1.) Schon mal Bier und Chips holen gehen...
Folgende Frage hat uns heute (3 Piloten) beschäftigt (s.u.) Auf der Suche nach der korrekten Antwort, habe ich mich bereit erklärt, die Last des Themenverantwortlichen zu übernehmen - also:
2.) Zum Zeitpunkt t0 startet ein UL mit 500 kg Gesamtgewicht in Irgendwo - es ist zu diesem Zeitpunkt also überladen und dürfte eigentlich gar nicht starten - der Pilot hat aber vergessen das Gesamtgewicht korrekt zu ermitteln und...schon ist er in der Luft.
3.) Zum Zeitpunkt t+1 wurde soviel Sprit verflogen, dass das Gewicht wieder unter 472,5 fällt.
4.) Zum Zeitpunkt t+2 sind nun verschiedene Szenarien denkbar (Landung und Prüfung des Gesamtgewichtes durch die UL-Pilotenpolizei, Notlandung/Außenlandung mit Sach- und oder Personenschaden usw.)
Die entscheidende Frage: Ist das UL zum Zeitpunkt t+1 wieder legal unterwegs oder war das Abfluggewicht zum Zeitpunkt t0 entscheidend für diese Beurteilung (legal/nicht legal).
VG GX
;-)
Ich denke das Gewicht zum Zeitpunkt der Prüfung ist gültig! Wer will Dir denn das Abfluggewicht nachweisen?
Wie ist es denn wenn du mit dem Auto in der 80er Zone mit 100 km/h geblitzt wirst, dann ist es doch egal wenn du vorher sogar schon mal 130 km/h schnell warst.
Wenn Du mit Restalkohol losfährst, unterwegs fällt der Pegel unter das Limit, legal oder nicht?
Meine Mutter sagte immer: Wer viel fragt kriegt viel Antwort.
Das gilt auch für die Zahnzieh-Geschichte.
Rüdiger
Carlson schrieb:
Die Behörde stuft das als "Illegal" ein. Ich kenne zwei "Pechvögel" denen das 500Euro gekostet hat. Hätte man aber durch etwas geschickteres "Taktieren" umgehen können....
schnuffel schrieb:Macht einfach eine Flugvorbereitung wo das W/B passt; wo das Gewicht stimmig ist und erzählt nicht einfach alles. Mehr brauchts doch nicht und alle sind "Glücklich".Carlson schrieb:
Die Behörde stuft das als "Illegal" ein. Ich kenne zwei "Pechvögel" denen das 500Euro gekostet hat. Hätte man aber durch etwas geschickteres "Taktieren" umgehen können....
Hi Carlson,
bitte ausführlicher für den Fall der Fälle....
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