Tiefer Überflug in Hessen

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  • Hm. Das hat aber nicht primär mit dem tiefen Überflug zu tun, sondern mit dem steilen Hochziehen. 
    Sowas in der Art ist mal in Trier passiert. Eine Cessna ist nach dem Start steil hochgezogen, gestallt und abgekippt. Mehrere Schwerverletzte.   
    In unserem Verein gab es letztes Jahr einen Unfall, weil ein Segelflieger nach dem Windenstart zu steil nach oben stieg und stallte. Flieger schrott und Pilot verletzt. 
    Weil das öfter vorkommt, sollte man in der Schulung die Schüler etwas besser auf die Gefahren beim steilen Hochziehen sensibilisieren.  Das Verbot von tiefen Überflügen geht in die falsche Richtung und löst das eigentliche Problem nicht. 
  • Karl-Alfred_Roemer schrieb:
    Das Verbot von tiefen Überflügen geht in die falsche Richtung und löst das eigentliche Problem nicht. 


    Das Verlassen der Sicherheitsmindesthöhe von motorgetriebenen Luftfahrzeugen ist nach § 6 LuftVO nur zur Landung zulässig. Das ist eine wirklich klare Regelung, die kaum Interpretationsspielraum zulässt.

    Die Beamten der besagten RPs haben verlauten lassen, dass sie sich in Ihrem Verantwortungsbereich, der Durchsetzung dieses Teils der Luftverkehrsordung ab sofort mit besonderer Aufmerksamkeit widmen wollen. Zuwiderhandlungen sollen konsequent verfolgt und mit dem Entzug der Lizenz sanktioniert werden.

    Das mag dem einem oder anderen nicht gefallen, ist aber nach geltendem Luftrecht völlig ok.

    Darüber hinaus ist der Sinn und Antrieb solcher "Überflüge" allen Beteiligten klar. Die Beamten erteilen deshalb auch allen kreativen Erklärungsversuchen schon im Vorfeld eine generelle Absage. Die Toleranzschwelle liegt angeblich bei Null.


    Ihr seid gewarnt.

    Ich bin mir sicher, dass es den einen oder anderen trotzdem erwischen wird.


    Michael


     


    "LuftVO
    Zweiter Abschnitt
    Allgemeine Regeln
    § 6
    Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln
    (1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist. Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
    ..."

  • Überflüge, so wie mit der "Krähe" im Video gezeigt, Kunstflug eh, sind in D (nicht nur) mit UL verboten. Da beißt die Maus kein Faden ab. Ob sich jetzt die RPs nun bemächtigt fühlen, das "besonders" zu ahnden.... mit verlaub, das ist schwachsinn und zeigt mal wieder das "Obrigkeitsdenken" einiger Beamten im "Fliegerischen Dienst" und die damit verbundene vorwegnahme der Eigenverantwortung des Piloten. Solange es kein Tempolimit auf Autobahnen gibt... anderes Thema.

    Dennoch, Michael hat Recht und tut gut daran, dies mitzuteilen. So wird niemand überrascht sein, das es plötzlich, weil sonst bisher nicht üblich, es zu einer saftigen Anzeige kommt. Auch die Toten sind nicht weg zu diskutieren und das macht mir besondere Bauchschmerzen.

    Thema Überflüge: Ich muß gestehen, ich hab mehr "vergurte" Überflüge mit ansehen müssen, als wirklich schön anzusehende. Meist konnte man froh sein, dass das mal "wieder gutgegangen" ist. Fliegen am "Roten Strich" ist keine leichte Sache. Bei der Durchschnittserfahrung, die ich so mitkriege, sind solche Sachen wirklich "Lebensgefährlich". Vor allem, wenn man so schnittige Teile wie Fasci, Dynamic, Corvus etc. fliegt.
    Ich bin da "Zwiegespalten". Einerseits denke ich, bringt man das den Piloten "RICHTIG" bei, dadurch könnte man sicher ein paar Leben "Retten". Anderseits, es bleibt verboten, also warum sollte man es jemanden überhaupt beibringen?? Auch wenn man Gefahr läuft, das vielleicht jemanden was "reitet" und man glaubt, den tollen Flugtag mit einem "Zischer" zu beenden, der möglicherweise mit der "finalen Landung" in seinem Leben endet.... Trudeln ist aber auch mit UL verboten, andererseits sollte das jeder Pilot mal geübt haben...
    Denkt mal darüber nach. Lasst solchen Unsinn einfach bleiben. Nicht weil es Verboten ist, nein, weil ihr das möglicherweise mit eurer Erfahrung nicht könnt. Das gehört auch mit zur Eigenverantwortung. Nicht nur Euch, auch euren Familien gegenüber. Solange Flugzeuge vom Himmel fallen können, ist Selbstüberschätzung in aller Regel tödlich.

