Untersuchungsbericht Unfall Eurostar EV97 04/10

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • truxxon schrieb:
    Insgesamt sind es erstaunlich wenige Angelegenheiten, die durch §45 ihr Ende fanden.

    Der § 45 LuftVG in seiner jetzigen Form ist dem Montrealer Übereinkommen von 1999 geschuldet und wurde entsprechend in 2004 "zeitnah" angepasst. Insofern sind es nun knapp 7 Jahre, in denen der Paragraph als Rechtsgrundlage dient.


    truxxon schrieb:
    Das hört sich gut an und schafft auf vielfältige Weise Sicherheit. "Bitte Rollen" deutet auf ein enormes Defizit in der Fähigkeit, ein Luftsportgerät sicher zu führen. Also müsste vom Turm kommen: "D-MABC, Motor abstellen, Luftsportgerät verlassen und sichern, Fluglizenz bereithalten zum vernichten."

    Die für die Sicherheit positiven Auswirkungen: Von dem Pilot und Luftsportgerät geht bis zur intensiven Nachschulung keine weitere Gefahr aus. Das Eintreten der hier diskutierten Gefahr ist unwahrscheinlich. Fahrlässig, grob Fahrlässig oder nicht Zurechnungsfähig ist durch den Funkspruch bereits geklärt.

    Wirklich sehr witzig! Ich will mehr!!
    Kommt ein Mann in die Konditorei: "Ich möchte bitte Rumkugeln!" "Aber nicht in meinem Laden!"


    Michael

  • Was ist denn, wenn ich eine laminierte Karte (Geldkarten groß) meinem Fluggast in die Tasche stecken lasse, mit folgendem Text:

    Ich fliege als Besatzungsmitglied der D-XXXX,
    mit der Aufgabe, Motorinstrumente zu über-
    wachen und den Luftraum zu beobachten.
    Ausserdem lese ich die Checkliste vor.

    Mit dem Mitführen dieser Karte in meiner
    Geldbörse zeige ich an, dass ein Luftfracht-
    Beförderungsvertrag nicht besteht.

    Nach Ende des Fluges wird die Karte eingezogen, im Falle eines Falles dürfte sie gefunden werden.

    FD, wäre das ein Weg?
  • DAL4 schrieb:
    FD, wäre das ein Weg?

    Ich glaube, das ist der wahre Weg:


    "Risikominimierung durch gute Flugvorbereitung, Abarbeiten aller Checklisten und persönliche und fliegerische Fitness"


    Ich bin auch fest überzeugt, dass "good Airmenship" dem Gericht nicht verborgen bleibt, genauso wenig wie das Gegenteil!


    Michael

  • Andi_Air schrieb:
    guter Link, das dürfte hinsichtlich Beförderungsvertrag ganz interessant sein



    Ja, das BGH-Urteil ist wirklich sehr interessant, man sollte es zu seinen Unterlagen nehmen! Allerdings sollte man auch die letzten Passagen nicht außer acht lassen, denn ein Schadensersatz nach §§ 823 ff BGB steht immer noch im Raum.
    Inwieweit eine Beweislastumkehr sich für den Luftfrachtführer wirklich negativ auswirkt, hängt sicher vom Einzelfall ab, wenngleich dadurch immer ungünstige Ausgangsbedingungen herrschen.


    Michael

  • Mensch FD, jetzt ist es aber langsam mal gut, oder?

    Dass man als Pilot u. U. unbegrenzt haftet steht doch klipp und klar im Gesetz.
    Genau dafür hat man die (Passagier-)Haftpflichtversicherung.

    Musst Du trotzdem mit endlosen Zitaten und Links die Leute hier verunsichern?
    Mittlerweile sind wir auf Seite 7, was maßgeblich Deinen einseitigen ′Weisheiten′ zu verdanken ist.
    Stammtisch-Horrorszenarien helfen wohl keinem weiter.

    Die Fakten dazu lassen sich doch in drei Zeilen packen:

    - achtet darauf, dass der Flieger CSL versichert ist, das schützt Euch vor Forderungen Dritter.
    - habt Ihr keine CSL-Versicherung, haftet Ihr u. U. unbegrenzt und bis an Euer Lebensende
    - Macht eine ordentliche Flugvorbereitung und keinen Quatsch in der Luft, dann passiert so ein Mist überhaupt nicht erst und wenn doch, dann zahlt die Vollkasko auch den kaputten Flieger.
     
    Ist das denn so schwierig?

    Es ist ja echt bald wie bei P24 hier...

    Viele Grüße,

    Oliver
  • FlyingDentist schrieb:

    QuaxC42 schrieb:
    Ist dann der Rechtssicherheit genüge getan ? (Der Türmer hält sich den Bauch vor Lachen und kann sich später garantiert daran erinnern)

    Außerdem sollte das dann auch bei der  BZF Prüfung mit aufgenommen werden ! :)   


    Du kannst das Ganze gerne ins Lächerliche ziehen, letztendlich nützen wird es Dir nichts, wenn ich als Passagier nach einem Flug mit Dir, wegen einer harten Landung über Rückenschmerzen klage und mich an meinen Anwalt mit dem Auftrag wende, Deine finanziellen Verhältnisse abzuchecken, zwecks Beitreibung eines angemessenen Schadensersatzes, dessen Höhe sich an der Tatsache zu orientieren hat, dass ich ja schließlich 4 Wochen weder "bohren" noch selber fliegen kann. Es würde mich schon interessieren, wie Du dann aus dieser Nummer, die zwar fiktiv, aber bei weitem nicht an den Haaren herbeigezogen ist, herauskämst!


