Haltergemeinschafts Vertrag

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    Du hast gut reden, bei dem Wetter !!!
  • Ne große Platzrunde geht immer.
  • Moin,
    nur mal so für die Statisktik und damit nicht nur Horrorgeschichten über die UL-Kaskoversicherungen nachzulesen sind:

    Ja, unsere gemeinschaftlich gehaltene CT ist fatal zu Grunde gegangen. Überschlag bei der Landung nach Wegknicken des Bugrads, Ursache unbekannt. Folge: verheerende Strukturschäden. Kompliment an die Konstrukteure des Monocoque der CT. Wer die Bilder des zerschmetterten Fliegers sieht, hält es nicht für möglich, dass die Insassen unversehrt aussteigen konnten. (Insofern gilt dies auch als immerhin noch akzeptable Landung: Alle Teile lagen in Landerichtung.)  :)

    Die Kaskoversicherung hat binnen Wochenfrist ohne Gemurre den Totalschaden in voller vereinbarter Höhe reguliert. Es gab kein Einreden, kein Verzögern. Den Selbstbehalt hat der PIC gemäß unseres Haltergemeinschaftsvertrags pronto an die HG angewiesen. Er hätte rumdiskutieren können, ob es wohl ein Pilotenfehler war oder eine Materialschwäche oder Sonstwas, was unser Vertrag nicht abdeckt. Hat er nicht getan und damit meine ohnehin vorhandene Hochachtung noch bestärkt.

    Dies war der Prüfstein, um zu wissen, ob das Grundkonzept unseres Haltervertrags taugt: Fairness.

    Ich habe übrigens - seitdem ich fliege - den Geldbetrag für den Schadensselbstbehalt schon mal zur Seite gelegt und im Geiste abgeschrieben. Das hilft mir auch bei der Vorstellung, vielleicht doch mal das RG auslösen zu müssen. Kostet nix! Das Geld ist sowieso weg! Da lebe ich lieber weiter!

    Überleben ist in der Fliegerei und auch ansonsten nämlich meistens Kopfsache.

    Viele Grüße,
    ColaBear
    aka Norbär
  • Im letzten Fliegermagazin oder Aerokurier stand ein Satz, der mir sehr gefallen hat. Ich versuche den mal hier einigermassen sinngemäss zu zitieren. Das Thema war die Überlegung einer Aussenlandung.

    "Sobald Sie sich für eine Aussenlandung entschieden haben, gehört das Flugzeug nicht mehr Ihnen, sondern der Versicherung".

    Ist nicht 100% zu dem Thema passend, aber es macht IMHO die Entscheidung einer Aussenlandung oder auch das Ziehen des Schirms leichter, wenn die menthale Einstellung zum Materialverlust klar ist.

    ColaBear, bei welcher so "unkomolizierten" Versicherung seid ihr denn?

    Gruss, Steve

  • OsramBulb schrieb:"Sobald Sie sich für eine Aussenlandung entschieden haben, gehört das Flugzeug nicht mehr Ihnen, sondern der Versicherung".
    Ist ja auch irgendwie logisch, nachdem einem das Üben von Aussenlandungen nach Lizenzerhalt gesetzlich verboten ist.
  • Dick M. schrieb:
    nachdem einem das Üben von Aussenlandungen nach Lizenzerhalt gesetzlich verboten ist.

    Das kann man so nicht stehen lassen, denn es trifft, wenn überhaupt und in dieser Radikalität, nur auf die motorisierte Fraktion der Luftfahrzeuge zu.
    Juristisch interessant wären in diesen Zusammenhang allerdings die Segelflugzeuge mit reiner "Heimkehrhilfe".


    Michael

  • Hallo!

    > Es gab kein Einreden, kein Verzögern. Den Selbstbehalt hat der PIC gemäß
    > unseres Haltergemeinschaftsvertrags pronto an die HG angewiesen.

    ColaBear, Gratulation! Klingt nach einem wirklich guten Ausgang
    der Geschichte!

    Könnte es sein, dass das Leben in der Tat oft weniger schwarz
    daherkommt, als so manche "Malerei" hier im Forum es uns
    glauben lässt?!?!?   ;-)))))


    > "Sobald Sie sich für eine Aussenlandung entschieden haben,
    > gehört das Flugzeug nicht mehr Ihnen, sondern der Versicherung".

    Stimmt allerdings nur für den Fall einer Vollkasko-Versicherung.  :-))

    Mein Flieger gehört auch *nach* dem Einschlag noch mir!!  ;)

    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Könnte es sein, dass das Leben in der Tat oft weniger schwarz
    daherkommt, als so manche "Malerei" hier im Forum es uns
    glauben lässt?!?!?  

    Der Totalschaden unserer CT ist leider anders ausgegangen:


    Versichterte Summe € 45.000,- Kaskozahlung nach langem Hin und Her € 22.500,-  (Grund: Wartungsmangel) und Regressforderung an den Wart der CT.


    Das ist leider keine Schwarzmalerei sondern traurige Realität. Wer mehr wissen will, kann sich ja bei mir melden.
    Es kann also so und so ausgehen.


    Michael


    PS: Ein Pessimist zu sein hat den Vorteil, dass man entweder ständig recht behält oder angenehme Überraschungen erlebt. (Gerorge Will, US-Journalist)
    PPS: 


    BlueSky9 schrieb:
    Mein Flieger gehört auch *nach* dem Einschlag noch mir!!  ;)

    Hoffentlich!!!!   ... sonst gehört er den Erben :((

  • BlueSky9 schrieb:
    Stimmt allerdings nur für den Fall einer Vollkasko-Versicherung.  :-))


    Hab ich etwas verpasst? Gibt′s jetzt auch Teilkasko?

    Steve

  • Hallo!

    > Hoffentlich!!!!   ... sonst gehört er den Erben :((

    Stimmt!!  :-)))


    > Hab ich etwas verpasst? Gibt′s jetzt auch Teilkasko?

    So in der Art... :)
    es gibt eine "Hangarversicherung" die deckt
    nur Feuer, Vandalismus, Diebstahl etc. ab,
    wenn der Flieger in seiner verschlossenen
    Halle steht.

    BlueSky9
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