Die im Ausland erteilten und gültigen Flugfunkzeugnisse, die unter
Prüfungsbedingungen erworben wurden und einem entsprechenden
Flugfunkzeugnis der Bundesrepublik Deutschland mindestens gleichwertig
sind, können nach § 14 FlugfunkV allgemein oder im Einzelfall anerkannt
werden.
Flugfunkzeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunks in
englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat
festgelegten Umfang allgemein und formlos anerkannt."
Verstehe ich das richtig? Ich gehe jetzt also nach Frankreich, mache dort die Funkausbildung, bekomme Level 6 bescheinigt und lasse mir das dann hier anerkennen?
Beste Grüße,
Da Mowa
Edit: hier der Link wo das steht.
Aktuell sind 17 Besucher online, davon 1 Mitglied und 16 Gäste.