FlyingDentist schrieb:Tja, "Königen" ist ja immer mehr erlaubt ...Mir ist es Schnurz und lässt mich kalt, welche Videos Motorradfahrer, Freeclimber oder Segelflieger von sich und ihren Aktivitäten ins weltweite Netz stellen. Wenn ich mir aber das Segelfliegervideo anschaue und lese dabei diesen Text als Rechtfertigung für die Art des Fluges, dann verschlägt es mir den Atem. Allein das Wort "notwendig" in in der LuftVO führt diese Rechtfertigung ins Absurdistan.Michael
LuftVO
Zweiter Abschnitt
Allgemeine Regeln
§ 6
Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln
(1) Die Sicherheitsmindesthöhe .... Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs* dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.*) z.B. Hangflug
Rteissen schrieb:
... LuftVO führt diese Rechtfertigung ins Absurdistan.
Hangflug ist eine Art des Segelfliegens. Dabei darf man die Sicherheitsmindesthöhe völlig legal unterschreiten. Ich kann dabei nichts absurdes erkennen. Andere auch Segelflieger werden mir sicher beipflichten.
Außerdem ist § 6 Abs. 1 LuftVO keinerlei Rechtfertigung, sondern belegt nur, dass diese Flüge nicht illegal sind, was man z.B. vom Kunstflug mit M-reg. Fliegern nicht gerade behaupten kann.
Michael
Fliegender Wolf schrieb:Hochmut kommt vor dem Fall.
In
der Tat kann es jedoch keinen ernsthaften Zweifel daran geben, daß die
Segelfliegerei die "Königsdisziplin des Luftsports" ist.
...
Chris
fl95 schrieb:Fliegender Wolf schrieb:Ist
[...]
3) und ein Highspeed-Ritt am Brocken:
http://www.youtube.com/watch?v=HSB13D_4U6U
schon klasse, wie die "Königsdisziplin" in dem Video jegliche Vernunft
(Sicherheitsmindesthöhe) vermissen lässt. Und mit so einem Video auch
noch rumzuprotzen, erinnert eher an DMAX als an einen König. Kein
Wunder, dass diese "Könige" nicht alt werden....
Achim
MOIN schrieb:Die Rede war doch von Luftsportdisziplinen. Jagdflieger, Jetpiloten und Flugzeugträgerlandungen zähle ich nicht unbedingt dazu. Und Kunstflug gibt es im Segelflug auch. Nicht unbedingt schwerer - aber anders.
Schöne
Videos. trotzdem reibe ich mich an dem Begriff Königsdisziplin. Was
sind denn dann Kunstflugpiloten, Jagdflieger, Jetpiloten, Flugzeugträger
Landungen? Amateure?
MOIN schrieb:Handwerklich sind die Unterschiede da nicht unbedingt sooo groß. Beim Motorflug sollte man auch sauber fliegen, und es kommt ja noch eine erhöhte Bedienungsbelastung (Motor, Powerssetting usw.) dazu.
...
Segelfliegen ist handwerklich betrachtet sehr
anspruchsvoll...
..
MOIN schrieb:Kleingeister gibt es wohl in jeder Luftsportdisziplin und nerven überall. Wir ul-Foristen gehören aber nicht dazu, oder?
..
Wenn aber hinter dem Knüppel so kleingeister hängen..
Fliegender Wolf schrieb:Segelfliegen ist die "Bettlerdisziplin" für Leute die sich nichtmal die 40L Super Bleifrei für ′nen gescheiten Ausflug leisten können :)Fliegender Wolf schrieb:Hochmut kommt vor dem Fall.
In
der Tat kann es jedoch keinen ernsthaften Zweifel daran geben, daß die
Segelfliegerei die "Königsdisziplin des Luftsports" ist.
...
Chris
Was hat das mit Hochmut zu tun, eine Sportart für die Königsdisziplin zu halten?fl95 schrieb:Fliegender Wolf schrieb:Ist
[...]
3) und ein Highspeed-Ritt am Brocken:
http://www.youtube.com/watch?v=HSB13D_4U6U
schon klasse, wie die "Königsdisziplin" in dem Video jegliche Vernunft
(Sicherheitsmindesthöhe) vermissen lässt. Und mit so einem Video auch
noch rumzuprotzen, erinnert eher an DMAX als an einen König. Kein
Wunder, dass diese "Könige" nicht alt werden....
Achim
Der Sportsfreund hatte doch reichlich Höhe: In Form von Geschwindigkeit. ;o)
Fahrt und Höhe ist in diesem Fall dasselbe: Reserveenergie.
Liebe Leute,
bitte entspannt Euch.
Ich hab′ doch mit meinem Post nur "MOIN" ein wenig frozzeln wollen.
Durch die Zwinker-Smilies und den Tonfall sollte doch eigentlich klar sein, daß das nicht so ernst gemeint war.
Dennoch, lieber MOIN,MOIN schrieb:Die Rede war doch von Luftsportdisziplinen. Jagdflieger, Jetpiloten und Flugzeugträgerlandungen zähle ich nicht unbedingt dazu. Und Kunstflug gibt es im Segelflug auch. Nicht unbedingt schwerer - aber anders.
