifelhaften Definitionen, wie der Inhaber einer privaten Pilotenlizenz etwas von einem oder mehreren Mitfliegern annehmen darf. Ist mehr als eine Tasse Kaffee zu viel? Oder darf er sogar Geld annehmen, wenn die Summe unterhalb der "Selbstkosten" liegt (=Kostenteilung)? Darf er das nur einmal im Monat oder dreimal die Woche? Oder ist nur alles verboten, wenn die Summe die "Selbstkosten" übersteigt?
Lieber rteissen,
bezahlte Rundfluege und Cost Sharing sind erstmal zwei verschiedene Paar Stiefel. Um letzteres geht es bei der gegenwärtigen Diskussion hier und in den einschlägigen Medien wohl nur am Rande.
Warum gibt es eine Differenzierung zwischen "Rundflügen A to A" und Personentransport von A to B?
Das sind keine zwei Paar Stiefel, das ist das selbe Thema. Und ich weiß, dass die zitierte Stellungnahme der EU-Kommsission bei den national Beteiligten auf großes Interesse gestossen ist.