sukram schrieb:
zu wie lange:
Bei mir steht das mit der Gültigkeit des Medicals 1:1 so, wie ich es geschrieben habe, im Tauglichkeitszeugnis.
zu wann:
Erkläre mir Schnupperflüge, die 8-Tage Regel und das Ganze in Bezug auf das Medical :)
Die 30 Jahre hatte ich glatt übersehen, bin selbst über 50! Es muss heißen bis 40 60 Monate. Ich habe das im Posting korrigiert.
Dass diese Angaben so in Deinem Medical stehen mag daran liegen, dass es tatsächlich nach Einführung von JAR-FCL eine kurze Zeit gab, wo das 12-monatige Medical schon ab 50 begann. Das hat man wieder revidiert und auf 60 gesetzt.
Ein Schnupperflug ist keine Ausbildung und rechtlich immer noch eine Grauzone. Von einer 8-Tage Regel ist mir nichts bekannt. Der § 24 LuftVZO sagt alles!
Michael
§ 24d LuftVZO
Erteilung und Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses
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(2) Die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses beträgt ab dem Tag des Abschlusses der Untersuchung
1. für Klasse 1:
Zwölf Monate, jedoch längstens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, danach sechs Monate, bei Inhabern einer Lizenz zum Führen von Flugzeugen und Hubschraubern bereits nach Vollendung des 40. Lebensjahres sechs Monate, wenn diese gewerbsmäßig Transport von Fluggästen mit Luftfahrzeugen, die mit nur einem Piloten betrieben werden, durchführen;
2. für Klasse 2:
60 Monate bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, danach 24 Monate bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres und danach zwölf Monate.
Ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 schließt die Tauglichkeit der Klasse 2 mit der dieser zugeordneten Gültigkeitsdauer ein. Ist aufgrund des Befundes eine kürzere Gültigkeitsdauer für die betreffende Tauglichkeitsklasse erforderlich, ist dies in dem Tauglichkeitszeugnis zu vermerken.
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