Die AOPA hat dazu jetzt auch einen interessanten Artikel veröffentlich:
https://aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/AOPA-Letter/2013/Letter_02-2013.pdf
Wer zur PPL-N Ausbildung bis zum Stichtag am 8. April 2013 angemeldet worden ist, muss seine Ausbildung bis zum August 2013 ab-geschlossen haben, um dann den LAPL be-antragen zu können. Die Voraussetzungen zur Umschreibung fallen danach weg, denn im August 2013 wird die deutsche LuftPersV außer Kraft gesetzt.