GoKarli schrieb:Vorsicht bei Gewerbebetrieben (GmbH o.ä.) die nach 5 Jahren keinen Gewinn machen. Das gibt böse Haue vom Finanzamt!
Moin,
kann man da nicht einen Verein gründen, jeder ist Mitglied mit einem Jahresbeitrag und jeder benutzt die Maschine vom Verein für einen gewissen Stundensatz?
Kann man nicht eine GmbH gründen, die Maschine als Einlage nehmen und jeder mietet für kleines Geld die Maschine von der GmbH, die widerum macht natürlich keinen Gewinn.
Das sind jetzt einfach mal Fragen dazu, ich habe nicht viel Ahnung von solchen Sachen.
GoKarli
triple-delta schrieb:GoKarli schrieb:Vorsicht bei Gewerbebetrieben (GmbH o.ä.) die nach 5 Jahren keinen Gewinn machen. Das gibt böse Haue vom Finanzamt!
Moin,
kann man da nicht einen Verein gründen, jeder ist Mitglied mit einem Jahresbeitrag und jeder benutzt die Maschine vom Verein für einen gewissen Stundensatz?
Kann man nicht eine GmbH gründen, die Maschine als Einlage nehmen und jeder mietet für kleines Geld die Maschine von der GmbH, die widerum macht natürlich keinen Gewinn.
Das sind jetzt einfach mal Fragen dazu, ich habe nicht viel Ahnung von solchen Sachen.
GoKarli
bb
hei
Das kann ich nur bestätigen. Geht dann schnell Richtung "Liebhaberei" vor dem FA. Übrigens, das kann auch schneller als 5 Jahre gehen, wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht erkennen kann.
Unter normalen Umständen kann ich nur von einer Kapitalgesellschaft abraten. Überlegt mal, wie viel Aufwand getrieben werden muss. USt-Voranmeldung, Jahresabschlüsse, etc. Ihr wollt doch fliegen und nicht buchhalten!
Gruß
Eric
MOIN schrieb:
Im Schadensfall haftet jeder mit seinem Anteil am Schaden (das ist nunmal der Sinn einer HG, alle treten für alle ein)
Das ist leider ein Irrtum. Im Dritt-Schadensfall haftet jeder gesamtschuldnerisch, also unabhängig von seinem Anteil.
Das gilt natürlich auch für eine eventuelle Finanzierung. Hier kann sich die Bank jederzeit den potentesten der HG zu Befriedungung ihrer Forderungen heranziehen.
MOIN schrieb:
Derjenige der einen fahrlässigen Unfall verursacht haftet zu 100%, den Rest covert zuerst mal die Vollkasko die sich dann beim mögl. Verursacher sowieso die Kohle holt.....
Auch das ist ein fataler Irrtum.
Sollte jemand der Haltergemeinschaft wirklich grob fahrlässig oder gar vorsätzlich z.B. mit Promille den Flieger craschen, ist die Kasko völlig leistungsfrei, bzw. wird das einfach behaupten und nicht zahlen. So schon hundertmal geschehen. Nur in dem Fall, dass die Maschine grob fahrlässig oder vorsätzlich von einem Piloten gehimmelt wird, der nicht Mitglied der HG ist, muss die Kasko an die HG leisten und hat dann die Möglichkeit zum Regress!
Michael
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