ranger22 schrieb: Wow, endlich mal neue Fakten und Argumente!Vielleicht. Vielleicht auch nicht!
Jedenfalls ist es für mich das erste Mal, dass sich jemand zu einem offenbar konkreten Fall äussert:
D-MULI schrieb: Mir ist ein Fall bekannt, wo die Vollkaskoversicherung nach einem an sich eintrittspflichtigen Unfall die Kostenerstattung versagte, weil das UL mit zwei Personen an Bord mit einigen Kilos über 472,5 lag.Im Prinzip enthalten ja alle Verträge eine Ausschlussklausel ( = Ausschlussmöglichkeit) für Fälle, in denen die Maschine ausserhalb der in ihrer Zulassung aufgeführten Grenzen betrieben wird*. Aber obwohl ich viele dieser Gewichtsdiskussionen seit Jahren aufmerksam verfolge, konnte mir bis heute noch niemand auch nur einen einzigen Fall überprüfbar anführen, bei dem das Überschreiten der MTOM konkret zu einer Verweigerung (oder Regress) einer Versicherungsleistung geführt hat.
D-MULI weiss da nun offenbar mehr. Wäre schön, wenn er uns dazu vielleicht etwas mehr sagen könnte. (Warum nicht auch ein Link zur entsprechenden BFU Referenz, wenn es sich allenfalls um einen der BFU gemeldeten Vorfall/Unfall handelte?).
D-MULI schrieb: Und etwas bei UL-Kollegen herumgehört stellte sich heraus, dass eigentlich jeder mit 2 Personen und vollem Tank im UL sich eine Kaskoversicherung sparen kann, weil die im Falle eines Schadens eh nicht zahlt, von weiteren Haftungsgründen ganz abgesehen.Na ja! Wie gesagt: Vom "Herumhören" werden wir ohne konkrete Informationen in dieser Sache auch nicht klüger. Drum (wie oben gebeten) bitte auch hier belast- und überprüfbare Beispiele von Fällen, in denen eine Versicherung aufgrund einer MTOM-Überschreitung von ihren Leistungsausschluss- oder Regressmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat!
Denn etwas ist doch sonnenklar: Wenn in einem Forum wie diesem nur fünf oder vielleicht zehn eindeutige Fälle aufgeführt werden könnten, dann bräuchte es vermutlich keine 30 Postingseiten mehr, um sich eine eigene Meinung zum Gewichts(überschreitungs)problem zu bilden.
Gruss Dick
* in meinem - allerdings französischen Vertrag der AXA - steht das im gleichen Abschnitt, wie "Fliegen ohne entsprechende und gültige Berechtigung" (z.B. abgelaufener Ausweis).