    Schöner ist, einen schönen Flugtag mit Freunden auf der Fliegerterasse bei einem Bier (alkoholfrei) mit Gesprächen über dem zuvor Erlebten (Fliegerlatein;-)) zu beenden, oder??

    Frohe Ostern vom Carlson!
  • Hallo Leute, hier hat Michael ( wie fast immer) die Sache auf den Punkt gebracht. Er
    hat übrigens einmal nüchtern und kurz gefasst, das als Info geschrieben , wonach
    viele im Forum schreien. " Information zur und für die (UL)-Fliegerei".
    Der Unfall bei uns am Platz hat genau diese Konsequenz zur Folge und sollte auch zum Nachdenken über solche Manöver führen.
    Da gibt es keine Fragen nach der Höhe oder Absicht, Geschwindigkeit und weitere
    Interpretationen des "tiefen Überfluges". ! Wenn jemand eine Flugausbildung hinter sich
    hat, und in der Welt herumfliegt, weiß er/sie auch was ein tiefer Überflug ist...basta.

    gruß Reinhard ( auch BFLer in Marburg)
  • Hallo,

    die "tiefen Überflüge" so wie es FD meint sind sicherlich überflüssig. Die "tiefen Überflüge" in Landekonfiguration wie sie bei jeder Ausbildung dutzendfach durchgeführt werden, sollten hierbei natürlich ausgeklammert werden. Nach FD′s Definition wären die ja dann auch verboten?! Ich für meinen Teil mache nach der Winterpause immer ein paar "tiefe Überflüge in Landekonfiguration" um wieder in Übung zu kommen. Die frage ist wie soll ich das demnächst ankündigen? Ein "tiefer Überflug" ist es ja demnach nicht. Mein ehemaliger Fluglehrer hatte mich da auch mal über Funk korrigiert nd sagte" tiefe Überflüge gibt es nicht nur misslungene Landungen". Also habe ich dann halt per Funk angekündigt das ich jetzt noch zwei misslungene Landungen mache ;-) Um dies von den "tiefen Überflügen" zu unterscheiden könnte man es ja auch "Durchstartmanöver" nennen - wenn man es aber vorher ankündigt ist es dann wohl nach den § auch verboten. Tztztz, armes Deutschland....... Ich für meinen Teil mache einfach so weiter und lass es dann mal drauf ankommen...

    Gruß

    Dirk
  • DeltaTango schrieb:
    Nach FD′s Definition wären die ja dann auch verboten?!

    Nein, wieso?


    Also Landen ist ja nicht verboten und Durchstarten per se auch nicht. Warum sollte also Durchstarten mit Ankündigung verboten sein?


    Allerdings kann man nur Durchstarten wenn man sich im Landeanflug befindet, was sicher ganz anders als ein cooler "tiefer Überflug" rüberkommt.


