BZF Geblubber

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  • Aloha zusammen,

    Wir alle müssen ja beim BZF I diese Sprachprüfung machen. Das wir die irgendwie auch bestehen wissen wir selbst, sonst hätten wir ja auch das BZF I nicht bestanden. Aber diese Prüfung kostet immer und immerwieder Geld. Jedenfalls dann, wenn man nicht Level 6 erreicht.

    Frankreich hat vorgemacht, wie man nationales Recht auch auslegen kann und erteilt pauschal jedem Level 6, der dort ne englische Funk-Ausbildung ablegt. Hab ich jedenfalls mal irgenwo gelesen.

    Heute stöber ich, -eigentlich auf der Suche nach etwas anderem-, auf den Seiten der Bundesnetzagentur rum und finde folgendes:

    Zitat:
    "Anerkennung von ausländischen Flugfunkzeugnissen

    Die im Ausland erteilten und gültigen Flugfunkzeugnisse, die unter
    Prüfungsbedingungen erworben wurden und einem entsprechenden
    Flugfunkzeugnis der Bundesrepublik Deutschland mindestens gleichwertig
    sind, können nach § 14 FlugfunkV allgemein oder im Einzelfall anerkannt
    werden.



    Flugfunkzeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen
    Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunks in
    englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat
    festgelegten Umfang allgemein und formlos anerkannt."

    Verstehe ich das richtig? Ich gehe jetzt also nach Frankreich, mache dort die Funkausbildung, bekomme Level 6 bescheinigt und lasse mir das dann hier anerkennen?

    Beste Grüße,

    Da Mowa

    Edit: hier der Link wo das steht.

  • Mist, ich finde das gerade nicht. Müsste aber "Aerokurier" oder "Flügel" gewesen sein, was anderes hab ich nicht abboniert... .

    EDIT: Blödsinn geschrieben... .

    Grüße,
    Da Mowa
  • Achtung juristische Falle!

    Bitte immer das Funksprechzeugnis lt FlugFunkV von der Sprachprüfung trennen!

    Die Anerkennung eines Funksprechzeugnisses ist in der FlugFunkV geregelt. Hiernach könnte also evtl. ein französisches Funksprechzeugniss anerkannt werden.

    Allerdings regelt § 125a der LuftPersV, wer den Sprachtest abnehmen darf. Die abnehmende Stelle muss vom LBA anerkannt sein. Das sind die Franzosen aber nicht.

    Grüsse
    Thomas

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