hallo fliegerinnen und flieger,
heute hab ich mich mal wieder gewundert was das internet alles so hervor bringt...
http://absturzblog.de/category/ultraleichtflugzeug/
die web-site scheint nicht sehr zugeneigt der ul-szene gegenüber - m. E. sollten wir aus forums-interesse
(ausser eventuellen sachlichen hinweisen z.b. warum dieser blog besteht) eine diskussion vermeiden.
Moin,
Domaininhaber: M***** K****
Adresse: Mar******. 5*
PLZ: 48***
Ort: Mü****
Land: DE
Medienanwalt
http://www.kanzleikompa.de/
Wahrscheinlich will er mit unnützen Klagen etwas Geld verdienen. Scheint ein etwas Aufmerksamkeitssüchtiges Kerlchen mit Flugangst zu sein, wenn man ihn mal ergoggelt....So kleine Krakeeler am besten garnicht beachten. Er nutzt nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Damit können wir alle leben :-)
Achim
[ADMIN EDIT: Bitte Namen und Anschrift weglassen. Das kann jeder selbst nachschauen (denic.de)]
Hi Leute,
ihr werdet lachen, das habe ich ihm tatsächlich schon mal angeboten! Ich bot ihm an, dass er sich dann mal einen realistischen Eindruck von der UL-Fliegerei verschaffen kann. Wie ihr euch denken könnt, hat er dankend abgelehnt. (..ich hätt`s gemacht :- ) Ich hatte hier schon mal einen Beitrag bzgl. Absturzblog.de eigestellt, der wurde hier aber ohne Kommentar seitens des WebMasters wieder entfernt?! Warum auch immer……
In seinem haarsträubenden Bericht zum tragischen Absturz der WT01 erwähnte er, dass es ein höchstzulässiges Leergewicht für ULs gibt. Kennt sich da jemand genauer mit aus?
Scoobydoo schrieb:
Achim, dann ruf ihn doch mal an und vereinbaren einen Rundflug mit ihm über seine Stadt Münster. Das wird ihn begeistern und er wird eventuell auch noch den UL Schein machen :-)
smt schrieb:
wo steht denn eigentlich geschrieben, daß die Leermasse bei UL′s nur 297,5 kg sein darf?
MCRider schrieb:@MCRidersmt schrieb:
wo steht denn eigentlich geschrieben, daß die Leermasse bei UL′s nur 297,5 kg sein darf?
In den "Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge" von 2003:
LTF-UL 25 Massegrenzen - Höchstmasse
Die Höchstmasse muss so festgelegt werden, dass sie
[...]
2. nicht kleiner ist als die Masse, die sich aus der Leermasse inkl. der geforderten Mindestausrüstung des Flugzeugs zuzüglich einer Insassenmasse von mindestens 100 kg für ein einsitziges Flugzeug oder einer Insassenmasse von mindestens 170 kg für ein doppelsitziges Flugzeug zuzüglich eines Kraftstoffvorrates für eine halbe Stunde Reiseflug bei max. Dauerleistung des Triebwerks, ergibt.
Da die Höchstmasse ja bekanntlich maximal 472,5 kg betragen darf (LTF-UL 1) darf die Leermasse maximal 472,5 - 180 kg (170 kg plus ca. 13 Liter = 10 kg Sprit) betragen.
So kompliziert können das nur Bürokraten sagen - ist aber trotzdem eindeutig. In den älteren Fassungen der LTF-UL stand das wohl nicht so drin - die habe ich aber nicht zur Hand.
Beim "Absturzblog" frage ich mich allerdings auch, was der Autor eigentlich will...
Gruß
MCRider
RGR schrieb:
So wie ich die LTF UL 2003 lese, steht nichts von einer max. Höchstmasse, oder von einer max. Bemessungshöchstmasse! Die legt der Hersteller fest und weist dafür im Rahmen der Richtlinie nach.
Es gibt nach LTF UL 2003 nur die Definition für ein max. Abfluggewicht, das es einzuhalten gilt.
Wenn das nicht so währe könnte nicht in einigen Kennblättern eine Leermasse über 300kG stehen!
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