    Michael

  • Na also - ich hätte mich doch gewundert, wenn das mal ein Thread werden sollte, in dem FD keine Passage aus einem Gesetzestext zitiert. Sein herzliches, selbstreflektierendes Wesen und die klaren Botschaften durften wir ja schon weiter oben genießen. ;-)

    Nachdem Übungsanflüge offensichtlich in den Bereich ′Verlassen der Sicherheitsmindesthöhe für Start und Landung′ fallen, fällt es mir bei aller Fantasie schwer zu erkennen, wie man jemandem aus einem einfachen ′tiefen Überflug′ (s. mein Beispiel mit dem Flughafen Stuttgart) einen Strick drehen will. Ich sehe auch nicht, weshalb dafür eine Landekonfiguration erforderlich sein soll - schließlich übt man auch die Landung ohne Klappen. Wenn man einen tiefen Überflug an einem Flughafen genehmigt bekommt, gehört es ja wohl sogar zum guten Benehmen, nicht gerade mit 60 kn oder noch langsamer herumzujuckeln.

    Ich interpretiere also mal in Deine Aussagen hinein, dass es Dir weniger um den tiefen Überflug als solchen geht, sondern eher um die von einigen Piloten gerne gezeigten Kunststückchen (scharfes Hochziehen) in Bodennähe!? Vielleicht hättest Du das gleich so schreiben sollen? Die sind ohne Frage saugefährlich und nicht zu empfehlen. Das Thema Kunstflug wird übrigens im §8 der LuftVO behandelt... ;-)

    Die Amis haben für diese Art der Unfälle übrigens eine sehr treffende Bezeichnung: ′Hold my beer and watch this accidents′. ;-)

    Viele Grüße, Oliver
  • Ein Fluglotse bewegt sich im Rahmen des geltenden Luftrechts. Insofern kann er überhaupt keinen sinnfreien "tiefen Überflug" genehmigen!


    Im Übrigen kann ich schreiben wie und was ich will, irgendwer findet immer ein Haar in der Suppe!


    Michael

  • Das Verlassen der Sicherheitsmindesthöhe von motorgetriebenen Luftfahrzeugen ist nach § 6 LuftVO nur zur Landung zulässig. Das ist eine wirklich klare Regelung, die kaum Interpretationsspielraum zulässt.


    FD, erst mal muss ich sagen, ist es gut, dass du uns darüber informierst, dass einig RPs sich entschieden haben, tiefe Überflüge hart zu bestrafen. Das kann verhindern, dass man den Schein tatsächlich mal abgeben muss, weil man so einen tiefen Überflug in Unwissenheit des Verbots gemacht hat. 
    Aber wie man oben sieht, ist die Regelung so klar nicht. Eine C42 z.B. kann man auch in Reisekonfiguration ganz normal landen, was auch sehr häufig so praktiziert wird. Misslungene Landungen könnte man ebenso fehlinterpretieren. Als Übung im Schulbetrieb oder auch später ist ein tiefer Überflug sehr lehrreich. Nach Einführung der Regelung müsste in jedem Einzelfall entschieden werden, ob es eine misslungene Landung mit nachfolgendem Durchstartmanöver, eine Übung im Rahmen der Schulung oder halt ein Showstunt gewesen ist. Extreme Showstunts, wie z.B. eine Rolle direkt nach dem Start, wie es bei uns am Platz gelegentlich vorgeführt wird, sind natürlich leicht zu erkennen, aber es wird sicherlich viele strittige Fälle geben, wo es eben nicht so eindeutig ist. Von klarer Regelung ohne Interpretationsspielraum kann man also nicht sprechen. 
    Letztendlich wird es darauf hinaus laufen, dass der Nasenfaktor der Tower/Infobesatzung darüber entscheidet, ob jemand Applaus oder Scheinentzug für das gleiche Manöver bekommt, mit leichter Tendenz zum Zudrücken beider Augen, denn weder die Towerbesatzungen, noch Flugplätze wollen sich unbeliebt machen. 
  • Karl-Alfred_Roemer schrieb:
    Eine C42 z.B. kann man auch in Reisekonfiguration ganz normal landen, was auch sehr häufig so praktiziert wird.

    Das sind doch alles Spitzfindigkeiten, denn niemand wird versuchen wollen eine C42 (meine ist laut blechernem Typenschild bis Vne 213 km/h zugelassen) mit über 180 Km/h auf den Boden zu drücken!
    Versucht's mal mit sachlicher, praxisbezogener Sichtweise...


    Michael

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