Rteissen schrieb:Sorry,Tiefer Überflug in 50 Metern über dem Altenheim der Oma mit einer PA28 ist eine Art des Motorfliegens, das werden andere Motorflieger zweifelsohne bestätigen. Das ist das selbe wie ein "Hangflug eine Art des Segelfliegens" ist.
Beides finde ich aber nirgends als Persilschein für die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe, obwohl sich der Gesetzgeber dazu viele Spielarten hat einfallen lassen, für alles was fliegt, vom Hängegleiter bis zum Motorflugzeug.
Deinen ""Hangflug" als "notwendigen Betriebszustand" hast Du auch nur per persönlichem Sternchen* dazugefügt und ist damit nur deine persönliche Meinung.
Ich bin sicher, manch stolze Oma empfindet es als einen außerordentlich "notwendigen Betriebszustand", dass ihr Enkel am Wochenende den anderen Omis mal zeigt, was für ein toller Enkel er ist.
Ich zeig auch schon mal, was für ein toller Enkel ich bin, genieße das (wie Stephan), versuche aber keine rechtlichen Grundlagen dafür zu konstruieren.
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