Untersuchungsbericht Unfall Eurostar EV97 04/10

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • DAL4 schrieb:
    Andi Air: ..."Aber wir beide wissen doch: nähmen wir mal an, die beiden hätten nicht
    auf die Insel gewollt, sondern nur beabsichtigt, mal das Haus von oben
    anzugucken. Von EDLO nach Spenge brauchst du mit allem drum und dran ca.
    20 min, dann noch nen bisschen dort rumhampeln, und wieder zurück.
    Sagen wir, die haben mit 1,5h Flugzeit gerechnet und das nachgetankt, zu
    meinetwegen einem fast leeren Tank (10L noch drin) = 1,5*13, macht 30L
    bzw. 21 kg Treibstoff. Und schon sind wir bei 11% Überladung....

    Alles selbstverständlich reine Zahlenspielerei..."!


    Eben. Annahmen, Meinungen und Vermutungen. Nichts beweisbares, somit vor Gericht (darüber rede ich ja) alles  larifari.
    Bedeutet das, dass du der Meinung bist, ein Richter würde bei der Entscheidungsfindung eher zu deiner Vermutung neigen, und 0L getankten Treibstoff für einen über 60 Minuten geplanten Flug annehmen?
  • truxxon: ..."Hatte der Fall noch einen anderen Schauplatz, den wir nicht kennen?"...
    Ne. Ist die Erfahrung, die ich bei 2 Gerichtsverhandlungen gemacht habe, die mit Fliegerei und Flugzeugen überhaupt nichts zu tun haben. Alles kann bestritten werden und was nicht bewiesen ist, darf/sollte nicht zählen. Urteilt der Richter nach Verdacht und Gutdünken, gibt es eine Revision, Berufung usw. Am Schluß wirft einer das Handtuch.
    Das ist dann "Recht"

    Andi Air: ..."Bedeutet das, dass du der Meinung bist, ein Richter würde bei der
    Entscheidungsfindung eher zu deiner Vermutung neigen, und 0L getankten
    Treibstoff für einen über 60 Minuten geplanten Flug annehmen?..."

    Nerv nicht mit Deiner Diskussionsfreude bezügl. was ich denke, meine oder meinen müsste! Siehe oben.
  • DAL4 schrieb:

    Andi Air: ..."Bedeutet das, dass du der Meinung bist, ein Richter würde bei der
    Entscheidungsfindung eher zu deiner Vermutung neigen, und 0L getankten
    Treibstoff für einen über 60 Minuten geplanten Flug annehmen?..."

    Nerv nicht mit Deiner Diskussionsfreude bezügl. was ich denke, meine oder meinen müsste! Siehe oben.
    du erlebst Sachen vor Gericht...

    bezeüglich des Nervens bitte ich vielmals um Entschuldigung, wusste nicht, dass man in einem Diskussionsforum nicht diskutieren soll/darf.

    Aber deine Antwort ist Antwort genug!!!
  • Andi Air: "Aber deine Antwort ist Antwort genug!!!"

    Ach Andi, tut mir leid, dass Dir das nicht reicht.
    Aber dazu habe ich alles gesagt: Es geht (bei mir) um die Argumentation vor Gericht.
  • DAL4 schrieb:
    truxxon: ..."Hatte der Fall noch einen anderen Schauplatz, den wir nicht kennen?"...
    Ne. Ist die Erfahrung, die ich bei 2 Gerichtsverhandlungen gemacht habe, die mit Fliegerei und Flugzeugen überhaupt nichts zu tun haben. Alles kann bestritten werden und was nicht bewiesen ist, darf/sollte nicht zählen. Urteilt der Richter nach Verdacht und Gutdünken, gibt es eine Revision, Berufung usw. Am Schluß wirft einer das Handtuch.
    Das ist dann "Recht"

    O.k., mir kamen nur die 6% bekannt vor, aber da hängen eine Menge lose Fäden herum. Sprenge, Spenge, 6%, Anwalt, Eisenreich, BFU ... da war was, ich krieg das aber nicht mehr auf die Reihe. Auf der AERO wird immer viel gesabbelt und nicht alles ist reif für dauerhafte Speicherung.

