MCRider schrieb:Genau so rechnet auch der DAEC und der DULV. Wobei die etwas optimistischer rechnen, aber über 297kg Leergewicht bekommt man kein neues UL zugelassen. War zumindest bei der Skylark so.smt schrieb:
wo steht denn eigentlich geschrieben, daß die Leermasse bei UL′s nur 297,5 kg sein darf?
In den "Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge" von 2003:
LTF-UL 25 Massegrenzen - Höchstmasse
Die Höchstmasse muss so festgelegt werden, dass sie
[...]
2. nicht kleiner ist als die Masse, die sich aus der Leermasse inkl. der geforderten Mindestausrüstung des Flugzeugs zuzüglich einer Insassenmasse von mindestens 100 kg für ein einsitziges Flugzeug oder einer Insassenmasse von mindestens 170 kg für ein doppelsitziges Flugzeug zuzüglich eines Kraftstoffvorrates für eine halbe Stunde Reiseflug bei max. Dauerleistung des Triebwerks, ergibt.
Da die Höchstmasse ja bekanntlich maximal 472,5 kg betragen darf (LTF-UL 1) darf die Leermasse maximal 472,5 - 180 kg (170 kg plus ca. 13 Liter = 10 kg Sprit) betragen.
So kompliziert können das nur Bürokraten sagen - ist aber trotzdem eindeutig. In den älteren Fassungen der LTF-UL stand das wohl nicht so drin - die habe ich aber nicht zur Hand.
Beim "Absturzblog" frage ich mich allerdings auch, was der Autor eigentlich will...
Gruß
MCRider
... dann dürfte ein älterers UL, BJ. so um die 1993 mit 400 Kg MTOW, leer höchtens 220 Kg. wiegen? Wenn es mehr wiegen würde, würde es bei der Jahresnachprüfung mit anstehender Wägung durchfallen. Oder?
triple-delta schrieb:
MCRider schrieb:Genau so rechnet auch der DAEC und der DULV. Wobei die etwas optimistischer rechnen, aber über 297kg Leergewicht bekommt man kein neues UL zugelassen. War zumindest bei der Skylark so.smt schrieb:
wo steht denn eigentlich geschrieben, daß die Leermasse bei UL′s nur 297,5 kg sein darf?
In den "Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge" von 2003:
LTF-UL 25 Massegrenzen - Höchstmasse
Die Höchstmasse muss so festgelegt werden, dass sie
[...]
2. nicht kleiner ist als die Masse, die sich aus der Leermasse inkl. der geforderten Mindestausrüstung des Flugzeugs zuzüglich einer Insassenmasse von mindestens 100 kg für ein einsitziges Flugzeug oder einer Insassenmasse von mindestens 170 kg für ein doppelsitziges Flugzeug zuzüglich eines Kraftstoffvorrates für eine halbe Stunde Reiseflug bei max. Dauerleistung des Triebwerks, ergibt.
Da die Höchstmasse ja bekanntlich maximal 472,5 kg betragen darf (LTF-UL 1) darf die Leermasse maximal 472,5 - 180 kg (170 kg plus ca. 13 Liter = 10 kg Sprit) betragen.
So kompliziert können das nur Bürokraten sagen - ist aber trotzdem eindeutig. In den älteren Fassungen der LTF-UL stand das wohl nicht so drin - die habe ich aber nicht zur Hand.
Beim "Absturzblog" frage ich mich allerdings auch, was der Autor eigentlich will...
Gruß
MCRider
bb
hei
RGR schrieb: "..... Es gibt nach LTF UL 2003 nur die Definition für ein max. Abfluggewicht, das es einzuhalten gilt.Hallo RGR
Wenn das nicht so währe könnte nicht in einigen Kennblättern eine Leermasse über 300kG stehen!
RGR schrieb: Um es mal auf den Punkt zu bringen:Richtig. Und wie auch immer Du rechnest wenn Du die LTF-UL2003 tatsächlich einhältst: Auf mehr als 297,5 kg maximal mögliches zulässiges Leergewicht (+/- vielleicht 1 kg) kannst/wirst Du bei einem Doppelsitzer nicht kommen können.
Am Ende ist es Wurst, wie hoch das Leergewicht ist, wenn die Auslegungskriterien gem. LTF-UL2003 eingehalten wurden.
Aktuell sind 27 Besucher online, davon 1 Mitglied und 26 Gäste.