Was passiert eigentlich, wenn man den letzten Termin des Übungsfluges nicht einhalten kann, da das Wetter durchgehend über Wochen Schlecht war und keine Flüge möglich waren - oder man selber einfach zeitlich nicht dazu gekommen ist/ oder man krank war?
Reicht es dann einen späteren Übungsflug zu machen und schon lebt der Flugschein wieder auf oder ist dann mehr nötig?
Da ich den Schein wonaders gemacht habe, als ich jetzt fliege, wäre es auch möglich gewesen, daß ich bspew. den Schein am 1.3. bekomme - allerdings der flugplatz wo ich jetzt fliege erst am 1.4. aufmacht - dann wäre es rein deshalb gar nicht möglich den Übungsflug Taggenau zu machen - was dann?
Gruß
Ja gut - jetzt verstanden.
ich hatte nur irgendwann einmal was gehört, daß wenn man den Tag des Übungsfluges verpasst, dass dann eine umfangreiche Prüfung notwendig wäre.
Die 3 Starts und Landungen für die Passagierberechtigung kann ich doch eigentlich auch gleich innerhalb des Übungsfluges mit dem Fluglehrer ableistern?
also:
- Start
- eine Ziellandeübung, touch and go
- eine Landung mit Seitenwind, touch and go
- Abschlusslandung
Fragender schrieb:
ich hatte nur irgendwann einmal was gehört, daß wenn man den Tag des Übungsfluges verpasst, dass dann eine umfangreiche Prüfung notwendig wäre.
Auch das gilt wiederum bei den ablaufenden Ratings im PPL ICAO bzw. JAR-FCL. Hat man da den Übungsflug innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Verlängerungsdatum des Ratings verpasst, ist eine Befähigungsprüfung fällig. Ein nachträglicher Übungsflug ist nicht zulässig.
Ähnliches soll auch für das TMG-Rating im GPL gelten, doch da gibt es von verschiedenen RPs bzw. Luftämtern und Bezirksregierungen höchst unterschiedliche Ansichten. Nach Luftrecht läuft das TMG-Rating im GPL nämlich genauso wenig ab, wie das "3-Achs-Rating" im SPL. Man kann daher nur die Rechte zur Ausübung verlieren, was sich aber durch Wiederherstellung der Voraussetzungen problemlos heilen ließe.
Michael
Ich bin momentan in der praktischen PPL-Ausbildung und fliege daher z.Zt. viel
mit Fluglehrer (zumindest Echo). Mein zweijähriger UL-Übungsflug steht im Mai an.
Ist dessen Durchführung trotzdem vorgeschrieben, obwohl ich momentan bei jedem
zweiten Flug Ziellandungen, Stalls, Steep Turns usw. mit FI übe? Als Nachweis werden
ja schließlich ein Ausbildungsprotokoll und natürlich mein Flugbuch geführt.
Gruß
flyjim
sukram schrieb:Hallo Markus,
Das gleiche gilt auch für Deine Passagierberechtigung. Allerdings sind es hier nur 90 Tage Berechnungszeitraum. Du musst innerhalb der letzten 90 Tage mindestens drei Flüge mit drei Starts und Landungen absolviert haben.
triple-delta schrieb:Nicht ganz:
Hallo
Wie Du schon schreibst, Du macht PPL. Dein SPL hat damit nichts zu tun.
bb
hei
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