Die zum Zeitpunkt des Unfalls ungültige Lizenz dürfte wohl das größte Problem für den Unglückspiloten darstellen. Fliegen ohne Lizenz ist leider ein Straftatbestand und ruft den Staatsanwalt auf den Plan. Eine Verurteilung in diesem Verfahren wird dann auch seine Wirkung auf die Klärung und Befriedigung der Haftungsfragen entfalten.
Aber auch dass die Maschine dem Kennblatt nicht entsprach und damit dejure keine Zulassung hatte ist ein nicht unerhebliches Problem. Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, ob der Pilot auch Halter der Maschine war.
Michael
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