    Danke
    Truxxon
  • DAL4 schrieb:

    Ne. Ist die Erfahrung, die ich bei 2 Gerichtsverhandlungen gemacht habe, die mit Fliegerei und Flugzeugen überhaupt nichts zu tun haben. Alles kann bestritten werden und was nicht bewiesen ist, darf/sollte nicht zählen. Urteilt der Richter nach Verdacht und Gutdünken, gibt es eine Revision, Berufung usw. Am Schluß wirft einer das Handtuch.
    Das ist dann "Recht"
    Hallo DAL4,

    Gerichtsverhandlungen, die nix mit der Fliegerei zu tun haben, sind aber halt nicht vergleichbar!

    Mach Dir vor Allem klar: Wir reden nicht von einem Strafverfahren, sondern um zivilrechtliche Ansprüche!
    Aufgrund der in der Luftfahrt klar definierten Umkehr der Beweislast, langt es, wenn der Geschädigte Ansprüche geltend macht. Ist er tatsächlich geschädigt, bist Du, oder wie in diesem Fall, die Erben, zum Schadensersatz verpflichtet. Und Anders als in den meisten deutschen Rechtskreisen musst Du nun Deine Unschuld beweisen bzw. dem Gericht klarmachen, dass Du alles mögliche getan hast, um den Unfall zu vermeiden. Dieser Nachweis wird Dir oder Deinen Erben allerdings nach DIESEM BFU-Bericht wohl schwerfallen. W&B ist halt nicht ordentlich durchgeführt worden.
    Wo der Schwerpunkt nun liegt, dürfte fast egal sein. Vor Gericht dient der BFU-Bericht übrigends durchaus als Gutachten.

    Grüsse
    Thomas
  • DAL4 schrieb:

    Ne. Ist die Erfahrung, die ich bei 2 Gerichtsverhandlungen gemacht habe, die mit Fliegerei und Flugzeugen überhaupt nichts zu tun haben. Alles kann bestritten werden und was nicht bewiesen ist, darf/sollte nicht zählen. Urteilt der Richter nach Verdacht und Gutdünken, gibt es eine Revision, Berufung usw. Am Schluß wirft einer das Handtuch.
    Das ist dann "Recht"
    Hallo DAL4,

    Gerichtsverhandlungen, die nix mit der Fliegerei zu tun haben, sind aber halt nicht vergleichbar!

    Mach Dir vor Allem klar: Wir reden nicht von einem Strafverfahren, sondern um zivilrechtliche Ansprüche!
    Aufgrund der in der Luftfahrt klar definierten Umkehr der Beweislast, langt es, wenn der Geschädigte Ansprüche geltend macht. Ist er tatsächlich geschädigt, bist Du, oder wie in diesem Fall, die Erben, zum Schadensersatz verpflichtet. Und Anders als in den meisten deutschen Rechtskreisen musst Du nun Deine Unschuld beweisen bzw. dem Gericht klarmachen, dass Du alles mögliche getan hast, um den Unfall zu vermeiden. Dieser Nachweis wird Dir oder Deinen Erben allerdings nach DIESEM BFU-Bericht wohl schwerfallen. W&B ist halt nicht ordentlich durchgeführt worden.
    Wo der Schwerpunkt nun liegt, dürfte fast egal sein. Vor Gericht dient der BFU-Bericht übrigends durchaus als Gutachten.

    Grüsse
    Thomas
    • GTi: "Gerichtsverhandlungen, die nix mit der Fliegerei zu tun haben, sind aber halt nicht vergleichbar!"
    So, so...

    • "Mach Dir vor Allem klar: Wir reden nicht von einem Strafverfahren, sondern um zivilrechtliche Ansprüche!"
    Ah !

