Habt Ihr dazu was gehört?

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  • Da haste natürlich auch wieder recht. Ich reg mich gerade mal wieder über mich selber auf weil ich mich hier aufrege :-))
    Liegt wahrscheinlich daran dass ich seit zwei Wochen den halben Tag auf dem Bulldozer sitze, Vibrationen ohne Ende einkassiere und gewaltig Flurschaden anrichte auf einem Acker den ich in zwei Wochen zum Flugfeld erklären will. Zu meinem Flugfeld (stolz..)! 

    Gruss Stephan
  • @FD:

    In dem Artikel wird mit keinem Wort erwähnt, dass die beiden mit stehendem Motor gelandet sind. Wahrscheinlich haben sie bei sich abzeichnendem Spritmangel eine Wiese zur Sicherheitheitsaußenlandung gesucht.

    Ebenso wird mit keinem Wort erwähnt, dass sie den Startunfall nicht gemeldet haben.

    In dubio pro reo. Du machst also wieder einmal völlig unnötiger Weise ein Fass auf. Profilierungssucht?

    Grüße

    Wolfram
  • Dick M. schrieb:
     seit bald 20 Jahren unverändert und ungebremst anhält* und der dazu geführt hat und weiter dazu führt, dass sich die UL-Vorschriften immer mehr jenen der E-Klasse angleichen.

    Das bezweifele ich stark. Aber ich bin ja lernfähig und Du hast sicher auch die entsprechenden Beispiele für die Verschärfung der "UL-Vorschriften" in der Bundesrepublik in den letzten 20 Jahren. Und damit meine ich nicht etwa Novellen der Bauvorschriften, sondern den "luftrechtlichen Altagsbetrieb".


    Michael

  • wolbauer schrieb:
    In dubio pro reo. Du machst also wieder einmal völlig unnötiger Weise ein Fass auf. Profilierungssucht?

    In dubio pro reo?
    Ich habe niemanden angeklagt und schon gar kein Fass aufgemacht! Im Übrigen bin ich, sofern das in der heutigen Zeit überhaupt möglich ist, psychisch gesund


    wolbauer schrieb:
    In dem Artikel wird mit keinem Wort erwähnt, dass die beiden mit stehendem Motor gelandet sind. 

    Was macht wohl ein Motor, wenn ihm "der Sprit augeht"?? (so der Zeitungstext!)


    wolbauer schrieb:
    Wahrscheinlich haben sie bei sich abzeichnendem Spritmangel eine Wiese zur Sicherheitheitsaußenlandung gesucht.

    Mit Spritmangel ist leider keine Sicherheitslandung mehr möglich, denn die Landung wird durch diesen Umstand erzwungen!


    wolbauer schrieb:
    Ebenso wird mit keinem Wort erwähnt, dass sie den Startunfall nicht gemeldet haben.

    Ich habe nicht unterstellt, dass der Startunfall nicht gemeldet wurde. "Eine fachliche sowie zutreffende Beurteilung bzw Einschätzung der Geschehnisse" durch die BFU ist nur möglich, wenn der Unfall gemeldet wird und natürlich das Wrack an Ort und Stelle verbleibt, bis die BfU die Bergung freigibt. (Leider schon dreimal am eigenen Platz erlebt).


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:  ..... Aber ich bin ja lernfähig ....
    Dann ist ja gut ;-)
    FlyingDentist schrieb: ..... Du hast
    sicher auch die entsprechenden Beispiele für die Verschärfung der
    "UL-Vorschriften" in der Bundesrepublik in den letzten 20 Jahren. ....
    Das Wort "Verschärfung" kommt von Dir. Ich rede von "Angleichen". Dazu gehört auch das unveränderte Uebernehmen von E-Klasse-Vorschriften wo dies nicht unbedingt sinnvoll oder notwendig wäre. Im Übrigen: Gab′s da nicht mal was mit dem heute verlangten Medical? Da habe man den Leuten versprochen, dass sie dann auch ihre UL-Stunden für E-Scheinverlängerungen anrechnen können. Hat dann aber letztlich nicht geklappt; das verschärfte Medical ist aber geblieben? Ob da Hob mehr weiss?

    Dick
  • also so viel wirres blabla, dabei ist doch alles ganz einfach:

    was ist gut gelaufen?
    erst mal offenbar landung (ohne wertung ob not oder sicherheit), und das auch noch im schnee, respekt

    was wäre als erstes zu tun gewesen?
    klassifizierung der landung als sicherheitslandung.  wenn genügend zuschauer da sind, wundert man sich laut, donnerwetter, da ist doch massenhaft sprit drin, warum hat der bloss schlechter gezogen, war wohl beginnende vergaservereisung, gut, dass wir noch mit motorkraft landen konnten.

    dann?
    wenn die zuschauer wieder weg sind, zur sicherheit etwas sprit zum noch vorhandenen drauffüllen, leihkanister aus der werkstatt und so, vergaservereisung weggetaut, startversuch legal.

    der rest ist pech, wie schon erwähnt, ohne passagier starten wäre vielleicht schlau gewesen, aber man weiss ja nicht welche funktion der hatte. vielleicht pilot unerfahren, passagier eine art einweiser, der will den feldwegstart mit dem neuen flieger aaber uch nicht auf seine kappe nehmen und so weiter, pech halt, ein yoghurtbecher weniger. und das wichtigste: keine verletzten.
    und überhaupt wissen wir viel zu wenig, um so viel darüber zu schreiben.
  • Dick M. schrieb:
    Dazu gehört auch das unveränderte Uebernehmen von E-Klasse-Vorschriften wo dies nicht unbedingt sinnvoll oder notwendig wäre.

