Wann genau muß der Übungsflug nach 2 Jahren erfolgen?

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  • Danke für die Blumen. Ist purer Eigennutz: Die Fluglizenz war einfach zu teuer, um sie nicht noch mindestens 30 Jahre auskosten zu können. ;-)
  • Was passiert eigentlich, wenn man den letzten Termin des Übungsfluges nicht einhalten kann, da das Wetter durchgehend über Wochen Schlecht war und keine Flüge möglich waren - oder man selber einfach zeitlich nicht dazu gekommen ist/ oder man krank war?


    Reicht es dann einen späteren Übungsflug zu machen und schon lebt der Flugschein wieder auf oder ist dann mehr nötig?


    Da ich den Schein wonaders gemacht habe, als ich jetzt fliege, wäre es auch möglich gewesen, daß ich bspew. den Schein am 1.3. bekomme - allerdings der flugplatz wo ich jetzt fliege erst am 1.4. aufmacht - dann wäre es rein deshalb gar nicht möglich den Übungsflug Taggenau zu machen - was dann?


    Gruß

  • Also nochmal. Es heißt: "...innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat."

    Solltest Du Deinen Übungsflug bis zum 12.05. also nicht geschafft haben, sei es zeitlich, akuter Unlust wegen, Oma hat Geburtstag oder was weiß ich, so muss (!) der nächste Flug mit Lehrer erfolgen, weil Du die genannten Kriterien nicht erfüllen kannst. Denn der Übungsflug läge mehr als 24 Monate zurück.

    Danach kannst Du die Kriterien vermutlich wieder erfüllen. Also am besten nochmal:
    Bevor Du in Deinen Flieger steigst, musst Du Dich davon überzeugen, dass zwischen dem aktuellen Datum und dem aktuellen Datum minus 24 Monate genau oben genannte Kriterien erfüllt wurden. Ansonsten unten bleiben und lieber zweimal nachfragen. Gern auch hier im Forum.

    Das gleiche gilt auch für Deine Passagierberechtigung. Allerdings sind es hier nur 90 Tage Berechnungszeitraum. Du musst innerhalb der letzten 90 Tage mindestens drei Flüge mit drei Starts und Landungen absolviert haben. Kannst Du diese nicht nachweisen, musst Du sie allein durchführen, ehe Du von Deiner Passagierberechtigung gebrauch machst und jemanden mitnimmst.

    That′s it...
  • Ja gut - jetzt verstanden.


    ich hatte nur irgendwann einmal was gehört, daß wenn man den Tag des Übungsfluges verpasst, dass dann eine umfangreiche Prüfung notwendig wäre.


    Die 3 Starts und Landungen für die Passagierberechtigung kann ich doch eigentlich auch gleich innerhalb des Übungsfluges mit dem Fluglehrer ableistern?


    also:


    - Start


    - eine Ziellandeübung, touch and go


    - eine Landung mit Seitenwind, touch and go


    - Abschlusslandung

  • Ja, kannst Du. 

    Wobei Du natürlich für Dich entscheiden solltest, ob Du nach einem Übungsflug nach längerer Pause sofort wieder Passagiere mitnehmen willst.
  • Fragender schrieb:
    ich hatte nur irgendwann einmal was gehört, daß wenn man den Tag des Übungsfluges verpasst, dass dann eine umfangreiche Prüfung notwendig wäre.

    Auch das gilt wiederum bei den ablaufenden Ratings im PPL ICAO bzw. JAR-FCL. Hat man da den Übungsflug innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Verlängerungsdatum des Ratings verpasst, ist eine Befähigungsprüfung fällig. Ein nachträglicher Übungsflug ist nicht zulässig.
    Ähnliches soll auch für das TMG-Rating im GPL gelten, doch da gibt es von verschiedenen RPs bzw. Luftämtern und Bezirksregierungen höchst unterschiedliche Ansichten. Nach Luftrecht läuft das TMG-Rating im GPL nämlich genauso wenig ab, wie das "3-Achs-Rating" im SPL. Man kann daher nur die Rechte zur Ausübung verlieren, was sich aber durch Wiederherstellung der Voraussetzungen problemlos heilen ließe.


    Michael

  • Ich bin momentan in der praktischen PPL-Ausbildung und fliege daher z.Zt. viel
    mit Fluglehrer (zumindest Echo). Mein zweijähriger UL-Übungsflug steht im Mai an.
    Ist dessen Durchführung trotzdem vorgeschrieben, obwohl ich momentan bei jedem
    zweiten Flug Ziellandungen, Stalls, Steep Turns usw. mit FI übe? Als Nachweis werden
    ja schließlich ein Ausbildungsprotokoll und natürlich mein Flugbuch geführt.


    Gruß
    flyjim

  • Hallo

    Wie Du schon schreibst, Du macht PPL. Dein SPL hat damit nichts zu tun.
    bb
    hei
  • sukram schrieb:

    Das gleiche gilt auch für Deine Passagierberechtigung. Allerdings sind es hier nur 90 Tage Berechnungszeitraum. Du musst innerhalb der letzten 90 Tage mindestens drei Flüge mit drei Starts und Landungen absolviert haben.
    Hallo Markus,

    bei meiner letzten Fluglehrerweiterbildung haben die uns einen Brief vom BMVBS vor die Nase gehalten, in dem ein Sachbearbeiter darauf hinweist, dass die 90-Tage-Regel so zu verstehen ist, dass die geforderten 3 Flüge solo zu erfolgen haben.

    Mal abgesehen davon, dass ich diese Interpretation für maximal bescheuert halte, bin ich mir nicht sicher, was es bedeutet dass ein Verband dieses Schreiben seinen Fluglehrern zur Kenntnis bringt.

    Ich bin gespannt was Michael dazu sagt.

    Markus
  • triple-delta schrieb:
    Hallo

    Wie Du schon schreibst, Du macht PPL. Dein SPL hat damit nichts zu tun.
    bb
    hei
    Nicht ganz:

    §45 LuftPersV schreibt in Satz 2) die 12 Stunden Flugzeit auf UL, ReiseMose oder Einmot vor, wobei davon 6 Stunden auf UL gemacht werden müssen - und ebenso der Übungsflug.

    Satz 3) allerdings eröffnet ja auch die Möglichkeit, anstelle der Voraussetzungen aus Satz 2) ein Befähigungsüberprüfung (also einen Prüfungsflug) zu machen, und dieser darf auf UL, ReiseMose oder Einmot stattfinden!

    Wenn Flyjim also die PPL-Prüfung im Mai machen sollte, erübrigt sich imho der Übungsflug auf UL (ebenso bei einer späteren PPL-Prüfung, nur darf er dann halt von Mai bis zur Prüfung kein UL fliegen).

    Blue skies,
    Frank
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