DAL4 schrieb:Wie gesagt - ich warte noch immer auf den Link zu einen Urteil, in dem jemand bei einer bestehenden (Passagier-)Haftpflichtversicherung in Regress genommen wurde, bzw. eine Versicherung Recht bekam, weil sie erst gar nicht geleistet hat.
Tja, Oliver, das ist die Freiheit in einem Forum. Man kann ahnungslos sein und trotzdem drauflos schwafeln.
Michael kann immer nur den Gesetzestext für eine Antwort heranziehen. Ob einem das nun gefällt oder nicht: Das steht da nun mal da und es soll Richter geben, die das zum Anlass nehmen, ein Urteil auch gegen Deine Meinung und Wunschvorstellungen zu fällen.
Den Michael dafür nun zum Buhmann zu machen, ist weder fair noch sachlich.
Und: Das man "auf hoher See...usw"., das habe ich gesagt. Und das ist nun mal die leider oft bestätigte Wahrheit vor Gericht.
Die endlosen Postings von FD haben nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob eine Haftpflichtversicherung sich im Fall der Fälle um die Leistung drücken kann! Aber Du hast natürlich Recht - schwafeln kann man in einem Forum so viel und so lange man will, auch wenn es völlig am Sachverhalt und der Fragestellung vorbei ist...
Dass man grundsätzlich unbegrenzt in Haftung genommen werden kann, ist ja unbestritten und offensichtlich. Für diesen Erkenntnis muss man aber keine 7 Seiten füllen.
Die Frage ist aber: kann man sich durch eine (Passagier-)haftpflichtversicherung vor den möglichen finanziellen Folgen schützen!? Die Antwort darauf ist eindeutig ′ja′, weil es weder dem widersprechende Gesetze noch Kleingedrucktes in den Versicherungsbedingungen noch (fragwürdige) davon abweichende Gerichtsurteile gibt.
Ich lasse mich da aber natürlich gerne eines Besseren belehren... ;-)
Viele Grüße, Oliver