    Ja wo denn nur, gib doch mal ein Beispiel!


    Michael

  • Hallo!

    Leute, leute....

    > wenn ihm "der Sprit augeht"?? (so der Zeitungstext!)

    Wenn es in der Zeitung steht, dann muss es wahr sein!?!?   ;)))
    ...komm Michael, so bist Du doch sonst nicht drauf, oder?!?!


    > Mit Spritmangel ist leider keine Sicherheitslandung mehr möglich,
    > denn die Landung wird durch diesen Umstand erzwungen!

    Nein - zum Glück nicht!

    Habe ich nur noch 5 Liter im Tank, dann kann ich sicher von einem
    Sprit-Mangel sprechen, eine Landung ist aber dann noch nicht erzwungen,
    da ich mir in Ruhe mein Landefeld aussuchen kann - sogar ein
    prüfender Überflug ist sicher möglich.  --> Sicherheitsaussenlandung.

    > ...und natürlich das Wrack an Ort und Stelle verbleibt,

    Ähhhmmm  Hallo?!?

    Es gibt natürlich die Plicht zur Meldung eines Unfalls - keine Frage.

    ich kenne aber keinerlei Vorschrift, die besagt, dass mein Flieger an Ort
    und Stelle zu verbleiben hat - BFU hin oder her!**

    Habe ich einen Unfall ohne weiteren Sach- oder Personenschaden,
    dann ist die "Meldung" ausreichend und ich nehme meinen Schrott
    unter den Arm und gehe nach Hause.

    ...so langsam wird mir das hier mit der latenten "vorauseilenden Obrigkeitshörigkeit"
    doch etwas unheimlich...

    BlueSky9

    ** Nebenbei will ich doch hoffen, dass die BFU sich mit deutlich wichtigeren Dingen
    beschäftigt, als einem Luftsportgerät auf einer Wiese hinterher zu Forschen....


  • > ...und natürlich das Wrack an Ort und Stelle verbleibt,

    Ähhhmmm  Hallo?!?

    Es gibt natürlich die Plicht zur Meldung eines Unfalls - keine Frage.

    ich kenne aber keinerlei Vorschrift, die besagt, dass mein Flieger an Ort
    und Stelle zu verbleiben hat - BFU hin oder her!**

    Habe ich einen Unfall ohne weiteren Sach- oder Personenschaden,
    dann ist die "Meldung" ausreichend und ich nehme meinen Schrott
    unter den Arm und gehe nach Hause.
    Naja,

    dann hattest Du wohl zu Deinem Glück bisher wohl wenig mit Flugunfällen zu tun.

    Sonst wüsstest Du, dass seit 1998 das FUUG in Kraf ist. Und dieses Gesetzt besagt in § 12 sehr eindeutig, wann das Wrack oder Teile davon entfernt werden dürfen.

    FD hat insoweit mit seiner Aussage absolut Recht. Allerdings bekommt man die Freigabe bei Unfällen ohne Personenschaden sehr oft schon telefonisch bei der Unfallmeldung.

    Grüsse
    Thomas
  • BlueSky9 schrieb:
    Wenn es in der Zeitung steht, dann muss es wahr sein!?!?  

    Natürlich nicht. Aber das ist die momentane Erkenntnislage über die hier diskutiert wird.


    BlueSky9 schrieb:
    > Mit Spritmangel ist leider keine Sicherheitslandung mehr möglich,
    > denn die Landung wird durch diesen Umstand erzwungen

    Die Frage ist, was letztendlich Spritmangel bedeutet. Selbst mein voller Tank hat für die entsprechend lange Flugzeit eigentlich schon Spritmangel.
    Im Sinne einer forcierten Landung, und die hat hier offensichtlich stattgefunden, ist Spritmangel aber gleichbedeutend mit dem unmittelbar bevorstehenden oder gar schon eingetretenen Motorstillstand. Dann kann man sich das Landefeld eben nicht mehr in aller Ruhe aussuchen oder gar vorher noch einmal überfliegen.


    BlueSky9 schrieb:
    > ...und natürlich das Wrack an Ort und Stelle verbleibt

    Ich weiß ja nicht, wieviel Unfälle Du schon nach dem jeweiligen Alarmplan des Landeplatzes den Behörden melden musstest.
    Ich hatte leider diese traurige Pflicht schon zwei Mal. Jedes Mal bekam ich von der BfU telefonisch die Genehmigung, das Wrack abräumen zu dürfen aber ein anderes Mal mein Kollege eben nicht. Da musste die Unglücksmaschine an der Unfallstelle verbleiben bis die Mitarbeiter der BfU eingetroffen waren und ihre Arbeit abgeschlossen hatten!


    Michael

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