Flüge nach Italien

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  • Sobald du also aus DE fliegst, benötigst du in jedem Fall mindestens das BZF I

    Eben fuer einen Flug ohne Funkpflicht?
  • A: Ausländische Funkerzeugnisse können auf Antrag anerkannt werden, Paragraph 8 Funkerzeugnisgesetz. Insofern bezieht sich das "bist Du safe" mit BZF II nur auf die Verständigungsmöglichkeit, nicht auf die Legalität.
  • csaba schrieb:
    Eben fuer einen Flug ohne Funkpflicht?


    Verstehe die Frage nicht. Aber sobald du legal aus D ausfliegst, benötigst du das BZF I. Ohne Funk geht es nur mit dem Auto. Natürlich kann man, in AT dann auch in deutsch funken. Aber für den legalen Grenzübertritt benötigt man nunmal das BZF I.

    Sicher kann man es drauf ankommen lassen. Warscheinlich interessiert es dort neimanden. Ich hätte aber kein Bock, mich wegen so einer "Lappalie" grounden zu lassen.

    Gruss, Steve

  • Für einen legalen Grenzübertritt äh Überflug braucht man gar kein BZF da man diesen per Funk nicht melden muß.


    Für die Schweiz ist ein Flugplan notwendig, und für Österreich nicht mal dieser.


    Beispiel 
    Flug von Bremgarten über jetzt alles in der Luft Rheinfelden Willisau Jungfrau Mollis Säntis und Landung in Hohenems braucht man lediglich den Flugplan. Gefunkt wird in Bremgarten beim Start mit Bestätigung der Öffnung des Flugplanes und dann wieder in Hohenems bei der Landeinformation mit der Bitte den Flugplan zu schließen, das wars.
    Wer noch lust hat, kann sogar legal mit der Zürich Information reden, den die sind ja auch im Deutschen Hoheitsgebiet mit uns BZF IIern unterwegs. 
    Wie das rechtlich in Österreich ausschaut ist eine Interessante Frage, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß alle deutschen Segelflieger welche in A und CH an den Plätzen die Positionsmeldungen machen ein BZF I haben.


    blue skies
    dieZwei 

  • OsramBulb schrieb:
    csaba schrieb:
    Eben fuer einen Flug ohne Funkpflicht?


    Verstehe die Frage nicht. Aber sobald du legal aus D ausfliegst, benötigst du das BZF I. Ohne Funk geht es nur mit dem Auto. Natürlich kann man, in AT dann auch in deutsch funken. Aber für den legalen Grenzübertritt benötigt man nunmal das BZF I.

    Sicher kann man es drauf ankommen lassen. Warscheinlich interessiert es dort neimanden. Ich hätte aber kein Bock, mich wegen so einer "Lappalie" grounden zu lassen.

    Gruss, Steve

    wo genau steht das?
    Im BZF II von Deutschland ausgestellt steht natürlich drin, daß ich damit in Deutsch in Deutschland funken darf. Was anderes dürfen die gar nicht reinschreiben. Können ja schlecht reinschreiben - "In Deutschland und in Österreich" - das geht DE ja nun mal gar nichts an. Das ist dann Sache der Österreicher.
    Im Grunde darfst Du ja auch mit einem SPL nicht nach AT/CH fliegen. Aber weil diese Länder den SPL akzeptieren darfst du eben doch rein.
    Wenn also AT den deutschen BZF akzeptiert, darfst du damit auch nach Österreich fliegen.

    - Sascha -
  • gefühlte mehr als 20mal hier im Forum schon zu finden:

    Es gilt immer die jeweilige AIP des Landes:

    Sprechfunk: zugelassene Sprachen sind zu finden im Abschnitt "Enroute"
    Für Deutschland: deutsch und englisch
    Für Österreich: deutsch und englisch
    Für Italien: italienisch und englisch
    Kurz gesagt: mit BZFII ist man in Österreich jederzeit willkommen. Übrigens unterscheidet man in Österreich auch zwischen BFZ (deutsch), EFZ (deutsch und englisch) und AFZ.

    Mit dem SPL-Sprechfunk ist das so eine Sache. Formal berechtigt er damit nur in Deutschland und nur in den Lufträumen E, G und F in deutscher Sprache zu funken - in der Praxis interessierts aber kein Schwein solange die Standardphrasologie passt und man keinem in die Quere kommt eben wegen fehlender Funkpraxis. Gehts schief hat man aber ein Problem.

    Und dann noch meine Meinung für alle die jetzt wieder nach Italien wollen: entweder gescheit mit Flugplan, Transponder, FIS und richtigen Funk oder aber nichts von allen und nur tief fliegen und weit von Kontrollzonen fern bleiben. Dieses Mischimaschi von allen ein Bisserl aber nichts davon gescheit hat unseren italienischen Freunden schon viel Frust gebracht wie auch Philipp Tiemann feststellt.

    Aareb
  • Spannend :)


    Hier hab ich noch etwas interessantes über Österreich gefunden.


    Gruss, Steve

  • Hallo zusammen,


     


    das mit der Funkerei ist so eine Sache! Wenn ich unterwegs bin, habe ich öfter mal Langen Information drin. Da könnt ihr mal so richtig hören dass (auch hier bei uns in D) nicht alles so heiß gegessen wird wie es gekocht wird. Da sind Funksprüche drin, da frage ich mich „Wie habe die das BZF I  geschafft“. Ist aber immer wieder amüsant, das mal zu hören. Und ich bin auch froh darüber dass das so ist. Weil die Jungs und Mädels die auf der anderen Seite des Funkgerätes sitzen wissen was der eine oder andere will. Hut ab, das würde ich nicht können!!!


     


    Gruß


    Wolli

  • Moin,

    für die Schweiz benötigt man solange man nicht in kontrollierten Lufträumen rumfliegt, ebenfalls kein BZF.

    2. Besteht für Microlights in der Schweiz Transponder- und Funkpflicht?




    Wenn das Flugzeug mit einem Transponder ausgerüstet ist, dann ist
    Transpondercode 7000 immer einzuschalten. Besitzt das Flug-





    zeug keinen Transponder, dann darf im Luftraum G überall und im
    Luftraum E unterhalb von 7′000 Fuss geflogen werden. Für Funk-





    sprüche zwischen Luftfahrzeugen sowie zwischen Flugzeug und
    AFIS-Bodendienst ist kein Funk-Ausweis erforderlich, bei kontrollierten







    Lufträumen hingegen schon. Je nach Flugplatz wird Funk in englisch, deutsch, italienisch oder französisch akzeptiert.

  • OsramBulb schrieb:

    Spannend :)


    Hier hab ich noch etwas interessantes über Österreich gefunden.


    Gruss, Steve




    Wie ich geschrieben hatte ;-)
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