truxxon schrieb:
Insgesamt sind es erstaunlich wenige Angelegenheiten, die durch §45 ihr Ende fanden.
Der § 45 LuftVG in seiner jetzigen Form ist dem Montrealer Übereinkommen von 1999 geschuldet und wurde entsprechend in 2004 "zeitnah" angepasst. Insofern sind es nun knapp 7 Jahre, in denen der Paragraph als Rechtsgrundlage dient.
truxxon schrieb:
Das hört sich gut an und schafft auf vielfältige Weise Sicherheit. "Bitte Rollen" deutet auf ein enormes Defizit in der Fähigkeit, ein Luftsportgerät sicher zu führen. Also müsste vom Turm kommen: "D-MABC, Motor abstellen, Luftsportgerät verlassen und sichern, Fluglizenz bereithalten zum vernichten."
Die für die Sicherheit positiven Auswirkungen: Von dem Pilot und Luftsportgerät geht bis zur intensiven Nachschulung keine weitere Gefahr aus. Das Eintreten der hier diskutierten Gefahr ist unwahrscheinlich. Fahrlässig, grob Fahrlässig oder nicht Zurechnungsfähig ist durch den Funkspruch bereits geklärt.
Wirklich sehr witzig! Ich will mehr!!
Kommt ein Mann in die Konditorei: "Ich möchte bitte Rumkugeln!" "Aber nicht in meinem Laden!"
Michael