Kosten UL Stellplatz, Kasko & Co

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  • BlueSky9 schrieb:

    Privates Fliegen *loht* sich nie - egal ob "Charter" oder "Besitz"!!



    Ich glaube nicht, dass das auch nur im geringsten im Kontext gemeint war. ;-)
  • Hobby oder/Luxus kostet einfach. Betriebswirtschaftliche rechtfertigungsversuche sind überflüssig.Die einzigen fragen die man sich stellen sollte ist: will ich mir′s leisten und kann ich′s mir leisten?Fliegergruss
  • Also irgendwie scheint die Botschaft nicht wirklich rüber zu kommen. Es geht hier nicht um eine Investition, die nachher Gewinn abwerfen soll. 

    Essentiell sehe ich zwei verschiedene Grundabsichten: "Ich will fliegen" und "Ich will fliegen und einen Flieger besitzen".

    Für beide Absichten gibt es jeweils mehrere Optionen, und für beide Absichten kann man sagen, wann sich bestimmte Optionen gegenüber den anderen Optionen kostentechnisch von Vorteil sind ("lohnen"). Für den ersten Fall wäre das z.B. "ein eigener Flieger kostet ab 80h weniger als zu Chartern", für den zweiten Fall beispielsweise "Hangar an Flugplatz A kostet weniger als Hangar an Flugplatz B".

    Und Einigen Piloten hier ist es Wert, für 12h pro Jahr ein eigenes Flugzeug zu unterhalten. Und mir ist es Wert, ein paar Euro pro Stunde draufzulegen und statt einer C42 eine Remos zu chartern - Dennoch versuche ich möglichst viel "Flug" aus meinem vorgegebenen Budget zu pressen (klappt ganz gut, mittlerweile ist Zeit bei mir der limitierende Faktor und nicht die Charterkosten)
  • Pilot Quax schrieb:

    Hallo,

    wenn der Hangar abbrennt, einstürzt etc. und dabei Dein Flugzeug beschädigt oder zerstört wird, dann haftet normalerweise der Schadensverursacher. In diesem Fall also der Hallenbesitzer oder Verein! Allerdings muss das im Einstellvertrag zugesichert sein. Ist keine Versicherung im Mietvertrag enthalten, dann kann man sein Flugzeug selber mit einer Hallen-Hangar Versicherung versichern. Diese kommt dann für Schäden am eigenen Flieger, wie z.B. bei Brand, Diebstahl, Vandalismus usw. auf. Gegen was man sein Flugzeug alles versichern will muss man mit dem Versicherer festlegen. Die Vers. Prämie richtet sich nach Wert des Flugzeuges und auch nach der Beschaffung des Hangars, also ob es sich um eine Holzbaracke, einen Betonbau, Stahlhalle etc. handelt. Auch das Vorhandensein einer Alarmanlage wirkt sich auf den Preis aus. Ich habe mich da mal informiert, habe aber auch noch keine abgeschlossen.

    Gruß Bernd

    Häufig wird aber das Brandrisiko im Hallenvertrag vom Vermieter ausgeschlossen, sodass man es selbst versichern sollte.

    Dieses Risiko zu versichern ist nach meiner Meinung sehr wichtig.

    Natürlich kann bei einer Außenlandung der Flieger zerstört werden, dann ist man froh eine Kasko zu haben. Es gibt vielleicht sogar noch einen Restwert beim Schrott.

     Oft ist es aber nur das Fahrwerk oder der Prop. Dann muß man selbst bezahlen da das ja noch innerhalb der Selbstbeteiligung liegt.

    Brennt aber eine Halle ab ist der Flieger futsch.

    In der vom DULV empfohlenen Kasko Versicherung ist, so weit ich weiß, dieses Risiko mitversichert.

    DM 

  • Soweit ich weiß, sind Außenlandungen überhaupt nicht mit der Kasko abgesichert! Die bringt dir nur was auf Flugplätzen zur offiziellen Betriebszeit
  • Sarge3244 schrieb:
    Die bringt dir nur was auf Flugplätzen zur offiziellen Betriebszeit

    Der Ausschluss "Außenlandung" wurde eine Kasko-Versicherung de facto überflüssig machen. In den vielen mir bekannten und auch in meiner Police gibt es diesen Ausschluss nicht.


    Michael

  • HDI Gerling:

    7. Einschränkung des Versicherungsschutzes
    Es besteht kein Versicherungsschutz für Schadenfälle, die
    a) sich in einem Gelände ereignen, für das eine behördlich vorgeschriebene Erlaubnis nicht erteilt ist,
  • Sarge3244 schrieb:
    HDI Gerling:

    7. Einschränkung des Versicherungsschutzes
    Es besteht kein Versicherungsschutz für Schadenfälle, die
    a) sich in einem Gelände ereignen, für das eine behördlich vorgeschriebene Erlaubnis nicht erteilt ist,
    Moin,

    im Falle einer (Not)-Außenlandung/Sicherheitslandung ist die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis ja erteilt. Auch nach Gesetz darfst Du eine dieser Gelände zu (Not)-Landung nutzen.
    In Dänemark und Fankreich darfst Du mit UL behördlich erlaubt auch ohne Grund auf jedem Acker landen, wenn es der Eigentümer erlaubt.

    Die Einschränkung kann eigentlich nur gelten, wenn Du ohne behördlich anerkannten Grund (Wetter, Motorausfall, Biene in Cockpit) in Deutschland außerhalb eines Flugplatzes landest und Deinen Flieger beschädigst.

    Achim
  • Ich hab mal für mich eine Rechnung für die C-42 durchgeführt und komme all inclusive auf 2400€ Fixkosten im Jahr. Dazu pro Flugstunde noch 34,00€ nutzungsabhängige Kosten. Macht bei 100h/Jahr 59,00€/h ohne Abschreibung der Zelle(Motor ist in den Flugkosten enthalten).Mit Zelle sind es 82,00€/h. Da sind aber keine größeren Anschaffungen oder Reparaturen berücksichtigt. Nur die Dinge, die regelmäßig anfallen und ein paar Kleinteile sind kalkuliert. Dazu muss ich auch noch sagen, dass bei uns im Verein der Stellplatz recht günstig ist und damit die Fixkosten niedig sind.
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