Naja, wir ULer waren ja sowieso nicht betroffen.
Trotzdem gute News.
Steve
Ja, für uns scheint es gelöst, aber nicht für unsere Fliegerfreunde in Italien.
Erst soll man sein Geld verdienen und wird ordentlich besteuert, dann kauft man einen Flieger und wieder Mwst, dann die Unterhaltung/ Service , Benzin mit Steuern ohne Ende. Zum Dank für den volkswirtschaftlich wichtigen Konsum dann noch eine Luxussteuer. So läuft keine freie ( soziale) Markt-Wirtschaft.
Hier ist Solidarität mit den Fliegern in Europa notwendig. Auch im eigenen Interesse, sonst sind wir die Nächsten.
Grüße
Peter
QuaxC42 schrieb:
Hier ist Solidarität mit den Fliegern in Europa notwendig. Auch im eigenen Interesse, sonst sind wir die Nächsten.
Damit hast Du natürlich recht, nur was soll man den konkret machen?
Auf der anderen Seite, so wie ich die Italiener kenne, zahlt diese Abgabe wahrscheinlich eh kaum einer.
Michael
OsramBulb schrieb:Naja, wir ULer waren ja sowieso nicht betroffen.
Trotzdem gute News.
Steve
Fliegeraas schrieb:
Wie sieht das eigentlich mit Flügen nach Südtirol mit dem BZF II aus? Österreich ist als deutschsprachiges Land ja drin, Südtirol ist auch deutschsprachig aber italienisches Hoheitsgebiet...
Schön im Tal der Ahnungslosen zu sein,
was sind den die UL's in Italien, es ist eben nicht wie bei uns in Deutschland alles eins zu eins umsetzen.
Tragschrauber haben in Italien eine Zulassung mit einer anderen Nummer als unsere 3-Achser und somit waren wir 3-Achser schon immer außen vor.
In Deutschland versuchen die Gyros immer sich als UL's zu verkaufen, dabei schaffen Sie die <60 db einfach nur in den seltensten Fällen und hier wäre für den 3-Achser das absolute A U S .
Die Tatsache wie ein Land mit der Fliegerei umgeht ist eine andere, und hier sollte eine sehr ausgewogene Denkweise angebracht sein. Vereinsflieger werden bei mind 3-400 Std jährlich nicht wesentlich teuerer und wer ein eigenes Flugzeug in Italien besitzt gibt seine Liebe zum Fliegen nicht wegen dieser Steuer auf. Ihr geht hier überwiegend davon aus daß alle Einkommen wie bei uns versteuert sind, daß bezweifle ich aber in Italien mächtig an.
blue skies
dieZwei
Die erforderliche Art der aufgeführten Zeugnisse richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle. Vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß § 26a Absatz 1 Satz 3 der Luftverkehrs-Ordnung berechtigt das
Fliegeraas schrieb:
Hmpf, jammerschade.
Das trifft nur in sofern zu als daß Du in CH und A Plätze anfliegst die nicht Deutsch sprechen. Du kannst sowohl in CH als auch in A mit der Information auf deutsch funken, auch in deren Hoheitsgebiet, und solange die Plätze in den jeweiligen Ländern Deutsch auf der Platzfrequenz reden, bist Du safe.
Und wenn Du nach Italien fliegst, machst Du eben einfach ab der Grenze den Funk virtuell aus ;-))
blue skies
dieZwei
ps: man kann natürlich vor lauter vorschriften auch nicht fliegen wollen, da finden sich immer irgendwelche Argumente
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