Französische Zulassung - Wie?

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  • co schrieb:
    truxxon schrieb:
    Wenn ihr dann doch mal jemand trefft, der es für sich hinkriegt, zeigt es doch, dass es ganz viele phantasievolle Bürger gibt,...

    ... und über das "Wie" des "Hinkriegens" spricht man unter leibhaftigen Piloten und nicht in öffentlichen Foren.
    Sooooo isses!
  • Ihr macht's mal wieder unnötig schwierig!


    Wenn z.B. ein deutscher Pilot in Tschechien ein tschechisches UL fliegen darf, weil er eine tschechische Lizenz hat oder möglicherweise der tschechische Staat seinen deutschen SPL anerkennt und die Bundesrepublik tschechische UL einfliegen lässt, dann darf eben dieser Pilot das tschechische UL in die und in der Bundesrepublik fliegen.


    Besitzen darf er es vielleicht, Halter sein mit größter Wahrscheinlichkeit nicht. Und wie lange das UL sich ohne Unterbrechung in der Bundesrepublik aufhalten darf, wäre eine weitere Frage. Viel mehr ist da nicht!


    Michael


    Natürlich ist das u.U. für jeden EU-Staat anders, weil die Reise-ULs eben (noch!) national geregelt sind.


    PS: Ich kenne den Ausdruck "der Leibhaftige". Haben "leibhaftige" Piloten damit etwas zu tun?

  • truxxon schrieb:
    co schrieb:
    truxxon schrieb:
    Wenn ihr dann doch mal jemand trefft, der es für sich hinkriegt, zeigt es doch, dass es ganz viele phantasievolle Bürger gibt,...

    ... und über das "Wie" des "Hinkriegens" spricht man unter leibhaftigen Piloten und nicht in öffentlichen Foren.
    Sooooo isses!
    Naja, mit den "Leibhaftigen" mit denen ich gesprochen habe, war das sone Sache: Sie waren immer ziemlich kurz ab oder waren irgendwie auf dem "Holzweg" was ihre Fliegerei mit der F- Zulassung betraf.  Ich denke, das viele Piloten gar nicht wissen, ob sie was dürfen oder nicht. Da wurden immer nur Namen zitiert, die das auch so machen und die gesagt haben, das ginge so. Mehr kam dann aber nicht! Ich hab nix dagegen, sollen sie so halt weiter fliegen, nur ist es für mich so nicht machbar. Solange das aber nicht vernünftig geklärt ist, fliegen unsere Schätzchen halt mit einem D-MIKE weiter:-(
  • @flyingdentist
    Ich bin ganz im Gegensatz zu dir der gleichen Meinung wie truxxon: 
    Keiner macht es hier kompliziert, die Sache ist ganz einfach, wie von verschiedenen Seiten kommentiert.Nur du wirbelst Flugzeuge, UL, N-registrierte, EU, Staatsbürger, SPL... durcheinander. 

    Und @carlson, ich bin der gleichen Meinung wie du: Die auch mir bekannten "Löser" aller fliegerischen Probleme kommen häufig mit eigentümlichen Vorschlägen. Wenn sie denn dann funktionieren und dabei etwas "ab von der Linie" sind, dann sollte man das unter den "Leibhaftigen" besprechen. 
    In einem öffentlichen Forum sollte man erkennen, so denke ich, was zugelassen ist. Was man anschließend daraus macht, das ist eine ganz andere Geschichte. Wie im Strassenverkehr, wo jeder weiß, was er tun darf und täglich verstossen Millionen gegen diese Regeln.
  • BlueSky9 schrieb:
    Fakt:

    ULs sind national geregelt - ende, aus.

    Die Regeln in D sagen:  D Erstwohnsitz = D Zulassung

    Da muss ich jetzt auch mal eine Frage stellen. Ich bin Deutscher, habe den deutschen SPL-UL, fliege zur Zeit nur in DE und habe nur einen Wohnsitz und zwar in Frankreich.


    Heisst das, wenn ich mir jetzt in DE einen Flieger kaufe, den auch in EDTG oder EDTF stehen haben möchte, trotzdem keine deutsche Zulassung bekomme? Kann ja wohl nicht sein, oder?


    Gruss, Steve

  • co schrieb:
    Nur du wirbelst Flugzeuge, UL, N-registrierte, EU, Staatsbürger, SPL... durcheinander. 


    Da brauch' ich gar nichts durcheinanderzuwirbeln, weil in der Bundesrepublik in dieser Beziehung alles denselben Gesetzen unterliegt!


