Verhalten im Schadensfall

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  • Moin,


    hat jemand Erfahrung wie man sich im Kasko-Schadensfall korrekt verhält? Was mache ich wenn z.B. bei der Landung der Reifen platzt und der Flieger schwer beschädigt wird, aber keine Personen zu Schaden kommen. Muss ich immer die Polizei zur Schadensaufnahme rufen, oder reicht die bebilderte selbständige Dokumentation mit evtl. vorhandenen Zeugen aus?


    Gleich vorweg, jepp, ich habe meinen Versicherungsmakler gefragt, er weiß es auch nicht!! :-(


    Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Schadensmeldungen sammeln können.


    Viele Grüße


    Frank

  • 1. Klappe halten, soweit erforderlich den Unfall der Flugunfalluntersuchungstelle, ich glaube beim LBA melden.
    2. Klappe halten und nachdenken.
    3. Klappe halten und mit Vertrauten den Fall erörtern. Selbst den Sachverständigen der Versicherung vor die Nase setzen. Es gibt 2, mit denen ich gute Erfahrung gemacht habe. Ggf. PN
    4. Wenn man schon was sagen muss, dann in wenigen, nur den reinen Sachverhalt schildernden Worten.
    Alles vermeiden, was zu Festlegungen in Dingen wie Schuld, Schadenshöhe usw. führt.
    5. Wenn es möglich ist, die Schadenssumme kassieren und die Maschine im Betreib des eigenen Vertrauens reparieren lassen.

    Alte Regel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold...
    Und: Vertraue nie einer Versicherung :-)
  • Hi
    Als Verein haben wir ja ständig was mit der Versicherung zu regeln. Das läuft hier so. Schaden melden, Versicherung will Kostenvoranschlag, Kostenübernahmeerklärung, Schaden reparieren, Versicherung zahlt abzüglich Eigenanteil.
    bb
    hei
  • der_aussiedler schrieb:

    Moin,


    hat jemand Erfahrung wie man sich im Kasko-Schadensfall korrekt verhält? Was mache ich wenn z.B. bei der Landung der Reifen platzt und der Flieger schwer beschädigt wird, aber keine Personen zu Schaden kommen. Muss ich immer die Polizei zur Schadensaufnahme rufen, oder reicht die bebilderte selbständige Dokumentation mit evtl. vorhandenen Zeugen aus?


    Gleich vorweg, jepp, ich habe meinen Versicherungsmakler gefragt, er weiß es auch nicht!! :-(


    Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Schadensmeldungen sammeln können.


    Viele Grüße


    Frank

    Ist das nicht in den Versicherungsbedingungen (Kleingedrucktes) geregelt? Die würde ich auf jeden Fall vor Vertragsabschluss lesen und bei Einzelfragen schriftlich bei der Versicherung nachfragen. Makler können ja viel erzählen, seine Hinweise sind m.E. für die Versicherung nicht bindend. Die Regelungen können für jeden Vertrag anders ausehen da nützt die Erfahrung anderer wenig.
  • Servus , ein Vereinsmitglied beschädigte mit der Vereinsmaschine meinen Flieger , hatte nichts wie Ärger damit .

    Die Vereinsversicherung hatte den Schaden  nicht mal ganz erstattet.

    Was habe ich gelernt ? Je größer die Versicherungsgesellschaft  desto  abgebrühter , deshalb hab ich meine Privaten

    Polizen bei der AROGANZ  gekündigt.

    Grüße

  • Ein Vereinsmitglied, was mit einer Vereinsmaschine eine privat gehaltene andere Maschine beschädigt ist in der Haftungspflicht, hat den Schaden umgehend zu melden und die Differenz, die die Vereinseigene Versicherung nicht begleicht an den Geschädigten zu zahlen.
    Die private Haftpflichtversicherung trägt diese Last nicht, denn es handelt sich um eine Chartermaschine. Für Schäden mit und an gemieteten/geliehenen Objekten greift eine private Haftpflicht -  Versicherung nicht.
  • Maja schrieb:
    Ein Vereinsmitglied, was mit einer Vereinsmaschine eine privat gehaltene andere Maschine beschädigt ist in der Haftungspflicht, hat den Schaden umgehend zu melden und die Differenz, die die Vereinseigene Versicherung nicht begleicht an den Geschädigten zu zahlen.
    Die private Haftpflichtversicherung trägt diese Last nicht, denn es handelt sich um eine Chartermaschine. Für Schäden mit und an gemieteten/geliehenen Objekten greift eine private Haftpflicht -  Versicherung nicht.

    Das ist ein Fall für die Halterhaftpflicht. Der Pilot der Vereinsmaschine ist zunächst völlig außen vor. Der Geschädigte streitet sich nur mit dem Halterhaftpflichtversicherer. Ist dieses Verfahren zu Ende, kann zum einen der Geschädigte mit sehr, sehr wenig Aussicht auf Erfolg, den Schädiger (Pilot/Vereinsmitglied) direkt auf Schadenersatz verklagen und zum anderen der Versicherer eventuell den Schädiger bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Regress nehmen.


    Michael

  • Hallo Dentist,

    Hast Du mit einem solchen fall schon mal Erfahrung gemacht??
    Ich schon. Die Halterhaftpflicht war nicht zuständig, so wurde mir gesagt. Es war nur ein Bagatellschaden, den ich dem Eigner der beschädigten Maschine sofort meldete. Ich musste nichts zahlen, wäre aber sicher in Schwierigkeiten gekommen, wenns was schlimmeres gewesen wäre.
  • Hallo Maja,
    vielleicht hat FD nicht so ganz recht. Ich denke, dass das Haftungsrecht bei Flugzeugen ähnlich wie im Verkehrsrecht ist. Dort gibt es zwar die Haftungspflicht des Halters, die ist aber nicht ausschließlich, auch wenn das landläufig so gesehen wird. Es gibt es auch direkte Haftung des Fahrzeugsführer nach §18 StVO. Das ist sicher häufig der "Nichtzahlungsexit", den ein Halterhaftpflichtversicherer sucht, wenn Halter ungleich Pilot. 
    Ich denke, wenn der Verursacher klar ermittelt werden kann und ein klares direktes Verschulden vorliegt, kann sich der Geschädigte auch direkt an den Piloten wenden. Das würde ich auch gironimo empfehlen. Ob eine mögliche Privathaftpflicht dann dafür aufkommt liegt schlicht und einfach an den Vertragbestimmungen.
    Gruß  Hartmut
  • HSV schrieb:
    Es gibt es auch direkte Haftung des Fahrzeugsführer nach §18 StVO.

    § 18 StVO behandelt Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Was Du meinst ist § 18 StVG. Dort behandelt man die direkte Haftung des Fahrers, nämlich als Schwarzfahrer, bzw. bei unerlaubter Benutzung des Kfzs eines Dritten.


    Haftpflicht haftet, ganz einfach! Man sollte sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Deshalb ist der Rat eines Anwalts im Schadenfalls fast immer bares Geld wert.


    Michael

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