Hallo,
habe Anfang des Jahres mein defektes Dynon D10A zur Reparatur in die USA geschickt. Die Reparatur kostete incl. Fracht 300 US-Dollar. Bei Auslieferung durch UPS wurden dann schlappe 60 Euro nochmal Zoll kassiert, jetzt kam der Zollbescheid aus Köln: Zölle o.EGKS-Zölle 7,60 Euro und Einfuhrumsatzsteuer 49,55 Euro plus Mwst. Hat zufällig jemand den Background und kann mir sagen, ob das rechtens ist? (Dynon hat das ganze als Warranty repair für 2 US-Dollar deklariert).
Danke und Gruß Heinz
So, wie die Papiere es hergeben, hat der Zoll nochmal Rückfrage bei Dynon gestellt und die haben dann die original Reparaturrechnung geliefert. Daraufhin erfolgte die Zollanmeldung unter Erhebung von Einfuhrabgaben... genauer gesagt, die "Anordnung zur Abgabe einer summarischen Anmeldung (SumA) bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Artikel 37ff Zollkodex i.V.m. § 5 ZollV usw.usf...
Die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer ist völlig rechtens. Wegen der vielen Betrügereien mit der Umsatzsteuer ( fingierte Dreiecksgeschäfte etc. ) ist der Zoll da sehr rührig und versucht immer den Warenwert herauszubekommen, wenn eine Firma etwas undeklariert nach Deutschland liefert.
Wenn Du die $ 300,- nach USA bezahlt hast, war das ja tax free und somit darf der deutsche Staat die USt kassieren. Ich komme da aber auf nur ca. € 40,-, denn $ 300,- sind etwa € 209,-.
Darüber hinaus sind Zubehör und Ersatzteile der GA nämlich generell zollfrei!
Du solltest also die zuviel gezahlten € 20,- zurückfordern!
Michael
Michael, danke für die Antwort. Wenn das mit der Ust. ok ist, werde ich keinen Widerspruch einlegen, ich ging davon aus, daß die Ware bereits bei Neukauf ihren Beitrag zum deutschen Bruttosozialprodukt geleistet hat...
Gruß
Ja schon, aber auf Deiner Autoreparaturrechung ist leider auch MwSt. drauf, obwohl Du beim Kauf der Kiste schon kräftig MwSt. berappt hast.
Michael
PS: (Zahn)arzt Honorar ist USt.-frei!!
truxxon schrieb:
irgendsowas hatte ich mal mit Bremsen für ein Experimental.
Dann hast Du die Bremsen wahrscheinlich nicht aus USA bezogen. Ein Ursprungszeugnis wird in aller Regel nur für Entwicklungs- und Schwellenländer verlangt. GA-Teile aus China brauchen sicherlich ein Form A, damit sie auch zollfei bleiben.
Michael
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