Ihr macht's mal wieder unnötig schwierig!
Wenn z.B. ein deutscher Pilot in Tschechien ein tschechisches UL fliegen darf, weil er eine tschechische Lizenz hat oder möglicherweise der tschechische Staat seinen deutschen SPL anerkennt und die Bundesrepublik tschechische UL einfliegen lässt, dann darf eben dieser Pilot das tschechische UL in die und in der Bundesrepublik fliegen.
Besitzen darf er es vielleicht, Halter sein mit größter Wahrscheinlichkeit nicht. Und wie lange das UL sich ohne Unterbrechung in der Bundesrepublik aufhalten darf, wäre eine weitere Frage. Viel mehr ist da nicht!
Michael
Natürlich ist das u.U. für jeden EU-Staat anders, weil die Reise-ULs eben (noch!) national geregelt sind.
PS: Ich kenne den Ausdruck "der Leibhaftige". Haben "leibhaftige" Piloten damit etwas zu tun?
truxxon schrieb:Naja, mit den "Leibhaftigen" mit denen ich gesprochen habe, war das sone Sache: Sie waren immer ziemlich kurz ab oder waren irgendwie auf dem "Holzweg" was ihre Fliegerei mit der F- Zulassung betraf. Ich denke, das viele Piloten gar nicht wissen, ob sie was dürfen oder nicht. Da wurden immer nur Namen zitiert, die das auch so machen und die gesagt haben, das ginge so. Mehr kam dann aber nicht! Ich hab nix dagegen, sollen sie so halt weiter fliegen, nur ist es für mich so nicht machbar. Solange das aber nicht vernünftig geklärt ist, fliegen unsere Schätzchen halt mit einem D-MIKE weiter:-(co schrieb:Sooooo isses!truxxon schrieb:... und über das "Wie" des "Hinkriegens" spricht man unter leibhaftigen Piloten und nicht in öffentlichen Foren.
Wenn ihr dann doch mal jemand trefft, der es für sich hinkriegt, zeigt es doch, dass es ganz viele phantasievolle Bürger gibt,...
BlueSky9 schrieb:
Fakt:
ULs sind national geregelt - ende, aus.
Die Regeln in D sagen: D Erstwohnsitz = D Zulassung
Da muss ich jetzt auch mal eine Frage stellen. Ich bin Deutscher, habe den deutschen SPL-UL, fliege zur Zeit nur in DE und habe nur einen Wohnsitz und zwar in Frankreich.
Heisst das, wenn ich mir jetzt in DE einen Flieger kaufe, den auch in EDTG oder EDTF stehen haben möchte, trotzdem keine deutsche Zulassung bekomme? Kann ja wohl nicht sein, oder?
Gruss, Steve
co schrieb:
Nur du wirbelst Flugzeuge, UL, N-registrierte, EU, Staatsbürger, SPL... durcheinander.
Da brauch' ich gar nichts durcheinanderzuwirbeln, weil in der Bundesrepublik in dieser Beziehung alles denselben Gesetzen unterliegt!
OsramBulb schrieb:
Heisst das, wenn ich mir jetzt in DE einen Flieger kaufe, den auch in EDTG oder EDTF stehen haben möchte, trotzdem keine deutsche Zulassung bekomme? Kann ja wohl nicht sein, oder?
Gegenfrage: Was für ein Kennzeichen hat denn Dein Auto (was auch den Papieren nach Dir gehört)?
Michael
Naja, das Auto hat schon ein französisches Kennzeichen. Aber eine Zulassung für ein Flugzeug, was eventuell nie in Frankreich geflogen wird...
Im Eigentumswechsels Antrag finde ich aber Folgendes:
Mir ist bekannt, dass nach § 3 Abs.1 LuftVG grundsätzlich nur Luftsportgeräte in das Luftsportgeräteverzeichnis
eingetragen werden, die ausschließlich im Eigentum deutscher Staatsangehöriger stehen.1)
Ich erkläre hiermit, dass ich deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Reichs-und Staatsangehörigkeitengesetzes
bin und somit die im § 3 Abs.1 LuftVG vorgeschriebene Voraussetzung erfülle. Sollte das Luftsportgeräte-
Büro von der im § 8 Abs.1 Nr.2 LuftVZO vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, zu dieser Erklärung einen
Staatsangehörigkeitsnachweis nachzufordern, werde ich unverzüglich einen Staatsangehörigkeitsausweis, einen
Heimatschein oder eine Einbürgerungsurkunde als Nachweis nachreichen.
Da ich sowieso nur die deutsche Staatsangehörigkeit habe, sind doch alle Voraussetzungen erfüllt.
So verstehe ich das zumindest.
Gruss, Steve
OK, hab gerade beim DAeC angerufen. Hat mich doch interessiert. Ist also kein Problem innerhalb der EU. Das UL ist und bleibt in DE registriert und zugelassen. Ganz egal wo man wohnt (EU vorausgesetzt).
Puuhh...
Gruss, Steve
FlyingDentist schrieb1. In Deutschland (wie in den anderen EU Ländern auch) IST es ein Unterschied, ob ich über Flugzeuge rede oder Luftsportgeräte. Am ehesten erschließt sich vielleicht der Unterschied über die Einfluggenehmigung. Sieh dir mal an, auf welcher gesetzlichen Grundlage wir N-Reg in D betreiben dürfen. Das ist eine völlig andere Gesetzes-Ebene und hat nicht mal was mit Deutschland zu tun!Da brauch' ich gar nichts durcheinanderzuwirbeln, weil in der Bundesrepublik in dieser Beziehung denselben alles Gesetzen unterliegt!
Gegenfrage: Was für ein Kennzeichen hat denn Dein Auto (was auch den Papieren nach Dir gehört)?Michael
Bonjour Monsieur,
Vous n’avez pas besoin de résider en France pour passer votre brevet de pilote ULM. Par contre, vous ne pouvez pas piloter un ULM identifié en France avec un brevet d’un autre pays. Il n’existe pas d’équivalence. Si vous pilotez un ULM Français, vous devez donc passer votre licence française.
Bien sincères salutations.
Nicole FOCAS
Secrétariat Fédéral