Verhalten im Schadensfall

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  • Wenn es sich um eine Vereinsmaschine handelt und der Verein, dessen Mitglied man ja ist der Halter ist, dann haftet man selbst, so wurde mir das damals von meiner Haftpflichtversicherung gesagt und da es sich um eine gecharterte Maschine handelte, mit der man den Schaden beim rangieren verursacht hat,  könne diese Haftungsverpflichtung außerdem nicht an eine private Haftpflichtversicherung abgegeben werden. Diese hafte in einem solchen Fall grundsätzlich nicht, da man Risiken aus Charter/Miet-oder Leihverträgen nicht privat Haftpflichtversichern könne.
  • Maja schrieb:
    Wenn es sich um eine Vereinsmaschine handelt und der Verein, dessen Mitglied man ja ist der Halter ist, dann haftet man selbst, so wurde mir das damals von meiner Haftpflichtversicherung gesagt und da es sich um eine gecharterte Maschine handelte, mit der man den Schaden beim rangieren verursacht hat,  könne diese Haftungsverpflichtung außerdem nicht an eine private Haftpflichtversicherung abgegeben werden. Diese hafte in einem solchen Fall grundsätzlich nicht, da man Risiken aus Charter/Miet-oder Leihverträgen nicht privat Haftpflichtversichern könne.


    Im Verein ist nur der geschäftsführende Vorstand Versicherungsnehmer, nicht alle Mitglieder gleichermaßen! Das ist allerdings für die Haftpflichtversicherung prinzipiell ohne belang. Lediglich wenn man mit einer Vereinsmaschine eine andere Vereinsmaschine des selben Vereins beschädigt, könnte die Versicherung leistungsfrei sein. Beschädigt man mit einer Vereinsmaschine aber ein Privatflugzeug, muss die Haftpflicht leisten, es sei denn, die Privatmaschine gehört dem Vereinsmitglied, welches den Schaden herbeigeführt hat.


    Für die Kasko hingegen ist es wirklich interessant, wer eine Vereinsmaschine im Schadensfall bedient hat, Vorstand oder "einfaches" Vereinsmitglied. Beim Verdacht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit stellt sich die Kaskoversicherung einfach leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer (Vorstandsmitglied) am Knüppel saß. Der Vorstand müsste dann versuchen die Leistung einzuklagen. Wurde der Schaden aber durch ein "einfaches" Mitglied verursacht, muss die Kasko leisten, wird aber versuchen, beim Mitglied anschließend Regress zu nehmen.


    So wie ich Deinen Fall verstanden habe, hast Du mit einer Vereinsmaschine einen kleinen Rangierschaden an einem Privatflieger verursacht. In diesen Fall müsste die Haftpflicht leisten, denn der Schaden ist während der "normalen" und zweckbestimmten Nutzung der Versicherungsobjekts entstanden und Vorsatz sollte auszuschließen sein.


    Michael

  • Der Pilot, der die Chartermaschine vor mir geflogen hatte, hatte diese anders abgestellt, als eigentlich üblich, denn die Chartermaschinen haben eigentlich festgelegte Stellplätze. Die war so ungünstig geparkt, dass ich kaum eine Chance hatte, sie alleine da raus zu bekommen. Wie gesagt, es war ein sehr kleiner Bagatellschaden, aber da sieht man doch mal, dass die Versicherer auf jeden Fall versuchen sich aus der Haftung zu winden.
  • Chartermaschine = Vereinsmaschine Deines Vereins?


    Bagatellschaden = Rangierschaden durch o.g. Chartermaschine an einem Privatflieger (an dem also keine, wie auch immer gearteten Besitz- oder Halterverhältnisse durch den Verein bestehen)?


    Vorausgesetzt Du bejahst die beiden Fragen, muss die Halterhaftpflicht leisten. Natürlich kann die Versicherung danach versuchen, den Schaden auf Dich abzuwälzen. Das geht aber nur, wenn man Dir grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachweist.
    Ich glaube, die Versicherung hat so auf elegante Art dieses Verfahren "abgekürzt" und Dich schlicht vera****t!!


    Michael


    PS: Bei der Halterhaftpflicht gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt wie beim Auto

  • Der Halter der Privatmaschine ist auch Vereinsmitglied.........
    Na, ja, ist ja nichts schlimmes gewesen. Er hat den Schaden selbst beheben können und es entstanden keine Kosten.
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