Sobald du also aus DE fliegst, benötigst du in jedem Fall mindestens das BZF I
csaba schrieb:
Eben fuer einen Flug ohne Funkpflicht?
Verstehe die Frage nicht. Aber sobald du legal aus D ausfliegst, benötigst du das BZF I. Ohne Funk geht es nur mit dem Auto. Natürlich kann man, in AT dann auch in deutsch funken. Aber für den legalen Grenzübertritt benötigt man nunmal das BZF I.
Sicher kann man es drauf ankommen lassen. Warscheinlich interessiert es dort neimanden. Ich hätte aber kein Bock, mich wegen so einer "Lappalie" grounden zu lassen.
Gruss, Steve
Für einen legalen Grenzübertritt äh Überflug braucht man gar kein BZF da man diesen per Funk nicht melden muß.
Für die Schweiz ist ein Flugplan notwendig, und für Österreich nicht mal dieser.
Beispiel
Flug von Bremgarten über jetzt alles in der Luft Rheinfelden Willisau Jungfrau Mollis Säntis und Landung in Hohenems braucht man lediglich den Flugplan. Gefunkt wird in Bremgarten beim Start mit Bestätigung der Öffnung des Flugplanes und dann wieder in Hohenems bei der Landeinformation mit der Bitte den Flugplan zu schließen, das wars.
Wer noch lust hat, kann sogar legal mit der Zürich Information reden, den die sind ja auch im Deutschen Hoheitsgebiet mit uns BZF IIern unterwegs.
Wie das rechtlich in Österreich ausschaut ist eine Interessante Frage, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß alle deutschen Segelflieger welche in A und CH an den Plätzen die Positionsmeldungen machen ein BZF I haben.
blue skies
dieZwei
OsramBulb schrieb:wo genau steht das?csaba schrieb:
Eben fuer einen Flug ohne Funkpflicht?
Verstehe die Frage nicht. Aber sobald du legal aus D ausfliegst, benötigst du das BZF I. Ohne Funk geht es nur mit dem Auto. Natürlich kann man, in AT dann auch in deutsch funken. Aber für den legalen Grenzübertritt benötigt man nunmal das BZF I.Sicher kann man es drauf ankommen lassen. Warscheinlich interessiert es dort neimanden. Ich hätte aber kein Bock, mich wegen so einer "Lappalie" grounden zu lassen.
Gruss, Steve
Hallo zusammen,
das mit der Funkerei ist so eine Sache! Wenn ich unterwegs bin, habe ich öfter mal Langen Information drin. Da könnt ihr mal so richtig hören dass (auch hier bei uns in D) nicht alles so heiß gegessen wird wie es gekocht wird. Da sind Funksprüche drin, da frage ich mich „Wie habe die das BZF I geschafft“. Ist aber immer wieder amüsant, das mal zu hören. Und ich bin auch froh darüber dass das so ist. Weil die Jungs und Mädels die auf der anderen Seite des Funkgerätes sitzen wissen was der eine oder andere will. Hut ab, das würde ich nicht können!!!
Gruß
Wolli
2. Besteht für Microlights in der Schweiz Transponder- und Funkpflicht?
Wenn das Flugzeug mit einem Transponder ausgerüstet ist, dann ist
Transpondercode 7000 immer einzuschalten. Besitzt das Flug-
zeug keinen Transponder, dann darf im Luftraum G überall und im
Luftraum E unterhalb von 7′000 Fuss geflogen werden. Für Funk-
sprüche zwischen Luftfahrzeugen sowie zwischen Flugzeug und
AFIS-Bodendienst ist kein Funk-Ausweis erforderlich, bei kontrollierten
Lufträumen hingegen schon. Je nach Flugplatz wird Funk in englisch, deutsch, italienisch oder französisch akzeptiert.
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