Dick M. schrieb:
seit bald 20 Jahren unverändert und ungebremst anhält* und der dazu geführt hat und weiter dazu führt, dass sich die UL-Vorschriften immer mehr jenen der E-Klasse angleichen.
Das bezweifele ich stark. Aber ich bin ja lernfähig und Du hast sicher auch die entsprechenden Beispiele für die Verschärfung der "UL-Vorschriften" in der Bundesrepublik in den letzten 20 Jahren. Und damit meine ich nicht etwa Novellen der Bauvorschriften, sondern den "luftrechtlichen Altagsbetrieb".
Michael
wolbauer schrieb:
In dubio pro reo. Du machst also wieder einmal völlig unnötiger Weise ein Fass auf. Profilierungssucht?
In dubio pro reo?
Ich habe niemanden angeklagt und schon gar kein Fass aufgemacht! Im Übrigen bin ich, sofern das in der heutigen Zeit überhaupt möglich ist, psychisch gesund
wolbauer schrieb:
In dem Artikel wird mit keinem Wort erwähnt, dass die beiden mit stehendem Motor gelandet sind.
Was macht wohl ein Motor, wenn ihm "der Sprit augeht"?? (so der Zeitungstext!)
wolbauer schrieb:
Wahrscheinlich haben sie bei sich abzeichnendem Spritmangel eine Wiese zur Sicherheitheitsaußenlandung gesucht.
Mit Spritmangel ist leider keine Sicherheitslandung mehr möglich, denn die Landung wird durch diesen Umstand erzwungen!
wolbauer schrieb:
Ebenso wird mit keinem Wort erwähnt, dass sie den Startunfall nicht gemeldet haben.
Ich habe nicht unterstellt, dass der Startunfall nicht gemeldet wurde. "Eine fachliche sowie zutreffende Beurteilung bzw Einschätzung der Geschehnisse" durch die BFU ist nur möglich, wenn der Unfall gemeldet wird und natürlich das Wrack an Ort und Stelle verbleibt, bis die BfU die Bergung freigibt. (Leider schon dreimal am eigenen Platz erlebt).
Michael
FlyingDentist schrieb: ..... Aber ich bin ja lernfähig ....Dann ist ja gut ;-)
FlyingDentist schrieb: ..... Du hastDas Wort "Verschärfung" kommt von Dir. Ich rede von "Angleichen". Dazu gehört auch das unveränderte Uebernehmen von E-Klasse-Vorschriften wo dies nicht unbedingt sinnvoll oder notwendig wäre. Im Übrigen: Gab′s da nicht mal was mit dem heute verlangten Medical? Da habe man den Leuten versprochen, dass sie dann auch ihre UL-Stunden für E-Scheinverlängerungen anrechnen können. Hat dann aber letztlich nicht geklappt; das verschärfte Medical ist aber geblieben? Ob da Hob mehr weiss?
sicher auch die entsprechenden Beispiele für die Verschärfung der
"UL-Vorschriften" in der Bundesrepublik in den letzten 20 Jahren. ....
Dick M. schrieb:
Dazu gehört auch das unveränderte Uebernehmen von E-Klasse-Vorschriften wo dies nicht unbedingt sinnvoll oder notwendig wäre.
Ja wo denn nur, gib doch mal ein Beispiel!
Michael
Naja,
> ...und natürlich das Wrack an Ort und Stelle verbleibt,
Ähhhmmm Hallo?!?
Es gibt natürlich die Plicht zur Meldung eines Unfalls - keine Frage.
ich kenne aber keinerlei Vorschrift, die besagt, dass mein Flieger an Ort
und Stelle zu verbleiben hat - BFU hin oder her!**
Habe ich einen Unfall ohne weiteren Sach- oder Personenschaden,
dann ist die "Meldung" ausreichend und ich nehme meinen Schrott
unter den Arm und gehe nach Hause.
BlueSky9 schrieb:
Wenn es in der Zeitung steht, dann muss es wahr sein!?!?
Natürlich nicht. Aber das ist die momentane Erkenntnislage über die hier diskutiert wird.
BlueSky9 schrieb:
> Mit Spritmangel ist leider keine Sicherheitslandung mehr möglich,
> denn die Landung wird durch diesen Umstand erzwungen
Die Frage ist, was letztendlich Spritmangel bedeutet. Selbst mein voller Tank hat für die entsprechend lange Flugzeit eigentlich schon Spritmangel.
Im Sinne einer forcierten Landung, und die hat hier offensichtlich stattgefunden, ist Spritmangel aber gleichbedeutend mit dem unmittelbar bevorstehenden oder gar schon eingetretenen Motorstillstand. Dann kann man sich das Landefeld eben nicht mehr in aller Ruhe aussuchen oder gar vorher noch einmal überfliegen.
BlueSky9 schrieb:
> ...und natürlich das Wrack an Ort und Stelle verbleibt
Ich weiß ja nicht, wieviel Unfälle Du schon nach dem jeweiligen Alarmplan des Landeplatzes den Behörden melden musstest.
Ich hatte leider diese traurige Pflicht schon zwei Mal. Jedes Mal bekam ich von der BfU telefonisch die Genehmigung, das Wrack abräumen zu dürfen aber ein anderes Mal mein Kollege eben nicht. Da musste die Unglücksmaschine an der Unfallstelle verbleiben bis die Mitarbeiter der BfU eingetroffen waren und ihre Arbeit abgeschlossen hatten!
Michael