Haltergemeinschafts Vertrag

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  • Hallo zusammen, 
    Wir sind mit dem Gedanken am spielen eine Haltergemeinschaft zu gründen! Diesbezüglich wollten wir auch einen Halterschaftsvertrag machen. Um nach möglichkeit alle eventualitäten mit einfließen zu lassen, frage ich mal hier in die Runde ob mir jemand einen solchen Vertrag als Vorlage zu senden, da wir keinerlei Ahnung diesbezüglich haben.. Ich hatte mal ein paar Haltergemeinschaften hier angeshrieben aber leider noch nichts bekommen.

    Danke Tassilo
  • 2 Sekunden googeln: Mustervertrag Haltergemeinschaft
  • Danke soweit war ich natürlich auch schon... Es geht mir in erster Linie darum so viel wie möglichen evetualitäten die passieren können mit in den Vertrag aufzunehmen. Das mann nicht alles berücksichtigen kann ist mir auch klar! Ich denke nur das bei den Standart Verträgen viel zu viele Fragen offen bleiben... Trotzdem Danke für den Tip mit Gooooogle und der Suchfunktion, den kannte ich noch nicht .... ;) *lach*

    Grüße aus Trier
    Tassilo
  • Eine Haltergemeinschaft ist immer eine Gesellschaft des bürgelichen Rechts. Freiwillig sollte man sich niemals in diese denkbar schlechteste Gesellschaftsform begeben.
    Jeder Gesellschafter ist nicht nur "Vollhafter", also haftet unbeschränkt mit "Haus und Hof", sondern darüber hinaus haftet er auch noch gesamtschuldnerisch, dass heißt wie bei den Musketieren, "einer für alle, alle für einen", wobei das Einer-für-alle" natürlich das Problem ist.
    Diese grundsätzliche Haftungsregelung lässt sich vertraglich nicht (mehr) abändern und gilt in einer GBR immer!


    Allein deshalb kann ich mir nur sehr wenige Konstellationen vorstellen, dass ich einer Haltergemeinschaft beitreten würde, denn für den Mist, den andere u.U. ohne mein Wissen und vielleicht sogar gegen meinen Willen verzapfen ohne die Möglichkeit der Rechtsmittel mit meinem Gesamtvermögen incl. zukünftiger Einkünfte haften zu müssen, ist überhaupt nicht mein Ding!!


    Michael

  • Hallo Michael,
    nur damit ich das richtig verstehe. Selbst wenn wir in dem Vertrag die einzelnen evetualitäten schriftlich festlegen, wer in welchem schadensfall für was haftet, ist das nichtig und alle haften?!?
  • Es geht nicht um Vermögensschäden innerhalb der Gesellschaft. Die lassen sich bestens regeln, wenn alle Ihre Karten - Stichwort wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - auf den Tisch legen.
    Es geht darum, wenn durch den Betrieb des LFZ ein Schaden entsteht, der entweder vom LZF direkt ausgeht - Haftpflicht - oder einer Obliegenheitsverletzung, in diesem Fall der der Haltergemeinschaft - Wartung, Zulassung, Leermasse, Nachprüfung etc. - anzulasten ist. Dann droht immer Regress und den trifft die gesamte GBR, im schlechtesten Falle, bis jeder blank ist.


    Michael

  • Haltergemeinschaft kann die negative Steigerung von "Verein" sein.
    Nur wenn man seine Haltergenossen sehr gut kennt, sollte man sich überhaupt darauf einlassen.
  • Hallo Tassilo,

    der FD hat ja Recht. Aber an eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kommst Du in Deutschland ganz schnell. Im Prinzip besteht schon eine, wenn ihr euch einen gemeinschaftlichen Flieger kauft, auch ohne Gemeinschaftsvertrag (die GbR hat keine Formvorschrift).
    Und gesamtschuldnerisch haften tut ihr für die Schäden, die durch das Flugzeug entstehen. Dafür ist i.d.R. ja die Haftpflichtversicherung da. Was FD meint ist die Situation, dass einer so viel Mist baut, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss. Dann geht′s tatsächlich jedem in voller Höhe an Haus und Hof.
    Allerdings gibt es in DE Tausende von Haltergemeinschaften für Pferde, Boote, Flugzeuge und weiß der Geier wofür noch. Ich habe da aber meistens nur von Problemen im Innenverhältnis gehört. *Das* solltet ihr regeln: Aufteilung der Kosten, Regulierung von Schäden, Reinigung, Tanken und natürlich das gewollte und nicht gewollte Ausscheiden von Mitgliedern.
    Aber vielleicht kann FD ja mal ein Beispiel liefern, wo durch Freistellung einer Haftpflichtversicherung die Mitglieder der HG vollständig zahlen mussten.
    Ansonsten frag mal ColaBear, der hatte wohl einen ganz guten Vertrag.

    Gruß
      Hartmut
  • Ich denke auch, das grösste Problem wird das "innerbetriebliche" sein. Der Rest von FD ist überskizziert.

    Ich kenne Haltergemeinschaften die gar nix schriftlich fixiert haben und bei denen funktioniert alles einwandfrei von der Anschaffung bis über die Betriebskosten.
    Ich habe auch von HG′s gehört bei denen alles schriftl. fixiert war und es trotzdem geknallt hat.
    Und aus meiner persönlichen Erfahrung trennt Geld noch so gut gemeinte Vereinbarungen .....
     
    Ich schliesse für mich deswegen HG′s heute und in Zukunft aus solange ich mir ein Flugzeug alleine leisten kann.

    Danach wird gechartert. Das ist einfacher als eine HG und im Endeffekt genauso teuer.

    Somit kann ich an meinem Flieger tun und lassen was ich will, kann darüber verfügen wann ich will und bin letzten Endes für alles auch selbst verantwortlich.
  • Gab es eigentlich schon einmal eine Umfrage zur Haltergemeinschaft?
    Wer hat eine?
    Wie viel Mann beteiligt?
    Wie zufrieden?
    Würde man es nochmal machen?
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