BlueSky9 schrieb:So verstehe ich das auch, plus deutschen Schein.
Fakt:
ULs sind national geregelt - ende, aus.
Die Regeln in D sagen: D Erstwohnsitz = D Zulassung
Eigentlich ganz einfach, oder?!?
BlueSky9 schrieb:
Fakt:
ULs sind national geregelt - ende, aus.
Die Regeln in D sagen: D Erstwohnsitz = D Zulassug
Das gilt nicht nur für ULs sondern für Luftfahrzeuge allgemein, also z.B. auch für Echo-Flieger.
In der Bundesrepublik fliegen aber relativ viele N-registrierte Flieger, die defacto deutschen Piloten gehören. Das bedeutete, es muss einen Weg geben, ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug als deutscher Staatsbürger legal in der Bundesrepublik zu fliegen.
Und genauso lässt sich ein französisches UL in der Bundesrepublik legal fliegen!
Wie's im einzelnen funktioniert und was zu beachten ist, kann man an vielen Stelle im Internet nachlesen.
Michael
FlyingDentist schrieb an dieser Stelle:
Es ist eigentlich ganz einfach und fast genau wie im Kfz-Bereich:Giorgio Mafioso kommt mit seinem ital. zugelassen Ferrari Testa Rossa nach Germania um den deutschen Zweig seiner Familie zu besuchen. Fridolin(o), der Sohn seiner Schwester ist deutscher Staatsbürger und hat einen deutschen Führerschein.
Darf er den Ferrari seines Zio Giorgio über die mautfreie deutsche Autobahn jagen?
Giorgio ist so sehr angetan von sua nepote Fridolino, hat er doch selbst zuhause nur Töchter, dass er ihm seinen Ferrari schenkt und mit dem angeforderten Privatjet zurück nach Sizilien fliegt.
Darf Fridolin mit dem Ferrari, der jetzt ja ihm gehört, weiter mit ital. Zulassung und ital. Versicherung in Deutschland rumbrettern?
Fridolins Freunde glauben natürlich nicht, dass der Ferrari jetzt ihm gehört - ein deutsches Kennzeichen muss also her.
Kann Fridolin den Ferrari mit dem Besitznachweis und den entsprechenden ital. Fahrzeugpapieren in der Bundesrepublik zulassen?
Wer diese Fragen beantworten kann, weiß im Prinzip, wie man ein ausländisches UL in Deutschland betreiben kann, bzw. wie man es in Deutschland zugelassen bekommt.
Michael
PS: Dass der Teufel im Detail steckt, sollte jedem dabei klar sein und außerdem hat man es mit den fähigsten Bürokraten dieser Galaxis zu tun, den deutschen Beamten!
FlyingDentist schrieb:Der erste Satz von BlueSky9 gilt eben genau nicht für Echo-Flieger. Und daher ist der Schluß vom amerikanischen Flugzeug auf das französische UL leider nicht wirklich logisch. So schön Deine Ferrari-Geschichte auch ist.BlueSky9 schrieb:
Fakt:
ULs sind national geregelt - ende, aus.
Die Regeln in D sagen: D Erstwohnsitz = D ZulassugDas gilt nicht nur für ULs sondern für Luftfahrzeuge allgemein, also z.B. auch für Echo-Flieger.
In der Bundesrepublik fliegen aber relativ viele N-registrierte
Flieger, die defacto deutschen Piloten gehören. Das bedeutete, es muss
einen Weg geben, ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug als
deutscher Staatsbürger legal in der Bundesrepublik zu fliegen.
Und genauso lässt sich ein französisches UL in der Bundesrepublik legal fliegen!
FlyingDentist schrieb:?????? Mein fester Wohnsitz ist seit über 10 Jahren nicht in Deutschland. Seit 9 Jahren ist mein D-EXXX in der deutschen Luftfahrtrolle offiziell mit dem Wohnsitz im EU-Ausland registriert. Die Zulassungen der Bundesnetzagentur sind auf den EU-Ausland-Wohnsitz ausgestellt. Die Versicherung eines deutschen Unternehmens ist ausgestellt auf den EU-Ausland-Wohnsitz. Meine Lizenz wird in Deutschland betreut. Die Behörden im EU-Wohnsitzland sind damit einverstanden. Das Verfahren gilt für alles, was sich "Flugzeug" nennt und in Europa abspielt.BlueSky9 schrieb:
Fakt:
ULs sind national geregelt - ende, aus.