Schöne
Videos. trotzdem reibe ich mich an dem Begriff Königsdisziplin. Was
sind denn dann Kunstflugpiloten, Jagdflieger, Jetpiloten, Flugzeugträger
Landungen? Amateure?MOIN schrieb:Handwerklich sind die Unterschiede da nicht unbedingt sooo groß. Beim Motorflug sollte man auch sauber fliegen, und es kommt ja noch eine erhöhte Bedienungsbelastung (Motor, Powerssetting usw.) dazu.
...
Segelfliegen ist handwerklich betrachtet sehr
anspruchsvoll...
..
Im Segelflug geht es im Grunde um Energiemanagement (Höhe,
Geschwindigkeit) und das Erkennen und Ausnutzen von Wetterbedingungen
wie z.B. Luftströmungen bei Thermik oder im Zusammenspiel mit Bodenkonturen usw.
Diese Kenntnisse sind natürlich auch beim Motorflug von Vorteil.
Das heißt nicht automatisch, daß Segelflieger die besseren Piloten oder
gar Menschen sind (Obwohl wir natürlich alle wissen, daß sie es doch
sind*)!MOIN schrieb:Kleingeister gibt es wohl in jeder Luftsportdisziplin und nerven überall. Wir ul-Foristen gehören aber nicht dazu, oder?
..
Wenn aber hinter dem Knüppel so kleingeister hängen..
So Kameraden, haben wir uns wieder alle lieb?
MfG
Stefan
* Achtung, das war nur Spass!
Dublette, gelöscht
Fliegender Wolf schrieb:Das hoert man einfach sehr haeufig und viele Segelflieger halten sich fuer die wahren Goetter der Luefte. Andererseits, was ist schon gross dabei, sich von einer Winde hochziehen zu lassen und nach ein paar Kreisen wieder zu landen.... ;) Viel mehr machen die meissten eh nicht, immer schoen in Sichtweite des Platzes rumeiern. Toll... Klar, es gibt echte Koenner, die beeindruckende Leistungen abliefern, aber die gibt es in allen Bereichen des taeglichen Lebens, auch im Motorflug.
Was hat das mit Hochmut zu tun, eine Sportart für die Königsdisziplin zu halten?
FlyingDentist schrieb:Tiefer Überflug in 50 Metern über dem Altenheim der Oma mit einer PA28 ist eine Art des Motorfliegens, das werden andere Motorflieger zweifelsohne bestätigen. Das ist das selbe wie ein "Hangflug eine Art des Segelfliegens" ist.Rteissen schrieb:
... LuftVO führt diese Rechtfertigung ins Absurdistan.Hangflug ist eine Art des Segelfliegens. Dabei darf man die Sicherheitsmindesthöhe völlig legal unterschreiten. Ich kann dabei nichts absurdes erkennen. Andere auch Segelflieger werden mir sicher beipflichten.
Außerdem ist § 6 Abs. 1 LuftVO keinerlei Rechtfertigung, sondern belegt nur, dass diese Flüge nicht illegal sind, was man z.B. vom Kunstflug mit M-reg. Fliegern nicht gerade behaupten kann.Michael
Rteissen schrieb:
Tiefer Überflug in 50 Metern über dem Altenheim der Oma mit einer PA28 ist eine Art des Motorfliegens
Mag für Dich so sein, aber im Gegensatz zum Segelfliegen ist das eben nicht erlaubt.
Rteissen schrieb:
Das ist das selbe wie ein "Hangflug eine Art des Segelfliegens" ist.
Eben nicht. Hangflug ist für den Segelflug essentiell, abgesehen davon, dass mit dem Hangflug in der Rhön alles angefangen hat. Der Gesetzgeber trägt diesem Umstand auch besonders Rechnung, indem er genau diesen Luftfahrzeugen das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe bei geringsten Auflagen wortwörtlich erlaubt.
Die Möglichkeit dieser legalen Unterschreitung wird man aber für Motorflieger außer bei Start und Landung im Luftrecht vergeblich suchen.
Rteissen schrieb:
Deinen ""Hangflug" als "notwendigen Betriebszustand" hast Du auch nur per persönlichem Sternchen* dazugefügt und ist damit nur deine persönliche Meinung.
Wie oben ausgeführt ist es natürlich nicht "mein Hangflug". Überall wo Berge sind, betreiben Segelflieger Hangflug, auf der ganzen Welt!
Rteissen schrieb:
Ich bin sicher, manch stolze Oma empfindet es als einen außerordentlich "notwendigen Betriebszustand", dass ihr Enkel am Wochenende den anderen Omis mal zeigt, was für ein toller Enkel er ist.
Dazu muss ich wohl nichts sagen, oder?
Rteissen schrieb:
Ich zeig auch schon mal, was für ein toller Enkel ich bin, genieße das (wie Stephan), versuche aber keine rechtlichen Grundlagen dafür zu konstruieren.
Du müsstest, im Gegensatz zu einem Segelflieger, dafür in der Tat"rechtliche Grundlagen" versuchen zu konstruieren. Allerdings käme dabei nichts heraus und wenn Du dabei von den richtigen Leuten (z.B. in NRW) beobachtet wirst, gibt's mindestens einen saftigen Bußgeldbescheid. Ein Segelflieger hingegen bliebe bei gleichem Tun aber vollkommen unbehelligt.
Michael
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