FlyingDentist schrieb:Deshalb habe ich ja geschrieben, wenn ich es wirklich so übersetzen müsste..... Ich hoffe , ich muss es nicht so übersetzen.fl95 schrieb:
Wenn ich das wirklich so übersetzen müsste, würde ich so etwas in Weissrußland vermuteten, aber nicht in unserem Rechtsstaat. Was währen das für arrogante A!$%&löcher.......... Es hat schon einen Grund, warum es bei uns keine LuPos gibt. Insofern ist das letzte Wort wirklich völlig daneben!!
Michael
Nennt es einfach nicht "tiefen Überflug" sondern "bodennahen Kunstflug". Außerdem definiert eindeutig, ab wieviel Prozent oberhalb V2 ein tiefes Überfliegen einer Landebahn Kunstflug ist, oder ob der Kunstflug erst mit dem steilen Hochziehen beginnt. Kunstflug sind Figuren jenseits eines bestimmten Bank- und Steig-Winkels. Wo ist dieser Winkel definiert ?
Sanktionen brauchen Regeln. (80km/h oder ähnliches) Sanktionen auf gefühlten Kunstflug gibt es in einem Rechtsstaat nicht. Auch Angeberei ist nicht einfach mit Strafe belegbar.
Achim