Ja, guter Artikel.
PS: Gyrokopter für dir Polizei Brandenburg ist auf Eis gelegt.
Danke.
Rüdiger
Rüdiger schrieb:... habe gehört, dass die Polizei laut irgendeiner Verordnung nicht mit einem "Luftsportgerät" ihren Dienst verrichten darf...
Gyrokopter für dir Polizei Brandenburg ist auf Eis gelegt.
Ralle schrieb:Rüdiger schrieb:... habe gehört, dass die Polizei laut irgendeiner Verordnung nicht mit einem "Luftsportgerät" ihren Dienst verrichten darf...
Gyrokopter für dir Polizei Brandenburg ist auf Eis gelegt.
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Hoch auf dem gelben Wagen
sitz ich beim Ralle vorn.
Vorwärts die Rösser traben,
lustig schmettert das Horn.
Viele Grüße
Ralf
Nachtrag:
... es besteht eine rechtliche Hürde in der Luftfahrtbestimmung, wonach bewohntes Gebiet mit Ultraleichtflugzeugen und Tragschraubern grundsätzlich nicht im Tiefflug überflogen werden darf...
hier gefunden
HAllo Ralle,
danke für den Artikel. Stelle mir gerade zwei leicht untersetzte Polizeibeamte mit schußsicherer Weste und voller Bewaffnung vor wie sie mit Laserpistole vom Gyokopter aus jagt auf Geschwindigkeitssünder machen.
Bei 210 KG Zuladung müssen Sie den Vortrieb mit einer Kurbel erzeugen da Benzin nicht legal mitgeführt werden kann. UNd bei 30 Km/h Mindestgeschwindigkeit fallen sie dann bei der Kontrolle über Sündern in Spielstraßen wie Steine vom Himmel.
Die sollen bei ihren Polizeipferden und Motorrädern bleiben wenn Sie ein bisschen Hobby im Dienst machen wollen. :)
Grüße
Peter
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