Klasse Einstellung Carlson!!!
Im Übrigen gibt es auch keine belastbare Stelle im Luftrecht, die eine Befähigungsüberprüfung von TMGlern im GPL * vorschreibt, wenn sie die Rechte nicht mehr aussüben dürfen, weil Flugzeiten oder Starts fehlen.
Das hat sich, ebenso wie dass das Flugbuch handschriftlich geführt werden müsste, dieser unsägliche Bund-Länder-Ausschuss für Luftfahrt einfallen lassen. Diesen Jungs ist die Gewaltenteilung völlig schnurz und greifen einfach in bestehende Gesetze ein.
Michael
*) Aus diesem Grund habe ich mir das CR TMG sowohl in den JAR-FCL als auch in den GPL eintragen lassen. Im GPL läuft das Rating nicht ab, muss aber zur Ausübung der Rechte in den letzten 24 Monaten 12 h incl. Übungsflug mit FI und 12 Starts und Landungen absolviert haben. Im PPL muss ich lediglich in 12 Monate bis zur Verlängerung das gleiche leisten, wobei dann jeder Motorflieger (K, E und darüber) zählt. Beim GPL wiederum zählen auch UL-Stunden.