    OsramBulb schrieb:
    Heisst das, wenn ich mir jetzt in DE einen Flieger kaufe, den auch in EDTG oder EDTF stehen haben möchte, trotzdem keine deutsche Zulassung bekomme? Kann ja wohl nicht sein, oder?


    Gegenfrage: Was für ein Kennzeichen hat denn Dein Auto (was auch den Papieren nach Dir gehört)?


     


    Michael

  • Naja, das Auto hat schon ein französisches Kennzeichen. Aber eine Zulassung für ein Flugzeug, was eventuell nie in Frankreich geflogen wird...


    Im Eigentumswechsels Antrag finde ich aber Folgendes:
    Mir ist bekannt, dass nach § 3 Abs.1 LuftVG grundsätzlich nur Luftsportgeräte in das Luftsportgeräteverzeichnis
    eingetragen werden, die ausschließlich im Eigentum deutscher Staatsangehöriger stehen.1)
    Ich erkläre hiermit, dass ich deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Reichs-und Staatsangehörigkeitengesetzes
    bin und somit die im § 3 Abs.1 LuftVG vorgeschriebene Voraussetzung erfülle. Sollte das Luftsportgeräte-
    Büro von der im § 8 Abs.1 Nr.2 LuftVZO vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, zu dieser Erklärung einen
    Staatsangehörigkeitsnachweis nachzufordern, werde ich unverzüglich einen Staatsangehörigkeitsausweis, einen
    Heimatschein oder eine Einbürgerungsurkunde als Nachweis nachreichen.


    Da ich sowieso nur die deutsche Staatsangehörigkeit habe, sind doch alle Voraussetzungen erfüllt.


    So verstehe ich das zumindest.


    Gruss, Steve

  • OK, hab gerade beim DAeC angerufen. Hat mich doch interessiert. Ist also kein Problem innerhalb der EU. Das UL ist und bleibt in DE registriert und zugelassen. Ganz egal wo man wohnt (EU vorausgesetzt).


    Puuhh...


    Gruss, Steve

  • FlyingDentist schrieb

    Da brauch' ich gar nichts durcheinanderzuwirbeln, weil in der Bundesrepublik in dieser Beziehung denselben alles Gesetzen unterliegt!

    Gegenfrage: Was für ein Kennzeichen hat denn Dein Auto (was auch den Papieren nach Dir gehört)?

    Michael

    1. In Deutschland (wie in den anderen EU Ländern auch) IST es ein Unterschied, ob ich über Flugzeuge rede oder Luftsportgeräte. Am ehesten erschließt sich vielleicht der Unterschied über die Einfluggenehmigung. Sieh dir mal an, auf welcher gesetzlichen Grundlage wir N-Reg in D betreiben dürfen. Das ist eine völlig andere Gesetzes-Ebene und hat nicht mal was mit Deutschland zu tun!

    2. Wenn du tatsächlich glaubst, der Betrieb eines I-Reg Ferraris als z.B. Deutscher in München sei ... legal, nehme ich das einfach mal zur Kenntnis. Erstaunt bin ich erst über deine Ansicht, ein Auto hätte administrativ Ähnlichkeiten mit einem Luftsportgerät oder gar einem Flugzeug. Das kann man nicht diskutieren. Ich jedenfalls habe zu der Aufklärungsleistung keine Lust.

    Aber wahrscheinlich sind das alles einfach nur Ausläufer der Meinungsfreiheit und das wäre ja auch ganz gut so.
  • Das haben die Franzosen geantwortet:

    Zur Frage, ob ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ein UL in Frankreich zulassen kann:
    Nos Réf : S11/6092/sb  
    Bonjour, 
    Si cet ULM est basé en France il n’y a pas de problème, même si vous résidez en Allemagne.Pour plus de renseignement concernant les assurances vous pouvez prendre directement contact avec Air Courtage au 0800 777 107 ou sur leur site www.air-assurances.com 
    Cordialement, Stéphanie BOUCHARDYSecrétariat FFPLUM96 bis rue Marc Sangnier94700 MAISONS-ALFORTTel : 01.49.81.74.43ffplum@ffplum.comwww.ffplum.com


    und das zum Thema französische Lizenz für Leute mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs 
    Nos réf. : S11/06063/nf

    Bonjour Monsieur,

     Vous n’avez pas besoin de résider en France pour passer votre brevet de pilote ULM. Par contre, vous ne pouvez pas piloter un ULM identifié en France avec un brevet d’un autre pays. Il n’existe pas d’équivalence. Si vous pilotez un ULM Français, vous devez donc passer votre licence française.

    Bien sincères salutations.

    Nicole FOCAS
    Secrétariat Fédéral

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