    • "Aufgrund
      der in der Luftfahrt klar definierten Umkehr der Beweislast, langt es,
      wenn der Geschädigte Ansprüche geltend macht. Ist er tatsächlich
      geschädigt, bist Du, oder wie in diesem Fall, die Erben, zum
      Schadensersatz verpflichtet."
    Richtig

    • "Und Anders als in den meisten deutschen
      Rechtskreisen musst Du nun Deine Unschuld beweisen bzw. dem Gericht
      klarmachen, dass Du alles mögliche getan hast, um den Unfall zu
      vermeiden. Dieser Nachweis wird Dir oder Deinen Erben allerdings nach
      DIESEM BFU-Bericht wohl schwerfallen. W&B ist halt nicht ordentlich
      durchgeführt worden.Wo der Schwerpunkt nun liegt, dürfte fast egal sein. Vor Gericht dient der BFU-Bericht übrigends durchaus als Gutachten."

    Das sind aber 2 verschiedene Dinge:
    1. Der zu leistende Schadenersatz und
    2. die Möglichkeit der Versicherung, Dich in Regress nehmen zu können.

    Das kann sie nur, wenn in einem Strafverfahren Deine Schuld erklärt wurde. Und ob das in einem folgendem Zivilprozess genauso gesehen wird, muss sich erst noch rausstellen.

    Nicht umsonst erzählt Dir jeder Anwalt, wenn Du ihn um die Aussichten einer Gerichtsverhandlung fragst: " Auf hoher See und im Gericht, sind alle in Gottes Hand".

    Nun ist das aber nur meine unmaßgebliche Meinung, ich denke, da wird FD schon mehr zu sagen können?
  • DAL4 schrieb:

    Ne. Ist die Erfahrung, die ich bei 2 Gerichtsverhandlungen gemacht habe, die mit Fliegerei und Flugzeugen überhaupt nichts zu tun haben. Alles kann bestritten werden und was nicht bewiesen ist, darf/sollte nicht zählen. Urteilt der Richter nach Verdacht und Gutdünken, gibt es eine Revision, Berufung usw. Am Schluß wirft einer das Handtuch.
    Das ist dann "Recht"
    Hallo DAL4,

    Gerichtsverhandlungen, die nix mit der Fliegerei zu tun haben, sind aber halt nicht vergleichbar!

    Mach Dir vor Allem klar: Wir reden nicht von einem Strafverfahren, sondern um zivilrechtliche Ansprüche!
    Aufgrund der in der Luftfahrt klar definierten Umkehr der Beweislast, langt es, wenn der Geschädigte Ansprüche geltend macht. Ist er tatsächlich geschädigt, bist Du, oder wie in diesem Fall, die Erben, zum Schadensersatz verpflichtet. Und Anders als in den meisten deutschen Rechtskreisen musst Du nun Deine Unschuld beweisen bzw. dem Gericht klarmachen, dass Du alles mögliche getan hast, um den Unfall zu vermeiden. Dieser Nachweis wird Dir oder Deinen Erben allerdings nach DIESEM BFU-Bericht wohl schwerfallen. W&B ist halt nicht ordentlich durchgeführt worden.
    Wo der Schwerpunkt nun liegt, dürfte fast egal sein. Vor Gericht dient der BFU-Bericht übrigends durchaus als Gutachten.

    Grüsse
    Thomas
  • DAL4 schrieb:
    Das kann sie nur, wenn in einem Strafverfahren Deine Schuld erklärt wurde.



    Das ist aber ein gewaltiger Irrtum.
    In dem Moment, wo die Versicherung entschädigen will, verlangt sie vom Geschädigten, quasi als Bedingung, eine Abtretungserklärung (Der Geschädigte tritt all seine Ansprüche gegen den Schädiger vollumfänglich an die Versicherung ab). Allein diese Abtretungserklärung reicht dann aus, damit die Versicherung beim Versicherungsnehmer im Falle der Haftpflicht oder beim Schadensverursacher im Falle der Kasko ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen kann. Landläufig bezeichnet man das dann als Regress. Ein vorausgegangenes Strafverfahren würde den Regress lediglich erleichtern oder beschleunigen, allein Bedingung ist es nicht!! 


    Michael


    PS: In unserem Verein hatten wir in jüngster Zeit zwei Regresse der Kaskoversicherung, ohne dass es ein "Vorverfahren", gleich welcher Art auch immer gegeben hätte. Ein Regress ist durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet worden, wobei der Schadensverursacher eine beträchtliche Summe an die Versicherung gezahlt hat. Das zweite Verfahren ist noch anhängig.

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