Die Regeln in D sagen: D Erstwohnsitz = D ZulassugDas gilt nicht nur für ULs sondern für Luftfahrzeuge allgemein, also z.B. auch für Echo-Flieger.
In der Bundesrepublik fliegen aber relativ viele N-registrierte Flieger, die defacto deutschen Piloten gehören. Das bedeutete, es muss einen Weg geben, ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug als deutscher Staatsbürger legal in der Bundesrepublik zu fliegen.
Und genauso lässt sich ein französisches UL in der Bundesrepublik legal fliegen!Wie's im einzelnen funktioniert und was zu beachten ist, kann man an vielen Stelle im Internet nachlesen.
Michael
Es gibt nur zwei Kardinalbedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug, welcher Bauart auch immer, legal als deutscher Staatsbürger in der Bundesrepublik fliegen zu dürfen.
1. Man benötigt eine im Heimatland des Luftfahrzeugs anerkannte Lizenz, damit man das betreffende Luftfahrzeug (in dessen Heimatland) überhaupt fliegen darf.
2. Das betreffende Luftfahrzeug muss in die Bundesrepublik einfliegen dürfen.
Der Rest ist juristischer Kleinkram.
Michael
PS: Ob man z.B. eine franz. Lizenz benötigt um ein franz. UL in Frankreich fliegen zu dürfen, oder ob ein deutscher SPL anerkannt wird, kann uns Stephan bestimmt leicht beantworten.
FlyingDentist schrieb:Du hast schon besser argumentiert. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes als "juristischen Kleinkram" abzutun....Es gibt nur zwei Kardinalbedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug, welcher Bauart auch immer, legal als deutscher Staatbürger in der Bundesrepublik fliegen zu dürfen.
1. Man benötigt eine im Heimatland des Luftfahrzeugs anerkannte Lizenz, damit man das betreffende Luftfahrzeug (in dessen Heimatland) überhaupt fliegen darf.
2. Das betreffende Luftfahrzeug muss in die Bundesrepublik einfliegen dürfen.
Der Rest ist juristischer Kleinkram.
Michael
PS: Ob man z.B. eine franz. Lizenz benötigt um ein franz. UL in Frankreich fliegen zu dürfen, oder ob ein deutscher SPL anerkannt wird, kann uns Stephan bestimmt leicht beantworten.
FlyingDentist schrieb:Ob man eine spanische Lizenz Lizenz benötigt um ein span. UL in Spanien fliegen zu dürfen, oder ob ein deutscher SPL anerkannt wird, das wurde, so glaube ich, hier im Forum schon beantwortet. Können dir aber auch alle beantworten, die es schon mal versucht haben:PS: Ob man z.B. eine franz. Lizenz benötigt um ein franz. UL in Frankreich fliegen zu dürfen, oder ob ein deutscher SPL anerkannt wird, kann uns Stephan bestimmt leicht beantworten.
FlyingDentist schrieb:?!? Michael, du erstaunst mich. In dem leinkram liegt in henau diesem Fall die Würze. Da eben ULs keine Flugzeuge sind, nichts mit ICAO, JAA, JAR und EASA zu tun haben, darf bitte auch getrost der ganze juristische Kleinkram zu dem Thema im Meer versinken. Es ist schlicht eine andere Suppe. Fremde Flugzeuge fliegen auf Basis einer Gastflugregellung und die gilt eben nicht ... Wohnsitz ... das ganze Lametta. Also nichts mit vertraglich verordneter Anerkennung oder "granted rights". Das sollte doch nun wirklich nach 10 Jahren aktiver Foren-Hansellei jedem klar sein, oder? Daran wird auch ein Rudolf Fiedler nichts ändern.Es gibt nur zwei Kardinalbedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug, welcher Bauart auch immer, legal als deutscher Staatbürger in der Bundesrepublik fliegen zu dürfen.
1. Man benötigt eine im Heimatland des Luftfahrzeugs anerkannte Lizenz, damit man das betreffende Luftfahrzeug überhaupt fliegen darf.
2. Das betreffende Luftfahrzeug muss in die Bundesrepublik einfliegen dürfen.
Der Rest ist juristischer Kleinkram.
Michael
truxxon schrieb:... und über das "Wie" des "Hinkriegens" spricht man unter leibhaftigen Piloten und nicht in öffentlichen Foren.
Wenn ihr dann doch mal jemand trefft, der es für sich hinkriegt, zeigt es doch, dass es ganz viele phantasievolle Bürger gibt,...