    Michael


    Hallo FD,


    ich finde es gut, dass Du uns so genau hier die rechtlichen Schreckensszenarien aufzeigst.


    Das schärft den Blick.


    Ich bin da vielleicht zu praktisch veranlagt.


    Allgemeine Überlegung für Hausbesitzer : vermiete niemals an Lehrer und Rechtsanwälte.


    Das gilt auch im übertragenen Sinne auf Fluggäste. Muß ich die Zahnärzte jetzt dazu nehmen  ?  ;)


    Vielleicht auch eine Anregung für Fliegermagazin und Aerokurier monatlich mal ein HorrorUrteil zu veröffentlichen.


    Thema: Daraus habe ich bei Gericht gelernt ! :)


    Grüße


    Peter  



     

  • QuaxC42 schrieb:
    Muß ich die Zahnärzte jetzt dazu nehmen  ? 
    Keine Bange, was mich betrifft, wirst Du wahrscheinlich nie in diese Verlegenheit kommen.


    Oliver Reik schrieb:
    Mensch FD, jetzt ist es aber langsam mal gut, oder?

    Es ist ja echt bald wie bei P24 hier...
    Du hast noch vergessen hinzuzufügen, dass das natürlich die Meinnung der schweigenden Mehrheit ist.

    Michael

    PS: Zu den Schlussfolgerungen Deiner "Faktenlage", die übrigens schlichtweg falsch sind, darf ich ja jetzt nichts mehr schreiben. Sei's drum!
  • FlyingDentist schrieb:

    [...]

    PS: Zu den Schlussfolgerungen Deiner "Faktenlage", die übrigens schlichtweg falsch sind, darf ich ja jetzt nichts mehr schreiben. Sei's drum!

    Dann lege doch bitte mal dar, auf welcher rechtlichen Grundlage die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern, bzw. Regress fordern kann (Vorsatz ausgenommen).
    Und fange jetzt nicht wieder mit dem Totschlagargument "vor Gericht und auf hoher See..." an - obwohl, dann kannst Du ja bestimmt mit entsprechenden Urteilen dienen!? In den Boden haben sich ja schon genug Flieger gebohrt.

    Deine aus dem Kontext gerissene Argumentation verunsichert nicht nur die Piloten, was man ja auch daran sieht, dass solche Ammenmärchen an jedem Fliegerstammtisch die Runde machen, sondern führen auch dazu, dass Piloten keine Passagiere mehr mitnehmen wollen und u. U. sogar mit fliegen aufhören.
    Im Prinzip sagst Du mit Deiner Aussage sogar, dass man sich die Passagierhaftpflicht- und Vollkaskoversicherung sparen kann, weil die sowieso nicht zahlen. Das erscheint mir sehr gefährlich!

    Noch mal: hat man keine (Passagier-)Haftpflichtversicherung, ist man finanziell u. U. erledigt. Hat man eine, muss man (bzw. die Nachfahren) maximal den Flieger bezahlen.

    Oliver
  • Tja, Oliver, das ist die Freiheit in einem Forum. Man kann ahnungslos sein und trotzdem drauflos schwafeln.

    Michael kann immer nur den Gesetzestext für eine Antwort heranziehen. Ob einem das nun gefällt oder nicht: Das steht da nun mal da und es soll Richter geben, die das zum Anlass nehmen, ein Urteil auch gegen Deine Meinung und Wunschvorstellungen zu fällen.

    Den Michael dafür nun zum Buhmann zu machen, ist weder fair noch sachlich.
    Und: Dass man "auf hoher See...usw"., das habe ich gesagt. Und das ist nun mal die leider oft bestätigte Wahrheit vor Gericht.
  • Hallo,

    DAL4 schrieb:
    Tja, Oliver, das ist die Freiheit in einem Forum. Man kann ahnungslos sein und trotzdem drauflos schwafeln.

    Michael
    kann immer nur den Gesetzestext für eine Antwort heranziehen. Ob einem
    das nun gefällt oder nicht: Das steht da nun mal da und es soll Richter
    geben, die das zum Anlass nehmen, ein Urteil auch gegen Deine Meinung
    und Wunschvorstellungen zu fällen.

    was aber ganz genauso auch andersherum gilt. Trotz glasklar von FD herausgestellter Rechtslage kann die Realität durchaus mal ganz anders aussehen. Ich erinnere mich an ...

    Tobias
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
34.5 %
Immer!
32.3 %
Hin und wieder!
16.4 %
Nie!
9.7 %
Eher selten!
7.1 %
Stimmen: 226 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 9 Besucher online, davon 1 Mitglied und 8 Gäste.


Mitglieder online:
Steffen_E 

Anzeige: EasyVFR