Moin,
hat jemand Erfahrung wie man sich im Kasko-Schadensfall korrekt verhält? Was mache ich wenn z.B. bei der Landung der Reifen platzt und der Flieger schwer beschädigt wird, aber keine Personen zu Schaden kommen. Muss ich immer die Polizei zur Schadensaufnahme rufen, oder reicht die bebilderte selbständige Dokumentation mit evtl. vorhandenen Zeugen aus?
Gleich vorweg, jepp, ich habe meinen Versicherungsmakler gefragt, er weiß es auch nicht!! :-(
Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Schadensmeldungen sammeln können.
Viele Grüße
Frank
der_aussiedler schrieb:Ist das nicht in den Versicherungsbedingungen (Kleingedrucktes) geregelt? Die würde ich auf jeden Fall vor Vertragsabschluss lesen und bei Einzelfragen schriftlich bei der Versicherung nachfragen. Makler können ja viel erzählen, seine Hinweise sind m.E. für die Versicherung nicht bindend. Die Regelungen können für jeden Vertrag anders ausehen da nützt die Erfahrung anderer wenig.Moin,
hat jemand Erfahrung wie man sich im Kasko-Schadensfall korrekt verhält? Was mache ich wenn z.B. bei der Landung der Reifen platzt und der Flieger schwer beschädigt wird, aber keine Personen zu Schaden kommen. Muss ich immer die Polizei zur Schadensaufnahme rufen, oder reicht die bebilderte selbständige Dokumentation mit evtl. vorhandenen Zeugen aus?
Gleich vorweg, jepp, ich habe meinen Versicherungsmakler gefragt, er weiß es auch nicht!! :-(
Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Schadensmeldungen sammeln können.
Viele Grüße
Frank
Servus , ein Vereinsmitglied beschädigte mit der Vereinsmaschine meinen Flieger , hatte nichts wie Ärger damit .
Die Vereinsversicherung hatte den Schaden nicht mal ganz erstattet.
Was habe ich gelernt ? Je größer die Versicherungsgesellschaft desto abgebrühter , deshalb hab ich meine Privaten
Polizen bei der AROGANZ gekündigt.
Grüße
Maja schrieb:
Ein Vereinsmitglied, was mit einer Vereinsmaschine eine privat gehaltene andere Maschine beschädigt ist in der Haftungspflicht, hat den Schaden umgehend zu melden und die Differenz, die die Vereinseigene Versicherung nicht begleicht an den Geschädigten zu zahlen.
Die private Haftpflichtversicherung trägt diese Last nicht, denn es handelt sich um eine Chartermaschine. Für Schäden mit und an gemieteten/geliehenen Objekten greift eine private Haftpflicht - Versicherung nicht.
Das ist ein Fall für die Halterhaftpflicht. Der Pilot der Vereinsmaschine ist zunächst völlig außen vor. Der Geschädigte streitet sich nur mit dem Halterhaftpflichtversicherer. Ist dieses Verfahren zu Ende, kann zum einen der Geschädigte mit sehr, sehr wenig Aussicht auf Erfolg, den Schädiger (Pilot/Vereinsmitglied) direkt auf Schadenersatz verklagen und zum anderen der Versicherer eventuell den Schädiger bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Regress nehmen.
Michael
HSV schrieb:
Es gibt es auch direkte Haftung des Fahrzeugsführer nach §18 StVO.
§ 18 StVO behandelt Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Was Du meinst ist § 18 StVG. Dort behandelt man die direkte Haftung des Fahrers, nämlich als Schwarzfahrer, bzw. bei unerlaubter Benutzung des Kfzs eines Dritten.
Haftpflicht haftet, ganz einfach! Man sollte sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Deshalb ist der Rat eines Anwalts im Schadenfalls fast immer bares Geld wert.
Michael