ako schrieb:so′n Blödsinn! Wie oben bereits erklärt, gibt es diese Regelung schon lange (§ 6 LuftVO). Also, nochmal zum mitschreiben...
Die Diskussion ist mal wieder "typisch deutsch". Ein Provinzamt erstellt eine neue Regel sofort wird es als neues Gesetz angenommen und auch noch verteidigt.
Gruß
Andreas
Durchstarten: Flugzeug in Landekonfigeration (Klappen draußen, Fahrwerk draußen falls nicht Festfahrwerk), normale Anfluggeschwindigkeit (ca. 70 KN oder 100 kmh oder weniger); aus welchen Grund auch immer durchstarten mit Vollgas, Klappen/Fahrwerk einfahren, SCHNELL WIEDER HÖHEGEWINNEN!
Tiefe Überflug: schnelle Anflug ohne Klappen, Fahrwerk (falls nicht fest); Bahn unterhalb 150 m schnell entlang fliegen, am Ende der Bahn hochziehen. Pure ANGEBEREI und überflüssig!! Manche beherrschen es, manche nicht, auf jeden Fall gibt es oft Nachahmer (was er kann, kann ich schon lange).
Die Fliegerei ist zu schön um durch solche Späßchen euer Leben zu riskieren!