Ich bin nun wahlrich kein Freund unserer Verbände.
Allerdings sehe ich nicht, wo die Verbände im Falle der Auflastung der Gyro´s irgendeinen Fehler gemacht hätten.
Der Annex II zur EU-Verordnung 1592/2002 definiert ganz klar die MTOW´s. Halt mit 560 Kilo für die Gyro´s und 472,5 Kilo für die Dreiachser.
Jetzt ist nichts Anderes erfolgt als die Anpassung der nationalen Vorschriften an die maximale MTOW bei den Gyro´s lt. Annex II. Ein Zustand, den wir bei den Dreiachsern schon lange haben.
Wollten die Verbände irgendetwas am MTOW der Dreiachser ändern, müsste also zuerst die EU-Verordnung 1592/2002 geändert werden.
Es ist doch absurd zu glauben, dass unsere Verbände da eine Chance hätte. Erschwerend kommt hinzu, dass Verbände anderer Mitgliedstaaten durchaus für den Erhalt der 472,5 Kilo sind.........
Grüsse
Thomas