LZ.de schrieb:
Trotz der Geldstrafe (plus Kosten des Verfahrens) kann der Mindener weiter fliegen. Der Grund: Im Gegensatz zur Privatpiloten-Lizenz müssen sich Bewerber für Ultralight-Lizenzen keiner Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.
Unglaublich. Das gibt ihm indirekt auch noch Bestätigung, dass es dann ja doch nicht so schlimm war. Weiter so!!!
Warum machen wir uns denn über Luftrecht, Tiefflug etc. Sorgen?
Scheint doch sowieso alles egal. Wenn ich das hier schon lese:
LZ.de schrieb:
"Ich habe dem Piloten über Funk mitgeteilt, dass ich ihn nicht mehr rauslassen kann, da es nach Sonnenuntergang sei und er keine Beleuchtung habe. Die Antwort lautete: ,Ich starte trotzdem.‘"
Da bekomme ich Ausschlag. Oje, da versteht man, warum die Szene auf manchen Flugplätzen so verrufen ist.
Schade wirklich...
Steve